Sind Benefizveranstaltungen AKM-pflichtig?
Es gibt eine Ausnahme von der AKM-Entgelt-Pflicht: die Benefiz- oder Wohltätigkeitsveranstaltung.
Dafür gelten genaue Regeln:
- Es muss der gesamte Reinerlös nachweislich wohltätigen Zwecken zufließen und alle mitwirkenden Künstler*innen müssen auf ein Entgelt verzichten (und sei es auch in Form von Aufenthaltsvergütung, Reisekostenzuschuss o.ä.).
- „Wohltätige Zwecke“ heißt: Spende für notleidende Menschen (Caritas, SOS-Kinderdorf, Ärzte ohne Grenzen usw.) und nicht etwa für Kirchenrenovierungen.
- Die Überweisung oder Übergabe der Spende muss nachgewiesen werden (Überweisungsbestätigung, Pressemeldung o.ä.).
- Weiters ist der AKM eine genaue Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben zu übermitteln. Die Veranstaltung ist aber jedenfalls anzumelden. Die AKM prüft dann, ob alle Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmebestimmung gegeben sind.
Links
AKM | austro mechana
AKM-Website mit vielen Infos und Services
Kontakt
Geschäftsstelle Tirol
Zentrale in Innsbruck
Grabenweg 72
gest.innsbruck(at)akm.at
+43 (0) 50717-17588
Downloads
AKM-Infobroschüre
mit Berechnungstabelle und Rechenbeispielen
Anmeldung
Einzelveranstaltung online anmelden
Formulare
Anmeldung
Einzelveranstaltung
mehrere Veranstaltungen
Einnahmenbestätigung
AKM | austro mechana
AKM-Website mit vielen Infos und Services
Kontakt
Geschäftsstelle Tirol
Zentrale in Innsbruck
Grabenweg 72
gest.innsbruck(at)akm.at
+43 (0) 50717-17588
Downloads
AKM-Infobroschüre
mit Berechnungstabelle und Rechenbeispielen
Anmeldung
Einzelveranstaltung online anmelden
Formulare
Anmeldung
Einzelveranstaltung
mehrere Veranstaltungen
Einnahmenbestätigung