Fair Pay für Kultur in der Praxis
Fair Pay bezeichnet eine faire, angemessene Bezahlung von Kunst- und Kulturarbeit und stellt eine zentrale Forderung der Interessenvertretungen im Kulturbereich dar. Zu Geschichte, Hintergründen und aktuellem Stand der Fair Pay Kampagne in Österreich siehe: hier
Inhaltsverzeichnis dieser Seite
Fair Pay praktisch
Empfehlungen der Interessenvertretungen
Die Berechnung von Fair Pay
- Gehaltsschema der IG Kultur Österreich
- Honorarspiegel der TKI
Die Umsetzung von Fair Pay bei diversen Förderstellen
- Fair Pay beim Bund - BMKÖS
- Fair Pay beim Land Tirol und der Stadt Innsbruck
Fair Pay praktisch
Im Kunst- und Kulturbereich existieren kaum Kollektivverträge und damit verbindliche Mindeststandards in der Bezahlung von Kulturarbeit. Ein zentrales Instrument in der Umsetzung von Fair Pay sind daher die Gehalts- und Honorarempfehlungen der Interessenvertretungen. Diese verstehen sich als unverbindliche Richtwerte und Kalkulationshilfen.
Wir empfehlen, bei politischen Gesprächen und bei Förderansuchen auf die Empfehlungen der IGs zu verweisen und die Gehalts- und Honorartabellen den Ansuchen beizulegen.
Empfehlungen der Interessenvertretungen
Freie Kulturarbeit, Kulturinitiativen
- Gehaltsschema 2023 der IG Kultur Österreich mit Erläuterungen für Angestellte in Kulturorganisationen
- Honorarspiegel 2023 der TKI für selbstständig tätige Kulturarbeiter*innen
Bildende Kunst
- Honorarspiegel der IG Bildende Kunst für bildende Künstler*innen
Darstellende Kunst, Tanz und Performance
- Honoraruntergrenzen der IG Freie Theaterarbeit für freie Theaterschaffende (Einzelpersonen), Kalkulationstool und Musterverträge
Literatur
- Honorare der IG Autorinnen Autoren für selbstständige Tätigkeiten von Literat*innen
Musik
- Honorarempfehlungen der IG Freie Musikschaffende für selbstständig tätige Musikschaffende
Alle Sparten - Fair Pay Reader
- Diese und weitere Gehalts- und Honorarschemata sowie Texte und praktische Tools zur Bezahlung im Kunst- und Kulturbereich sind im Fair-Pay-Reader zusammengefasst, der 2021 erstmals vom Kulturrat Österreich herausgegeben wurde. Im Laufe des Jahres 2023 soll eine aktualisierte Version online veröffentlicht werden.
Die Berechnung von Fair Pay
Gehaltsschema der IG Kultur Österreich
für Angestellte in Kulturorganisationen
Das Gehaltsschema der IG Kultur Österreich weist das Mindestbruttogehalt für Arbeitnehmer*innen für eine Vollzeit-Anstellung aus (14 Gehälter pro Jahr, gestaffelt nach Art der Tätigkeit und Betriebszugehörigkeit nach Jahren). Erläuterungen zum Gehaltsschema der IGKÖ sind hier zu finden.
ACHTUNG: Das Gehaltsschema der IGKÖ weist Bruttolöhne für Arbeitnehmer*innen aus. Zur Berechnung der Jahresgesamtkosten für den/die Arbeitgeber*in inkl. Dienstgeberkosten empfehlen wir diesen Online-Rechner.
Zur Berechnung des Fair-Pay-Gaps, der Differenz zwischen tatsächlichem Gehalt und Fair Pay laut Gehaltsschema der IGKÖ, empfehlen wir den Fair Pay Rechner der KUPF.
Honorarspiegel der TKI
für Selbstständige im Kulturbereich
Der jährlich indexierte Honorarspiegel der TKI für selbständige Kulturarbeit (Werkverträge) bezieht sich auf konzeptuelle, administrative und managerielle Tätigkeiten im Kulturbereich.
Er versteht sich als unverbindliche Informationen zur Leistungserbringung im Kultursektor sowie um eine Kalkulationshilfe zur Ermittlung eines fairen Unternehmer*innenlohns.
