Facebook und Datenschutz
seit 5.6.2018
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 5.6.2018 entschieden, dass jedeR BetreiberIn einer Facebook-Seite oder einer Gruppe gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 5.6.2018 entschieden, dass jedeR BetreiberIn einer Facebook-Seite oder einer Gruppe gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist.
Facebook verarbeitet Daten von UserInnen zu Zwecken der Werbung (Analyse, Erstellung personalisierter Werbung), zur Erstellung von Nutzerprofilen und zur Marktforschung. Facebook setzt zur Speicherung und weiteren Verarbeitung dieser Informationen Cookies ein, also kleine Textdateien, die auf den verschiedenen Endgeräten der BenutzerInnen gespeichert werden. Sofern der/die BenutzerIn ein Facebook-Profil besitzt und bei diesem eingeloggt ist, erfolgt die Speicherung und Analyse auch geräteübergreifend.
Was tun?
Bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage (wenn das Urteil des Deutschen Bundesverwaltungsgerichts vorliegt), empfehlen ExpertInnen, die Datenschutzerklärung auf der eigenen Website mit einem Text zur Nutzung der Facebook-Seite zu ergänzen.
Auf der Seite lawlikes gibt es dazu hilfreiche Informationen sowie eine Textvorlage.
Auf der Facebook-Seite sollte die eigene Datenschutzerklärung - samt Hinweis auf die Nutzung von Facebook - verlinkt werden. Unter Info > Impressum > Datenrichtlinie
