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BMKOES: Investitionskostenzuschuss im Bereich Kulturinitiativen

BMKOES: Investitionskostenzuschuss im Bereich Kulturinitiativen

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 31.8.2023

Ziel

  • Unterstützung von Kulturinitiativen im Bereich bewegliche Investitionsgüter

Wer kann einreichen

  • Kulturinitiativen, die von Abteilung IV/7 im Rahmen ihrer langjährigen Kulturarbeit gefördert werden

Wer kann nicht einreichen

  • Einrichtungen der öffentlichen Hand
  • Einzelpersonen

Was kann nicht eingereicht werden

  • bauliche Maßnahmen

Dotation

  • Teilfinanzierung

Vergabemodus

  • Beirat, Fachabteilung

Kriterien

  • unterstützt wird die Anschaffung technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und beweglicher Investitionsgüter
  • Auswahl des Bestgebots; Kofinanzierung durch regionale Gebietskörperschaften; angemessene Eigenleistung
  • die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten im letzten Quartal des laufenden Jahres.

Einreichfrist: 31. August

Wie wird eingereicht

  • Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen übermitteln Sie bitte elektronisch an das Postfach kmv@bmkoes.gv.at;
  • Benennen Sie die Dokumente nach folgendem Muster
    "Vereinsname – Förderformular",
    "Vereinsname – Kalkulation"…
  • Führen Sie im Betreff "Name des/der Antragsteller:in – Investitionsförderung Kulturinitiativen" an und übermitteln Sie die Unterlagen im Anhang als PDF-Dokumente in folgender Reihenfolge

Einreichungsunterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular Förderungsantrag (PDF 255 KB) (PDF, 336 KB)
  • Beachten Sie die Zeichnungsberechtigung laut Vereinsregisterauszug und allfällige notwendigen Doppelzeichnungen!
  • Beschreibung der geplanten Investitionsmaßnahmen und Begründung der Notwendigkeit (max. 2 A4-Seiten)
  • Kalkulation und Finanzierungsplan unter Anführung von Eigenmitteln, Sponsorengeldern und der Beteiligung der regionalen Gebietskörperschaften
  • 3 Anbote
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten 5 Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
  • Statuten oder Firmenbuchauszug (nur bei Änderung)
  • aktueller Vereinsregisterauszug
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