Die angegebenen Honorare werden in Anlehnung an das Gehaltsschema für Vereine der GPA - Gewerkschaft der Privatangestellten errechnet. Die Richtsätze beinhalten reine Arbeitskosten (Honorar, Sozialversicherung, Steuern und Abgaben, durchschnittliche Urlaubs- und Krankentage), jedoch keine anteiligen Fixkosten (Infrastruktur, Miete usw.). Stundensätze exkl. Mwst.
Qualifikation und Erfahrung werden in der Aufstellung berücksichtigt, indem einerseits zwischen unterschiedlich komplexen Arbeitsfeldern differenziert und andererseits innerhalb eines Tätigkeitsbereiches ein Von-Bis-Betrag - je nach Anzahl der Berufsjahre - errechnet wird.
Die Hintergründe und die genaue Berechnung des TKI-Honorarspiegels ist in den Erläuterungen nachzulesen.
Die Umsetzung von Fair Pay bei diversen Förderstellen
Fair Pay beim Bund - BMKÖS
Das BMKÖS hat bereits 2022 in einer Pilotphase Fair Pay-Zuschläge ausbezahlt. 2023 werden 9 Mio. € für die sukzessive Schließung des Fair Pay Gaps zur Verfügung gestellt. Berücksichtigt werden vor allem
- Gehälter von Angestellten im Kulturbereich und
- Honorare von Selbstständigen (Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen...),
die einen hohen Fair-Pay-Gap aufweisen - in Bezug auf die Fair Pay-Richtlinien der Interessenvertretungen (siehe oben).
Antragsberechtigt für Fair Pay sind alle Kulturorganisationen (die nicht im Eigentum von Gebietskörperschaften sind) und Kulturakteur*innen, die eine Projekt- oder Jahresförderung von einer der Abteilungen des BMKÖS erhalten. Die Fair Pay Kalkulation ist zusammen mit dem Projekt- oder Jahresansuchen an die jeweils zuständige Fachabteilung zu richten. Bisher noch keinen Fair Pay-Zuschuss erhalten?
Fördernehmer*innen, die in den letzten Jahren durch das BMKÖS gefördert wurden, aber 2022 noch keine Fair Pay-Mittel beantragt haben, können 2023 um einen Fair Pay-Zuschuss ansuchen. Zusammen mit den üblichen Einreichunterlagen ist das ausgefüllte Fair-Pay-Datenblatt einzureichen. Im Datenblatt werden die Personalkosten des Vorjahres der aktuellen Einreichung inkl. Fair Pay-Berechnung gegenübergestellt.
Die Datenblätter der einzelnen Fachabteilungen sind hier zu finden.
Schon 2022 einen Fair Pay-Zuschuss erhalten?
Wer 2022 bereits einen Fair Pay-Zuschuss erhalten hat, muss das Datenblatt für 2023 nicht noch einmal ausfüllen, sondern soll im Finanzplan des Ansuchens Gehälter und Honorare nach Fair Pay kalkulieren. Sofern der Bedarf nachvollziehbar und budgetär möglich ist, ist ein weiterer Erhöhungsschritt möglich.
Noch nie im BMKÖS angesucht?
Bei Ersteinreichungen muss kein Datenblatt ausgefüllt werden. Eine Kalkulation von Gehältern und Honoraren nach Fair Pay wird empfohlen. Für eine Förderung gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fachabteilung.
Wie wird die Höhe der Fair Pay-Mittel des BMKÖS berechnet?
Bei der Berechnung werden die gesamten Personalkosten und Honorare berücksichtig.
Der Anteil der Fair Pay-Mittel des BMKÖS richtet sich nach dem %-uellen Anteil der Bundesförderung am Gesamtbudget.
Beispiel:
Gesamtbudget eines Projekts: 100.000 €
Förderung BMKÖS: 30.000 € (= 30 % des Gesamtbudgets)
Fair Pay-Gap lt. Datenblatt: 10.000 €
max. Fair Pay-Zuschuss des BMKÖS: 3.000 € = 30 %
Weitere Informationen und FAQs siehe Webseite des BMKÖS.
