Kultur(veranstaltungen) und COVID-19
Update: 14.4.2022
COVID-Bestimmungen für den Kulturbereich
Rechtliche Grundlagen
2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
ausgegeben am 14.4.2022
gültig vom 16.4. bis Ablauf des 8.7.2022
Das Wichtigste für den Kulturbereich
- Maske = FFP2-Maske
- Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen (z.B. bei Veranstaltungen), aber keine Verpflichtung!
Verpflichtend ist die FFP2-Maske u.a. in Öffis, im Lebensmittelhandel, in Apotheken und Drogerien, in Postämtern und Banken, in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. - Bei Zusammenkünften/Veranstaltungen von mehr als 500 Personen ist ein COVID-19-Präventionskonzept sowie die Bestellung einer/eines COVID-19-Beauftragten verpflichtend.
Das Präventionskonzept ist während der Dauer der Veranstaltung bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde, die stichprobenartig prüfen kann, vorzulegen. - Am Ort der beruflichen Tätigkeit können in begründeten Fällen strengere Regelungen getroffen werden.
- Achtung: In einzelnen Bundesländern können ev. strengere Regelungen gelten. Informationen siehe: hier
Weitere Informationen
- Contact Tracing
Betreiber*innen von Kultureinrichtungen können Kontaktdaten bei Veranstaltungen erheben.
Dafür gilt: Daten mit Datum und Uhrzeit versehen und max. 28 Tage aufbewahren
- Vor- und Zuname (von 1 erwachsenen Person bei Gruppen aus einem Haushalt)
- Telefonnummer und wenn möglich E-Mail
- Uhrzeit des Betretens
- ggf. mit Tischnummer bzw. Bereich des Aufenthalts - COVID-19-Beauftragte*r
Dafür dürfen nur geeignete Personen bestellt werden: Kenntnis des COVID-19-Präventionskonzepts sowie der örtlichen und organisatorischen Abläufe. Aufgaben: Ansprechperson für die Behörden und Überwachung der Umsetzung des Präventionskonzeptes - COVID-19-Präventionskonzept
Konzept zur Minimierung des Infektionsrisikos. Es enthält:
- spezifische Hygienemaßnahmen
- Regelungen zum Verhalten bei Auftragen einr SARS-CoV-2-Infektion
- Regelungen zur Nutzung von sanitären Einrichtungen
- Regelungen zur Steuerung von Personenströmen
- bei Bedarf Regelungen bzgl. Konsumation von Speisen und Getränken
- Vorgaben zur Schulung von Mitarbeiter*innen in Bezug auf Hygienemaßnahmen - Grüner Pass bzw. Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr
NEU: Verlängerung des Grünen Passes ab 3. Impfung auf 365 Tage
Details siehe 2. COVID-19-BMV, § 2 (2) - Quarantäne-Regeln
Informationen dazu gibt es auf der Webseite des Gesundheitsministeriums: hier
Reisebestimmungen
Aktuelle Informationen zu den Reisebestimmungen für Österreich und Tirol gibt es: hier und auf der Webseite des Sozialministeriums: hier
Disclaimer
Angaben ohne Gewähr!
Diese Zusammenstellung wurde mit aller gebotenen Sorgfalt erstellt. Die TKI kann aber keine Haftung für die hier veröffentlichten Informationen übernehmen.

TIPP
Eine umfassende Übersicht über die aktuelle Rechtslage
gibt es auf der Website der IG Kultur Österreich.
Rechtsgrundlage Bund
2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
gültig vom 16.4. bis 8.7.2022
Bei Fragen zur Verordnung: kunstkultur(at)bmkoes.gv.at BM für Kunst, Kultur, öff. Dienst und Sport
Rechtsangelegenheiten, Service und Koordination Covid-19
Bei allgemeinen Fragen zu COVID-19 und Kultur: iv11(at)bmkoes.gv.at oder Tel.: +43 1 71606 851123
Infos aus dem BM für Kunst und Kultur
Infoseite des BMKÖS
Covid-Unterstützungs-maßnahmen
des Bundes hier
Infos aus dem BM für Gesundheit
Webseite
Information Tirol
Webseite
des Landes Tirol
Informationsblätter des Landes
zu Corona/Kunst/Kultur
office(at)tki.at
0680 2109254
Eine umfassende Übersicht über die aktuelle Rechtslage
gibt es auf der Website der IG Kultur Österreich.
Rechtsgrundlage Bund
2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
gültig vom 16.4. bis 8.7.2022
Bei Fragen zur Verordnung: kunstkultur(at)bmkoes.gv.at BM für Kunst, Kultur, öff. Dienst und Sport
Rechtsangelegenheiten, Service und Koordination Covid-19
Bei allgemeinen Fragen zu COVID-19 und Kultur: iv11(at)bmkoes.gv.at oder Tel.: +43 1 71606 851123
Infos aus dem BM für Kunst und Kultur
Infoseite des BMKÖS
Covid-Unterstützungs-maßnahmen
des Bundes hier
Infos aus dem BM für Gesundheit
Webseite
Information Tirol
Webseite
des Landes Tirol
Informationsblätter des Landes
zu Corona/Kunst/Kultur
COVID-19-Präventionskonzept
Empfehlungen des Gesundheitsministerium
Bei Fragen - kontaktiert uns!office(at)tki.at
0680 2109254