- Landhausplatz (Eduard-Wallnöfer-Platz)
Der Landhausplatz liegt in der Zuständigkeit der Liegenschaftsverwaltung (Sachgebiet der Abteilung Justiziariat) des Amtes der Tiroler Landesregierung. 2012 ist eine Platznutzungsregelung in Kraft getreten.
Vorgehen
Es ist eine schriftliche Mitteilung über die geplante Veranstaltung mit genauem Datum, Zweck usw. an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Justiziariat, zu richten. Falls einer Bespielung zugesagt wird, wird zwischen dem Land Tirol und den VeranstalterInnen eine Benützungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung wird - gemeinsam mit genauen Benützungsbedingungen - schriftlich übermittelt.
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Justiziariat
Wilhelm-Greil-Straße 17, 6020 Innsbruck
justiziariat(at)tirol.gv.at
Ansprechperson: Dr. Johannes Schweiger, Tel. 0512/508-2280
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Weitere Informationen
- Online Stadtplan von Innsbruck
- Informationen zu Veranstaltungsräumen für Kultur in Innsbruck: Raumforschung der baettlegroup for art (Ergebnisse des Rechercheprojektes 2008)
- Förderschwerpunkt „Kunst im öffentlichen Raum“ der Kulturabteilung des Landes Tirol: www.koer-tirol.at