Stadt Innsbruck: stadt_potenziale innsbruck 2022
Inhaltlicher Fokus
Der von der Stadt Innsbruck jährlich ausgeschriebene Fördertopf stadt_potenziale innsbruck richtet sich an Kunst- und Kulturschaffende der freien Kulturszenen. Es werden Projekte gefördert, die sich mit den Themen Stadt und Stadtentwicklung im Allgemeinen sowie mit Innsbruck im Besonderen beschäftigen. Die Jury legt bei ihrer Auswahl besonderes Augenmerk auf Arbeiten und Projekte, die innovativ und qualitätvoll wichtige Aspekte und Fragen des aktuellen städtischen Lebens bearbeiten.
Dabei soll die Stadt sowohl unter künstlerisch-kulturellen als auch gesellschaftskritischen, sozialen, interkulturellen und entwicklungsbezogenen Gesichtspunkten beleuchtet werden.
Eine kritische Auseinandersetzung, verschiedene Sichtweisen und unterschiedliche Kulturauffassungen sind erwünscht und sollen den städtischen Kulturraum Innsbruck als einen lebendigöffentlichen und kommunikativen Ort forcieren.
stadt_potenziale innsbruck will diese künstlerischen Potenziale aktivieren und fördern, um Innsbruck als kulturellen Lebensraum – mit all seinen Facetten – seinen BewohnerInnen noch
näher zu bringen.
Art der Projekte
stadt_potenziale innsbruck ist ausgerichtet auf zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit. Besonders berücksichtigt werden experimentelle Projekte, die Kunst als intensive Gesellschaftsforschung mit offenem Ausgang begreifen.
stadt_potenziale innsbruck unterstützt Impulse aus den freien Kulturszenen und stellt Finanzmittel bereit, um so künstlerisches Experiment und Kulturforschung zu ermöglichen.
stadt_potenziale innsbruck zielt weiters auf Kooperation und Vernetzung ab. Gefördert werden vor allem spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte, aber auch EinzelkünstlerInnen und -kulturschaffende sind zur Einreichung eingeladen.
Wer ist zur Einreichung berechtigt?
Einreichen können KünstlerInnen aus allen künstlerischen Sparten, KulturvermittlerInnen und Gruppierungen der freien Kunstund Kulturszenen (unabhängig von der Rechtsform). Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand, kommerzielle KulturveranstalterInnen sowie parteipolitische und religiöse Organisationen.
Formale Kriterien
- Inhaltlicher Innsbruckbezug des Projektes muss im Antrag begründet werden
- Berücksichtigung fairer Honorar- und Arbeitsbedingungen in den Finanzplänen (vgl. die FAIR-Pay-Empfehlungen der IG Kultur unter: igkultur.at/projekt/fair-pay)
- Geschlechtersensible Herangehensweise bei der Projektkonzeption und der Auswahl von projektbeteiligten Personen
- Realisierung des Projektes innerhalb von zwei Jahren nach dessen Auswahl unter Einhaltung des abgegebenen Zeitplanes
- Eine Projektumsetzung nach Aspekten der Nachhaltigkeit (z.B. als Green Event) wird empfohlen
Nicht gefördert werden
- Konventionelle Veranstaltungen (z.B. lose Reihe von Konzerten oder Lesungen ohne inhaltlichen Zusammenhang)
- Jahresprogramme von Kultureinrichtungen
- Kontinuierliche Strukturmaßnahmen (z.B. Instandhaltung von Veranstaltungslokalen oder technischer Ausstattung etc.)
- Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind (z.B. reine CD- oder Katalogproduktionen, Websites ohne inhaltlichen Projektbezug etc.)
- Personalien und Werkschauen ohne inhaltlichen Bezug zum Ausschreibungsthema
Bewerbungsverfahren
Die Einreichfrist läuft vom 02.05.2022 – 01.07.2022 (bis 17:00 Uhr). Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als PDFs über das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ kultur-innsbruck.vemap.com. Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mittels Name und E-Mail-Adresse nötig. Folgen Sie den angegebenen Schritten und laden Sie anschließend die geforderten Dokumente hoch.
Für technische Fragen zum Portal kontaktieren Sie bitte die Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0.
Zur Jurysitzung werden ausschließlich vollständige Einreichunterlagen zugelassen.
Erforderliche Unterlagen
Kontakt und Information
Kulturamt der Stadt Innsbruck
Herzog-Friedrich-Straße 21/2. Stock
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 5360 1653
Email: post.kulturamt(at)innsbruck.gv.at
Die Einreichfrist läuft vom 02.05.2022 – 01.07.2022 (bis 17:00 Uhr). Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als PDFs über das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ kultur-innsbruck.vemap.com. Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mittels Name und E-Mail-Adresse nötig. Folgen Sie den angegebenen Schritten und laden Sie anschließend die geforderten Dokumente hoch.
Für technische Fragen zum Portal kontaktieren Sie bitte die Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0.
Zur Jurysitzung werden ausschließlich vollständige Einreichunterlagen zugelassen.
Erforderliche Unterlagen
- Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.500 Zeichen auf einer Seite)
- Ausführliche Projektbeschreibung (max. sieben Seiten) inklusive einer kurzen Begründung des Innsbruckbezugs
- Kunstbiografische Angaben zu den einreichenden Gruppierungen oder Personen
- Realistischer Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe der gewünschten Förderhöhe durch stadt_potenziale innsbruck
- Zeitplan der Projektumsetzung
- Ausgefülltes Datenblatt (steht im Portal für Beschaffung und Wettbewerbe innsbruck.vemap.com zum Ausfüllen bereit)
Kontakt und Information
Kulturamt der Stadt Innsbruck
Herzog-Friedrich-Straße 21/2. Stock
6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 5360 1653
Email: post.kulturamt(at)innsbruck.gv.at