Kultur(veranstaltungen) und COVID-19
Update: 30.12.2022
Rechtsgrundlagen
2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Ab 31. Dezember 2022 gilt die Änderung der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung.
Zusammenkünfte
Für § 7 Zusammenkünfte (Veranstaltungen) gilt:
- Verpflichtendes COVID-19-Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte*r bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen
- Das COVID-19-Präventionskonzept ist während der Dauer der Veranstaltung bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen, die die Einhaltung der COVID-19-Präventionskonzepte stichprobenartig überprüft.
Vereinsversammlungen
Mit der Änderung des Gesellschaftlichen COVID-19-Gesetzes wurde die Möglichkeit, Vereinsversammlungen aufgrund von COVID 19 zu verschieben, bis 30. Juni 2023 verlängert.
Außerdem wurde mit einer Änderung der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung die Möglichkeit, Mitgliederversammlungen virtuell abzuhalten, auch wenn dies in den Statuten nicht vorgesehen ist, bis 30. Juni 2023 verlängert.
Disclaimer
Angaben ohne Gewähr!
Diese Zusammenstellung wurde mit aller gebotenen Sorgfalt erstellt. Die TKI kann aber keine Haftung für die hier veröffentlichten Informationen übernehmen.

TIPP
Eine umfassende Übersicht über die aktuelle Rechtslage
gibt es auf der Website der IG Kultur Österreich.
Rechtsgrundlage Bund
2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
sowie die Änderung des Gesellschaftlichen COVID-19-Gesetzes
gültig ab 31.12.2022
Bei Fragen zur Verordnung: kunstkultur(at)bmkoes.gv.at BM für Kunst, Kultur, öff. Dienst und Sport
Rechtsangelegenheiten, Service und Koordination Covid-19
Bei allgemeinen Fragen zu COVID-19 und Kultur: iv11(at)bmkoes.gv.at oder Tel.: +43 1 71606 851123
Infos aus dem BM für Kunst und Kultur
Infoseite des BMKÖS
Infos aus dem BM für Gesundheit
Webseite
Information Tirol
Webseite
des Landes Tirol
Informationsblätter des Landes
zu Corona/Kunst/Kultur
office(at)tki.at
0680 2109254
Eine umfassende Übersicht über die aktuelle Rechtslage
gibt es auf der Website der IG Kultur Österreich.
Rechtsgrundlage Bund
2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
sowie die Änderung des Gesellschaftlichen COVID-19-Gesetzes
gültig ab 31.12.2022
Bei Fragen zur Verordnung: kunstkultur(at)bmkoes.gv.at BM für Kunst, Kultur, öff. Dienst und Sport
Rechtsangelegenheiten, Service und Koordination Covid-19
Bei allgemeinen Fragen zu COVID-19 und Kultur: iv11(at)bmkoes.gv.at oder Tel.: +43 1 71606 851123
Infos aus dem BM für Kunst und Kultur
Infoseite des BMKÖS
Infos aus dem BM für Gesundheit
Webseite
Information Tirol
Webseite
des Landes Tirol
Informationsblätter des Landes
zu Corona/Kunst/Kultur
COVID-19-Präventionskonzept
Empfehlungen des Gesundheitsministerium
Bei Fragen - kontaktiert uns!office(at)tki.at
0680 2109254