Datenschutz & Veranstaltungen & COVID-19
Laut COVID-19-Lockerungsverordnung des Bundes sind Veranstalter*innen dazu angehalten, die Daten von Besucher*innen auf freiwilliger Basis zu erheben, um im Falle von COVID-19-Infektionen die weitere Ausbreitung möglichst zu verhindern.
D.h. als Veranstalter*in sollten wir uns bemühen, die Daten zu sammeln, können aber die Besucher*innen nicht zur Offenlegung der Daten zwingen.
ACHTUNG:
Wenn wir Kontaktdaten aufnehmen, müssen wir dennoch den Datenschutz beachten, z.B. keine offenen Listen im Eingangs- oder Empfangsbereich verwenden, in die sich alle Besucher*innen nacheinander eintragen, da hier die Daten der früheren Einträge für alle sichtbar werden.
Möglichkeiten:
- Die Abfrage der Daten wird von Mitarbeiter*innen durchgeführt.
- Kleine Datenerhebungszettel, die von den Besucher*innen selbst ausgefüllt und in eine Box eingeworfen werden.
- Die Daten werden ohnehin beim Online-Ticket-Kauf erhoben.
Die Daten müssen 4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet werden.
Informationspflicht:
Es besteht die Verpflichtung, die Besucher*innen über den Umgang mit den erhobenen Daten sowie über ihre Rechte zu informieren (z.B. Kontakt für Datenschutzfragen, Löschung der Daten...). Das kann z.B. über eine Erklärung im Eingangsbereich und/oder auf der Website erfolgen.
Man darf die Daten im Fall der Gesundheitsbehörde weitergeben, muss die Besucher*innen aber darüber informieren. Ein Beispiel, wie diese Datenschutzinformation aussehen kann, finden Sie in den Unterlagen des Datenschutzexperten Dr. Werner Pilgermair:
"Datenschutzinformation
Bei der Erfassung ihres Namens und ihrer Handynummer stützen wir uns auf die COVID-19-Lockerungsverordnung und ihre freiwillige Bekanntgabe (Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie haben das Recht auf jederzeitigen Widerruf ihrer Einwilligung. In diesem Fall werden ihre Daten unverzüglich gelöscht bzw. vernichtet. Spätestens werden ihre Daten nach Ablauf von 4 Wochen, gerechnet ab dem Tag der Veranstaltung, gelöscht bzw. vernichtet. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten stehen Ihnen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit sowie Beschwerde an die Datenschutzbehörde zu. Für Fragen zum Datenschutz stehen wir Ihnen unter der E-Mail-Adresse [ANGABE DER ADRESSE] zur Verfügung."
Dr. Werner Pilgermair hielt ein Webinar zum Thema "Datenschutz und COVID-19" am 23.6.2020 im Rahmen der Webinarreihe "Kulturarbeit praktisch".
Kultur ist Arbeit. Eine schöne, harte, anspruchsvolle, vielfältige, oft prekäre Arbeit. Die Webinarreihe der TKI „Kulturarbeit praktisch" versteht sich als Weiterbildungsangebot und richtet den Fokus auf unterschiedliche Aspekte der Kulturarbeit. Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenlos.
Ermöglicht wird die Webinarreihe durch die Unterstützung der Arbeiterkammer Tirol.
Zur Webinarreihe
Unterlagen des Vortrags
von Dr. Werner Pilgermair, 23.6.2020
COVID-Lockerungsverordnung
Leitfaden für Feriencamps und außerschulische Jugendarbeit
Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung eines COVID-19-Präventionskonzeptes für Veranstaltungen im Bereich von Kunst und Kultur
von Dr. Werner Pilgermair, 23.6.2020
COVID-Lockerungsverordnung
Leitfaden für Feriencamps und außerschulische Jugendarbeit
Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung eines COVID-19-Präventionskonzeptes für Veranstaltungen im Bereich von Kunst und Kultur