Blackboard
BMKOES: Kulturerbe digital

BMKOES: Kulturerbe digital

Einreichfrist: 31.3.2023

Ziel

Ziel des Förderprogramms ist, das kulturelle Erbe Österreichs mit Hilfe digitaler Technologie noch besser nutzbar und einer breiten nationalen wie internationalen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gefördert wird die digitale Sicherung von Sammlungsobjekten, deren digitale Erfassung, Katalogisierung, Veröffentlichung, Präsentation und Vermittlung sowie der Aufbau von Online-Sammlungen.
Das Förderprogramm ist Teil des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans und wird aus EU-Mitteln finanziert.

Zielgruppe

Kunst- und Kulturinstitutionen und vergleichbare Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz oder Betriebsstätte und operativer Tätigkeit in Österreich
Förderungsgegenstand

  • Erstellung von Digitalisaten von Objekten, die zum materiellen kulturellen Erbe Österreichs gehören, wie Schriftgut, Analogfilm, bildende Kunst,
  • die damit zusammenhängende digitale Erfassung/Katalogisierung,
  • die damit zusammenhängende digitale Veröffentlichung/Präsentation/Vermittlung sowie
  • die damit zusammenhängende Übertragung an die Online-Plattform zum kulturellen Erbe Österreichs.

Dotierung

Förderungsvolumen

EUR 9 Millionen.

Art der Förderung

nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe der Förderung

Die maximale Förderungshöhe beträgt EUR 300.000, die minimale Förderungshöhe EUR 30.000, jeweils pro Förderwerber:in und Ausschreibung.
Gefördert werden nach einem degressiven Modell

  • max. 85% der förderbaren Kosten bis zu EUR 100.000 sowie
  • max. 50% der förderbaren Kosten ab EUR 100.000,01.

Beispiele

Beispiel A
Förderbare Gesamtkosten: EUR 120.000
85% von EUR 100.000 ergeben EUR 85.000.
50% von EUR 20.000 ergeben EUR 10.000.
Die maximale Höhe der Förderung beträgt EUR 95.000.
Beispiel B
Förderbare Gesamtkosten: EUR 650.000
85% von EUR 100.000 ergeben EUR 85.000.
50% von EUR 550.000 ergeben EUR 275.00.
Es ergibt sich eine Rechensumme von EUR 360.000, die maximale Höhe der Förderung ist jedoch mit EUR 300.000 begrenzt.
Förderbare Kosten

  • Kosten für die Erstellung von Digitalisaten;
  • Investitionen in technische Infrastruktur, wie Hardware (z.B. Anschaffung von Scannern) und Software (z.B. Lizenzierung von Anwendungen zur digitalen Erfassung/Katalogisierung);
  • Investitionen in digitale Veröffentlichung, Präsentation und Vermittlung, wie Ergänzungen von Websites für Online-Sammlungen;
  • Personalkosten bis zu jener Höhe, die dem Gehaltsschema des Bundes für vergleichbare Bundesbedienstete oder, sofern vorhanden, den Grundsätzen der einschlägigen anzuwendenden kollektivvertraglichen Bestimmungen entspricht. Für Bedienstete im IT-Bereich kann auch eine Überschreitung der im Kollektivvertrag vorgesehenen Beträge anerkannt werden;
  • sonstige externe Kosten, die für die Umsetzung erforderlich sind.

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können nur Nettokosten geltend machen.
Vor Antragstellung getätigte Ausgaben werden nicht anerkannt.

Nicht gefördert werden

  • laufende Kosten nach Projektende.

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt in drei Teilbeträgen:

  • 30% nach Zusage;
  • 50% nach Zwischenbericht;
  • 20% nach Prüfung der Endabrechnung.

Fördervoraussetzungen

  • vollständige und fristgerechte Einreichung;
  • vom Bund verschiedene Kunst-und Kulturinstitutionen und vergleichbare Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit (damit sind auch wirtschaftlich tätige Vereine und natürliche Personen umfasst, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind bzw. in Versicherungen entsprechender Institutionen der Freien Berufe versichert sind), die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und eine operative Tätigkeit in Zusammenhang mit der Sammlung, Bewahrung, Erforschung, und Vermittlung von kulturellem Erbe in Österreich aufweisen;
  • Geförderte Maßnahmen müssen bis spätestens 31. August 2024 umgesetzt werden.

Inhaltliche Beurteilungskriterien

  • Qualität des Digitalisierungsvorhabens, insbesondere in Hinblick auf die Digitalisierungsmethode und die Datenqualität (state-of-the-art Datenstandards);
  • Siehe das Infoblatt Empfehlungen zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes (PDF, 253 KB)
  • Anzahl der zu digitalisierenden Objekte mit Zuweisung zu den Kategorien Analogfilm, 3D-Objekt und Sonstiges;
  • Qualität des Konzepts zur Veröffentlichung und Vermittlung der Digitalisate;
  • Geplante Veröffentlichung der erstellten Digitalisate auf der Online-Plattform zum kulturellen Erbe Österreichs im urheberrechtlich zulässigen Rahmen als Beitrag zum gemeinsamen europäischen Datenraum für das Kulturerbe und der Europeana;
  • Bedeutung des Digitalisierungsvorhabens für die digitale Transformation der einreichenden Institution;
  • Nachhaltigkeit des Projekts;
  • Regionale und überregionale kulturelle Bedeutung der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers;
  • Kostenbewusstsein, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit;
  • Region, Sparte und Größe der einreichenden Institution.

Einreichung

  • Der Antrag ist über das Online-Formular in deutscher Sprache einzureichen.
  • Die Antragstellung ist mittels Handysignatur oder Bürgerkarte durch die vertretungsbefugten Personen zu bestätigen. Falls der Antrag nicht mittels Handysignatur oder Bürgerkarte unterzeichnet werden kann, ist eine eidesstattliche Erklärung (Word, 79 KB)ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen. Wir empfehlen, die im Link angegebene Vorlage zu verwenden.
  • Ein Musterantrag (PDF, 3 MB) und eine Zusammenfassungsseite (PDF, 2 MB) stehen Ihnen als Hilfestellung zur Verfügung.
Service

Newsletter

anmelden und auf dem Laufenden bleiben

Blackboard

Jobs, Calls, Weiterbildung, Suchen & Finden

Bibliothek

zum Online-Katalog der TKI-Bibliothek

Downloads

Logos, Jahresberichte und mehr

Glossar

Begriffe aus dem Kulturbereich, gesammelt und erklärt. In Arbeit!

Presse

Pressematerial und ‑aussendungen zum Download

TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck


0680 2109254
office@tki.at


Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung

Folge uns auf
Gefördert durch Land Tirol und Stadt Innsbruck
Top