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Zwischenbilanz zu den "interministeriellen Arbeitsgruppen" des BMUKK zur sozialen Lage der KünstlerInnen

23. Juni 2010

Der Kulturrat Österreich zieht eine Zwischenbilanz zu Ergebnissen der vom BMUKK im April 2009 initiierten interministeriellen Arbeitsgruppen zur Verbesserung der sozialen Lage der KünstlerInnen:

 

Seit 15 Monaten sind interministerielle Arbeitsgruppen (IMAGs) zu acht verschiedenen Themen mit der Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage der KünstlerInnen beschäftigt. Interessenvertretungen sind in den Arbeitsprozess miteinbezogen und punktuell zu Sitzungen eingeladen. Erste Gesetzesnovellen stehen nun bevor.

 

In einem Pressegespräch zog der Kulturrat Österreich am 22. Juni 2010 entlang der bisher auf die Agenda gesetzten Themen Zwischenbilanz zum Arbeitsprozess: Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (bm:ukk) hat mit dem Einrichten dieser IMAGs einen wichtigen Stein ins Rollen gebracht und damit auf die desaströsen Ergebnisse der 2008 veröffentlichten Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen reagiert. Interessenvertretungen hatten in verschiedenen Sitzungen die Gelegenheit, Problembewusstsein zu schaffen und Forderungen zu deponieren – wobei diese von schlichten Vorschlägen zur Verbesserung der Verwaltungspraxis über Gesetzesänderungen bis hin zu tatsächlichen Umbauten der an Erwerbsarbeit geknüpften Architektur von sozialen und Existenzsicherungssystemen reichten.

 

Während zuletzt die MinisterInnen Claudia Schmied (Kunst/Kultur) und Rudolf Hundstorfer (Arbeit/Soziales) in drei Punkten die Präsentation von Gesetzesnovellen bereits für diese Tage angekündigt hatten, ist die Aussicht auf Konkretes in den meisten anderen Bereichen noch sehr fern. Geplant sind: 1. Servicezentren für Sozialversicherungsangelegenheiten von KünstlerInnen. 2. Die Möglichkeit, die selbstständige künstlerische Tätigkeit ruhend zu melden, um währenddessen Arbeitslosengeld beziehen zu können (erworbene Ansprüche vorausgesetzt!). 3. Eine Novelle des von 1922 stammenden SchauspielerInnengesetzes (wobei - soweit der frustrierende aktuelle Stand der Dinge - FilmschauspielerInnen auch weiterhin aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen sein sollen). Alle drei Novellen sollen nach einer Begutachtungsphase über den Sommer im kommenden Herbst im Parlament beschlossen werden und am 1.1.2011 in Kraft treten.

 

Zu den weiteren auf der Agenda stehenden Arbeitsfeldern der IMAGs (UrheberInnenrechte, Frauen in der Kunst, Mobilitätsbarrieren, Steuern, Arbeitslosenversicherung, Kunstförderung) ist von konkreten Maßnahmen und IMAG-Ergebnissen keine Spur. Und die in der Kunstförderung präsentierten Veränderungen waren im Wesentlichen bereits als Vorhaben im Regierungsprogramm zu finden.

 

Die IMAGs sind auf dem richtigen Weg. Die großen Würfe, die imstande sind, die soziale und ökonomische Lage sowie die Arbeitsbedingungen und -möglichkeiten für Kunst- und Kulturschaffende in Österreich grundlegend zu verbessern, stehen noch aus. Die Tätigkeit der IMAGs ist allerdings auf die gesamte Legislaturperiode hin angelegt, wie Ministerin Schmied betont. An Vorschlägen und Forderungen haben die Interessenvertretungen umfangreiche Pakete eingebracht, die Problemlagen sind weitgehend erörtert. Nun liegt es an den politischen EntscheidungsträgerInnen, die Arbeit an der Verbesserung der sozialen Lage der KünstlerInnen ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu setzen.

 

Die tatsächlichen Erfolge dieser IMAGs werden an den Ergebnissen der nächsten Studie zur sozialen und ökonomischen Lage der KünstlerInnen zu messen sein. Und eine solche sollte seriöserweise Teil des Arbeitsprozesses noch in dieser Legislaturperiode sein. Der letzte Untersuchungszeitraum war bereits 2007.