Fair Pay beim Land Tirol und der Stadt Innsbruck
Die Kulturabteilungen des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck haben sich bei der Umsetzung von Fair Pay abgestimmt. 2022 wurde in einer gemeinsamen Erhebung unter ca. 100 Kulturvereinen aller Sparten in Tirol der ungefähre Fair Pay-Gap erhoben. Grundlage der Berechnung von Fair Pay ist das Gehaltsschema der IG Kultur Österreich. 2023 werden kann nun erstmals um Fair Pay-Zuschüsse angesucht werden.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kulturorganisationen, die
- eine Jahresförderung des Landes Tirol bzw. der Stadt Innsbruck erhalten und
- Dienstnehmer*innen mit einem echten oder freien Dienstvertrag beschäftigen.
Honorare von Werkvertragnehmer*innen, Künstler*innenhonorare etc. sind derzeit noch ausgenommen.
Datenblatt Tirol und Innsbruck
Das Land Tirol und die Stadt Innsbruck verwenden für den Antrag um Fair Pay-Mittel dasselbe Datenblatt: hier
Bitte das Datenblatt gut aufbewahren, es wird bei der Abrechnung wieder benötigt!
Was ist im Datenblatt einzutragen?
Anzugeben sind die IST-Personalkosten für 2023 aus Sicht des/der Arbeitgeber*in (= Bruttogehälter der Angestellten inkl. aller Dienstgeberkosten). Diese werden den SOLL-Personalkosten für 2023 gegenübergestellt. Die Berechnungsbasis dafür ist das Fair Pay-Gehaltsschema der IGKÖ, das die Bruttolöhne für 2023 ausweist. Um von diesen auf die Arbeitgeberkosten zu kommen, empfehlen wir diesen Online-Rechner: hier
Wenn bereits Fair-Pay-Zuschläge bezahlt wurden,
dann können diese aus den IST-Gehältern herausgerechnet und in den eigens dafür vorgesehenen Zeile im Datenblatt angegeben werden.
Weitere Informationen
Das Land Tirol und die Stadt Innsbruck verwenden für den Antrag um Fair Pay-Mittel dasselbe Datenblatt: hier
Bitte das Datenblatt gut aufbewahren, es wird bei der Abrechnung wieder benötigt!
Was ist im Datenblatt einzutragen?
Anzugeben sind die IST-Personalkosten für 2023 aus Sicht des/der Arbeitgeber*in (= Bruttogehälter der Angestellten inkl. aller Dienstgeberkosten). Diese werden den SOLL-Personalkosten für 2023 gegenübergestellt. Die Berechnungsbasis dafür ist das Fair Pay-Gehaltsschema der IGKÖ, das die Bruttolöhne für 2023 ausweist. Um von diesen auf die Arbeitgeberkosten zu kommen, empfehlen wir diesen Online-Rechner: hier
Wenn bereits Fair-Pay-Zuschläge bezahlt wurden,
dann können diese aus den IST-Gehältern herausgerechnet und in den eigens dafür vorgesehenen Zeile im Datenblatt angegeben werden.
Weitere Informationen
Richtlinien freie Kulturarbeit
TKI-Honorarspiegel
für selbstständige Kulturarbeit
Honorarspiegel 2023
Honorarspiegel 2023 mit Erläuterungen
IG Kultur Österreich
Gehaltsschema 2023
für Kulturvereine Erläuterungen: hier
Download
FAIR PAY READER
Kulturrat Österreich
Förderstellen
Land Tirol / Kulturabteilung
Informationen zu Voraussetzungen und Antrag um Fair-Pay-Zuschuss
Stadt Innsbruck / Kulturamt
Antragsformular und Fair-Pay-Datenblatt
TKI-Honorarspiegel
für selbstständige Kulturarbeit
Honorarspiegel 2023
Honorarspiegel 2023 mit Erläuterungen
IG Kultur Österreich
Gehaltsschema 2023
für Kulturvereine Erläuterungen: hier

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FAIR PAY READER
Kulturrat Österreich
Förderstellen
Informationen zur Einreichung und Link zu den Fair-Pay-Datenblättern
Land Tirol / Kulturabteilung
Informationen zu Voraussetzungen und Antrag um Fair-Pay-Zuschuss
Stadt Innsbruck / Kulturamt
Antragsformular und Fair-Pay-Datenblatt