AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 31.3.2024
Mit den Skills Schecks fördert die FFG berufliche Weiterbildungen von Mitarbeitenden im Bereich nachhaltige ökologische bzw. digitale Transformation mit bis zu 80% der Ausbildungskosten, gedeckelt mit max. € 5.000 pro Person. Auch gemeinnützige Vereine können einreichen, solange sie einen wirtschaftlichen (Hilfs-)Betrieb führen.
Gefördert werden die Kosten von beruflichen Weiterbildungen, deren Schulungsinhalte überwiegend direkt oder indirekt zu einer ökologisch nachhaltigen und digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieoffen. Alle geförderten Schulungsmaßnahmen müssen eine deutliche Schwerpunktsetzung in der nachhaltigen (ökologischen) bzw. digitalen Transformation aufweisen. Auch In-House-Schulungen können mit den Skills Schecks gefördert werden.
Folgende Weiterbildungsaspekte liegen im Schwerpunkt:
Nicht gefördert werden:
Unternehmen – darunter auch unternehmerisch tätige Vereine –mit Niederlassung in Österreich.
Gemeinnützige Vereine gelten lt. Auskunft der FFG dann als Unternehmen, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit nachweisen können. Dies können auch Einnahmen im Rahmen eines Hilfsbetriebs sein, zB durch Vermietung von Räumen, Bar- oder Veranstaltungsbetrieb.
Wichtiger Hinweis:
Im Rahmen der Antragstellung wird bei den Stammdaten abgefragt, um welche Art von Organisation es sich handelt. Habt ihr einen wirtschaftlichen (Hilfs-)Betreib, so solltet ihr beim Punkt „Meine Organisation ist...“ die Option „unternehmerisch tätig" wählen. Es gibt zwar auch den Punkt „gemeinnützige Organisation“ – diese ist aber für den Fall nicht zutreffend und schließt euren Verein von der Förderfähigkeit aus!
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten.
Hinweis:
Da es sich um eine De-Minimis-Förderung handelt, wird im Antragsformular abgefragt, ob man eine sonstige De-Minimis-Förderung erhält. In der Regel werden öffentliche Kulturförderungen nicht als solche eingestuft. Das De-Minimis-Kriterium kann somit bei gemeinnützigen Kulturvereinen als erfüllt angesehen werden.
Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 25 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.Für jede zu fördernde Person ist ein eigener Antrag zu stellen.
Es können aber mehrere Weiterbildungen für eine Person innerhalb eines Schecks/Antrags eingereicht werden. In diesem Fall müssen alle gewünschten Weiterbildungen:
Alle Details zur Antragstellung findet ihr auf der Website der FFG.
Zum Ausschreibungsleitfaden (PDF).
Rückfragen beim FFG Förderservice:
https://www.ffg.at/foerderservice
Serviceline: +43 5-7755-0
foerderservice@ffg.at
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
Der TKI-Newsletter informiert einmal monatlich über Veranstaltungen, Aktivitäten und neue Mitglieder der TKI, über kulturpolitische Themen sowie über Ausschreibung und ausgewählte Projekte der Förderschiene TKI open. Er enthält außerdem Ausschreibungen und Jobs im Kulturbereich und Literaturtipps aus der TKI-Bibliothek.
Mit Ihrer Anmeldung erlauben Sie uns, Ihnen regelmäßig unseren Newsletter an die genannte E-Mail-Adresse zu senden. Sobald Sie sich für den Newsletter angemeldet haben, senden wir Ihnen ein E-Mail, in dem Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Hier können Sie unsere Datenschutzerklärung nachlesen.