Recht auf Grundversorgung
Das Recht auf Stromversorgung
Steigende Strom- und Gaspreise setzen derzeit auch den Kulturvereinen massiv zu. Aus diesem Grund wollen wir auf die Möglichkeit der Grundversorgung hinweisen.
Die Grundversorgung dient dazu, die Versorgung für alle Energiekunden*innen mit Strom oder Gas zu sichern. Alle Privatpersonen sowie Kleinunternehmen und Vereine bis 100.000 kWh/Jahr (Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG) können sich bei ihrem bestehenden (oder neuen) Strom- und Gasanbieter auf die Grundversorgung berufen. Steigende Strom- und Gaspreise setzen derzeit auch den Kulturvereinen massiv zu. Aus diesem Grund wollen wir auf die Möglichkeit der Grundversorgung hinweisen.
In welchen Fällen hilft die Grundversorgung?
- Bei Schwierigkeiten, einen Strom- oder Gaslieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Energie abzuschließen.
- Bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage angedroht wird oder bereits erfolgte. Nachdem es bis dato keine öffentlichen Anti-Teuerungsmaßnahmen für Non-Profit-Organisationen gibt, ist es naheliegend, dass Vereine aufgrund der massiven Teuerung in finanzielle Notlagen geraten können.
- Im Fall der Grundversorgung gilt für den Energielieferanten eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss ("Pflicht zur Grundversorgung") und er darf keine Kund*innen ablehnen.
- Kernstück der Grundversorgung: Der Allgemeine Tarif der Grundversorgung darf nicht höher sein als jener Tarif, den die meisten anderen Kund*innen bei diesem Anbieter bezahlen. Jeder Lieferant muss im Internet auf seiner Webseite den Grundversorgungstarif veröffentlichen.
- Im Falle der Grundversorgung muss auch der Netzbetreiber verpflichtend die Netzdienstleistung erbringen.
- Den Strom- bzw. Gasanbieter und den Netzbetreiber schriftlich kontaktieren (Einschreiben!) und mitteilen, dass man sich auf die Grundversorgung beruft und bereit ist, den Teilbetrag für einen Monat (für die Energie und für die Netznutzung) im Voraus zu bezahlen. Eine höhere Vorauszahlung bzw. Kaution darf nicht verlangt werden.
- Wenn in der Folge pünktlich gezahlt wird, müssen Energieanbieter und Netzbetreiber die Vorauszahlung/Kaution nach sechs Monaten zurückerstatten. Es darf keine weitere Vorauszahlung mehr verlangt werden.
- Die e-control stellt auf ihrer Webseite einen Musterbrief "Antrag auf Grundversorgung" zur Verfügung sowie weitere Informationen über Abschaltung und Grundversorgung.
Rechtsgrundlage
Die Grundversorgung ist geregelt im EIWOG Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2010 § 77
Die Grundversorgung ist geregelt im EIWOG Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2010 § 77