 

 

Interministerielle Arbeitsgruppen (IMAGs) im Überblick

 

Sozialversicherung für Kunst-, Kultur- und Medienschaffende

Ursprünglich angelegt als interministerielle Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer von der Beschäftigungsform unabhängigen Sozialversicherungslösung für Kunstschaffende unter einem einzigen Versicherungsdach (bevorzugt bei den Gebietskrankenkassen). In dieser Arbeitsgruppe stehen nun zwei Ergebnisse vor der Umsetzung: 1. Einrichtung eines Servicezentrums für Kunst- und Kulturschaffende, das versicherungsübergreifend in Sozialversicherungsfragen berät und bei der formalen Abwicklung unterstützt. 2. Möglichkeit des Ruhendmeldens der selbstständigen künstlerischen Tätigkeit (analog den Gewerbetreibenden), um durch eine vorübergehende Abmeldung von der Pflichtversicherung den Bezug von Arbeitslosengeld zu ermöglichen.

Zentrale Forderungen:

* Umsetzung der derzeit geplanten Gesetzesvorhaben betreffend Servicezentren und Ruhendmeldung!
* Grundsätzliche Novellierung des KünstlerInnen-Sozialversicherungsfondsgesetzes: Zumindest Umsetzung des Sofortmaßnahmenpakets des Kulturrat Österreich!
* Kein Druck zur Verschiebung von Arbeitsverhältnissen Richtung Selbstständigkeit!

 

Arbeitslosenversicherung und Arbeitsrealität

Angelegt als interministerielle Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und der Möglichkeit für Kunst-, Kultur- und Medienschaffende, (an sich aufrechte) Ansprüche auf Leistungen des AMS auch tatsächlich wahrzunehmen. Als Resultat der umfangreichen Arbeit blieb ein Ergebnis der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Sozialversicherung: die Ruhendmeldung selbstständiger künstlerischer Tätigkeiten (siehe oben).

Zentrale Forderungen:

* Existenzsichernde Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung!
* Änderung der Definition von Arbeitslosigkeit!
* Im weiteren verweisen wir hier auf den ausführlichen Forderungskatalog des Kulturrat Österreich

 

Schauspielgesetz

Angelegt als interministerielle Arbeitsgruppe zur grundsätzlichen Überarbeitung des (keineswegs nur) sprachlich antiquierten Schauspielgesetzes mit Fokus auf die umfassende Regelung von Anstellungspflichten und Arbeitsrechten im Bereich Bühne und Film sowie zur Herstellung von Rechtssicherheit. Nun liegt beinahe ein Entwurf für die Novellierung vor, der trotz ausgezeichnet organisiertem Arbeitsprozess gerade im Bereich der freien Theaterschaffenden kein zufriedenstellendes Ergebnis bringt. Zudem bleiben nach aktuellem Stand die Filmschaffenden weiterhin aus dem Geltungsbereich des Schauspielgesetzes ausgeschlossen.

Zentrale Forderungen:

* Mindestforderung: Endlich Rechtssicherheit für alle Beschäftigungsverhältnisse im performativen Bereich!
* Grundlegendes Umdenken in der Förderpolitik: Förderungen müssen der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen erlauben!
* Einbeziehen der FilmschauspielerInnen in den Geltungsbereich des Gesetzes!

 

Kunstförderung

Obwohl interministeriell angelegt, wurden bisher nur das bm:ukk betreffende Agenden behandelt. Der Forderungs- und Maßnahmenkatalog der Interessenvertretungen ist lang - die Umsetzung von strukturell notwendigen Änderungen derzeit nicht absehbar. Als Resultat dieser IMAG präsentierte Maßnahmen standen bereits im Regierungsprogramm.

Zentrale Forderungen:

* Deutliche Erhöhung des Fördervolumens: Erhöhung des Budgets für zeitgenössische Kunst auf 0,5% des Staatshaushaltes!
* Förderungen im freien Bereich müssen ausreichend dotiert sein, um die Einhaltung rechtskonformer Beschäftigungsverhältnisse zu gewähren!
* Offensive Förderung von marginalisierten oder unterrepräsentierten Teilen der Gesellschaft auch aus den Kunst- und Kulturbudgets!
* Mehr Transparenz und Zuverlässigkeit in der Kunst-/Kulturförderung und -verwaltung!


