Wie hoch ist das AKM-Entgelt?
Die Höhe des Nutzungsentgeltes ist tariflich festgelegt, im so genannten autonomen Tarif. Er kommt dort zur Anwendung, wo es keinen entsprechenden Rahmenvertrag gibt.
Rahmenverträge gibt es mit öffentlich-rechtlichen Organisationen (z.B. ORF), mit dem Veranstalterverband Österreich und mit diversen Interessensgruppen wie etwa der IG Kultur Österreich und der TKI. Bei der Anmeldung einer Veranstaltung ist die Mitgliedschaft bei einem Dachverband, der einen Rahmenvertrag mit der AKM abgeschlossen hat, anzugeben.
Mitglieder der TKI erhalten aufgrund des Rahmenvertrags eine Ermäßigung von 40 % auf den autonomen Tarif (Abrechnung nach Fassungsvermögen des Raums) sowie 40 % bei der Einnahmenabrechnung.
Die Höhe des zu zahlenden Aufführungsentgeltes hängt von verschiedenen Faktoren ab - handelt es sich um eine Einzelveranstaltung oder um Dauerveranstaltungen (z.B. in Lokalen)? Wird Eintritt eingehoben oder nur freiwillige Spenden? Wird nach Fassungsvermögen abgerechnet oder nach den Honoraren der beteiligten KünstlerInnen? Siehe Abrechnungsarten
TIPP
Für TKI-Mitglieder haben wir ein AKM-Helferlein erstellt zur ungefähren Berechnung des AKM-Entgelts, damit die Kosten für die Veranstaltung schon im Vorhinein abgeschätzt werden können. Bei Interesse meldet euch bitte im TKI-Büro!
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Rahmenvertrag AKM/TKI
Der Rahmenvertrag
der IG Kultur Österreich/TKI mit der AKM
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