Registrierkassenpflicht
Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz ab 15.000 Euro und Barumsätzen über 7.500 Euro müssen ein elektronisches Aufzeichnungssystem, eine Registrierkasse führen.
Seit 1. April 2017 muss auch die Registrierkassensicherheits- verordnung, kurz RKSV in Unternehmen umgesetzt sein. Dabei handelt es sich um zwingend vorgeschriebene technische Sicherheitseinrichtungen in Registrierkassen, mit Hilfe derer eine Manipulationssicherheit bei Barumsätzen erreicht werden soll. Jeder Beleg muss einen maschinenlesbaren Code, einen QR-Code enthalten, der mit einer digitalen Signatur versehen ist.
Regelungen für gemeinnützige Vereine
Für gemeinnützige Vereine gibt es in Bezug auf die Registrierkassenpflicht einige Ausnahmen und Erleichterungen (nachzulesen im BMF-Folder - siehe Spalte rechts).
Die Erleichterungen für gemeinnützige Vereine betreffen folgende Punkte:
- Einnahmen aus dem unentbehrlichen Hilfsbetrieb
Beispiele: Theatervorstellungen eines Theatervereins oder Konzertveranstaltungen eines Musikvereins.
Für begünstigungsschädliche Hilfsbetriebe gelten diesselben Umsatzgrenzen wie für Unternehmen, nämlich 15.000 Euro Jahresumsatz und 7.500 Euro Barumsätze pro Jahr (inkl. Bankomat- und Kreditkartenzahlungen). Für jeden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird die Umsatzgrenze gesondert ermittelt.
- Erleichterung bei „kleinen Vereinsfesten“:
Die unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern bei Vereinsfesten wird nicht als lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit eingestuft. Zudem ist auch die unentgeltliche Mitarbeit von vereinsfremden Personen ohne negative Auswirkungen auf die Steuerbegünstigung des Vereins möglich. Und die Zusammenarbeit zwischen Gastronom*innen und gemeinnützigen Vereinen soll generell erleichtert werden.
- Erleichterung bei Vereinskantinen
- Zuwendungen an Vereinsmitglieder
Von der Registrierkassenpflicht sind weiters ausgenommen:
Online-Shops, wenn über eine Online-Plattform ein verbindliches Rechtsgeschäft abgeschlossen wird, bei dem es keine Gegenleistung mit Bargeld unmittelbar an den Leistungserbringer gibt.
Vermietung und Verpachtung unterliegen ebenfalls nicht der Registrierkassenpflicht. (Die Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften ist in diesem Zusammenhang zu beachten.)

Download
Broschüre Vereine und Registrierkassenpflicht
des BM für Finanzen: hier
Informationen
zur Registrierkassen- sicherheitsverordnung:
WKO
FAQ auf der Seite von
ready2order
Worauf sollte man beim Kauf einer Registrierkasse achten?
Jedenfalls auf die Rechtssicherheit! Um sicherzugehen, dass euer System den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, gibt es die E-131 Bescheinigung.
Infos dazu hier
Registrierkassen im Vergleich
Es besteht die Möglichkeit, eine Registrierkasse, also ein eigenes Gerät anzuschafffen oder aber auch eine Kassensoftware für PC, Tablett oder Smartphone. Einen Überblick gibt es hier
Bestandteile eines Kassensystems
- Hardware
- Software
- Bondrucker
(Pflicht seit 2016)
- Sicherheitseinrichtung
(Pflicht seit 2017)
- Bargeldlade (optional)
Broschüre Vereine und Registrierkassenpflicht
des BM für Finanzen: hier
Informationen
zur Registrierkassen- sicherheitsverordnung:
WKO
FAQ auf der Seite von
ready2order
Worauf sollte man beim Kauf einer Registrierkasse achten?
Jedenfalls auf die Rechtssicherheit! Um sicherzugehen, dass euer System den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, gibt es die E-131 Bescheinigung.
Infos dazu hier
Registrierkassen im Vergleich
Es besteht die Möglichkeit, eine Registrierkasse, also ein eigenes Gerät anzuschafffen oder aber auch eine Kassensoftware für PC, Tablett oder Smartphone. Einen Überblick gibt es hier
Bestandteile eines Kassensystems
- Hardware
- Software
- Bondrucker
(Pflicht seit 2016)
- Sicherheitseinrichtung
(Pflicht seit 2017)
- Bargeldlade (optional)