Steuern

Ursprünglich als interministerielle Arbeitsgruppe angelegt. Zuletzt wurde die praktische Verhandlung möglicher Verbesserungen in einen Arbeitskreis unter Einbeziehung von SteuerberaterInnen und -expertInnen verlagert. Unmittelbare Maßnahmen sind aktuell nicht absehbar.

Zentrale Forderungen:

* Relevante Verbesserungen bei der Anerkennung von künstlerischen Betriebsmitteln!
* Verbesserungen für grenzüberschreitende Transfers (Stichwort: Zoll) von Werken, notwendigen Materialien, Equipment, etc.!
* Abzugssteuer: Versteuerung am Wohnsitz des Künstlers/der Künstlerin im Rahmen der normalen Einkommensteuer-Erklärung. Zumindest: Freibetrag deutlich erhöhen!

 

Mobilität von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden

Angelegt als interministerielle Arbeitsgruppe zur Verbesserung und Erleichterung der transnationalen Mobilität von Kunst-, Kultur- und Medienschaffenden insbesondere betreffend Aufenthalt in Österreich. Schnell war klar, dass die zuständigen Ministerien nicht einmal Minimalziele wie die Aufhebung der letzten Verschlechterungen als verhandelbar erachten: Der Förderung transnationaler Mobilität steht die restriktive „Fremdenpolitik“ dieser Regierung entgegen.

Zentrale Forderungen:

* Sofortige Aufhebung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, das zu Zurückstufungen des aufenthaltsrechtlichen Status von KünstlerInnen und WissenschafterInnen geführt hat – Bleiberecht für alle!
* Generelle Aufhebung der Visumspflicht, zumindest aber Sofortmaßnahmen zur Verwaltungspraxis, die zunehmend Kurzaufenthalte von Kunst- und Kulturschaffenden vereitelt!
* Freier Zugang zum Arbeitsmarkt für alle!
* Im Weiteren verweisen wir hier auf den ausführlichen Forderungskatalog Mobilität statt Barrieren

 

Feministische Kulturpolitik

Ursprünglich angelegt als eigenständige interministerielle Arbeitsgruppe, wurde diese mittlerweile mit dem Thema Kunstförderung fusioniert. Während repräsentative Maßnahmen durchaus gesetzt werden, bleibt die strukturelle Ebene umsetzungsorientiert (noch) außer Betracht.

Zentrale Forderungen:

* Offensive Förderung von feministischen Projekten und Strukturen sowie Vernetzungsaktivitäten kunst- und kulturschaffender Frauen durch die öffentliche Hand!
* Gleichberechtigte Vergabe von Fördermittel an Frauen und Männer: Die Vergabe von öffentlichen Förderungen an KünstlerInnen und Organisationen ist an Gender-Kriterien zu binden. Die Förderrichtlinien sind in Zusammenarbeit mit Frauennetzwerken und Interessenvertretungen zu erstellen!
* Im Weiteren verweisen wir hier auf den ausführlichen Forderungskatalog der österreichweiten Vernetzung Frauen in Kunst und Kultur

 

UrheberInnenrecht

Angelegt als interministerielle Arbeitsgruppe zur Verbesserung der urheberInnenrechtlichen Rahmenbedingungen mit Blick auf eine Verbesserung auch der sozialen Lage der Kunstschaffenden. Schnell war klar, dass das Thema UrheberInnenrecht als Ganzes auf die politische Tagesordnung zu setzen ist. Konkrete Verbesserungen stehen (noch) nicht an - sind aber in Arbeit.

Zentrale Forderungen:

* Wahrung und angemessene Vergütung der (Verwertungs-)Rechte von UrheberInnen und Einführung eines UrheberInnenvertragsrechts
* Sofortige Abschaffung der EU-Richtlinien-widrigen „cessio legis“ und Reform des FilmurheberInnenrechts
* Förderung der zeitgenössischen Kunst durch Einnahmen aus der Nutzung freier Werke („Mozartgroschen“)
* Sicherung des freien Zugangs zu Wissen und Information sowie Gewährleistung des Rechts auf Privatkopie

 

Weitere Infos: www.kulturrat.at/

 




TKI  -  29.06.2010 12:23

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