Einreichfrist: 31.3.2023
Ziel des Förderprogramms ist, das kulturelle Erbe Österreichs mit Hilfe digitaler Technologie noch besser nutzbar und einer breiten nationalen wie internationalen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gefördert wird die digitale Sicherung von Sammlungsobjekten, deren digitale Erfassung, Katalogisierung, Veröffentlichung, Präsentation und Vermittlung sowie der Aufbau von Online-Sammlungen.
Das Förderprogramm ist Teil des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans und wird aus EU-Mitteln finanziert.
Kunst- und Kulturinstitutionen und vergleichbare Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz oder Betriebsstätte und operativer Tätigkeit in Österreich
Förderungsgegenstand
Förderungsvolumen
EUR 9 Millionen.
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Förderung
Die maximale Förderungshöhe beträgt EUR 300.000, die minimale Förderungshöhe EUR 30.000, jeweils pro Förderwerber:in und Ausschreibung.
Gefördert werden nach einem degressiven Modell
Beispiel A
Förderbare Gesamtkosten: EUR 120.000
85% von EUR 100.000 ergeben EUR 85.000.
50% von EUR 20.000 ergeben EUR 10.000.
Die maximale Höhe der Förderung beträgt EUR 95.000.
Beispiel B
Förderbare Gesamtkosten: EUR 650.000
85% von EUR 100.000 ergeben EUR 85.000.
50% von EUR 550.000 ergeben EUR 275.00.
Es ergibt sich eine Rechensumme von EUR 360.000, die maximale Höhe der Förderung ist jedoch mit EUR 300.000 begrenzt.
Förderbare Kosten
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können nur Nettokosten geltend machen.
Vor Antragstellung getätigte Ausgaben werden nicht anerkannt.
Die Auszahlung erfolgt in drei Teilbeträgen:
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
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