Kultur(veranstaltungen) und COVID-19
Update: 18.1.2021
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Neue Regelungen für Kunst und Kultur
Bei der Pressekonferenz der Bundesregierung am 17.1. wurden folgende Maßnahmen bekannt gegeben:
- Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen wird der allgemeine Lockdown bis einschließlich 7.2.2021 verlängert.
- Zusätzlich kommt ein Mindestabstand von 2 Metern und in einigen Bereichen (z.B. Öffis) eine FFP2-Maskenpflicht.
- Ab 8.2.2021 können Museen wieder öffnen. Details dazu fehlen bislang.
- Veranstaltungen, Gastronomie und Tourismus sind bis Ende Februar nicht möglich bzw. geschlossen.
- Mitte Februar soll bekannt gegeben werden, ob und unter welchen Bedingungen eine Öffnung ab März möglich sein wird.
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Eine Übersicht mit vielen Details zur aktuellen Rechtslage
gibt es auf der Website der IG Kultur Österreich.
gültig vom 5. bis 24.1.2021
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Infos aus dem BM für Kunst und Kultur
Infoseite des BMKÖS
Bei Fragen - kontaktiert uns!
office(at)tki.at
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Eine Übersicht mit vielen Details zur aktuellen Rechtslage
gibt es auf der Website der IG Kultur Österreich.
Rechtsgrundlage Bund
2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnunggültig vom 5. bis 24.1.2021
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Infos aus dem BM für Kunst und Kultur
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