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kultur klimafit: Förderung für Klimafitte Kulturbetriebe

kultur klimafit: Förderung für Klimafitte Kulturbetriebe

Einreichfristen: 15.3. & 29.9.2023

Mit einem Gesamtvolumen von 15 Millionen Euro aus Mitteln aus dem Aufbau- und Resilienzfonds der Europäischen Union bietet das Programm Klimafitte Kulturbetriebe Förderungen für klimafreundliche Investitionen.
Auch Kulturvereine mit Sitz und Tätigkeit in Österreich sind antragsberechtigt!

© kultur klimafit

Vereine in Miete - ist eine Antragstellung trotzdem möglich?

Vereine als Mieter von Gebäuden oder Lokalen in Gebäuden können als Förderwerber auftreten, wenn sie einen Mietvertrag über zumindest 10 Jahre (oder unbefristet) und eine Einverständniserklärung der Vermieter*in über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen vorweisen können.

Eine zweite Möglichkeit ist, Maßnahmen nur im Inneren des gemieteten Lokals vorzunehmen wie z.B. Umrüstung auf ein energieeffizientes Lichtsystem, die Anschaffung von energieeffizienten Scheinwerfern, Filmprojektoren etc.

Die besten Informationen über die Fördervoraussetzungen samt konkreten Beispielen findet ihr im Leitfaden des Klimafonds: hier

Fördergegenstand

Konkret werden Investitionen in Maßnahmen zur Senkung von CO2-Emissionen gefördert, die im Rahmen eines Nachhaltigkeitskonzepts umgesetzt werden:

  • Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
  • Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssystem
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emmissionen
  • ...

Höhe der Förderung und Förderquote

Pro Förderungsnehmer*in stehen bis zu 250.000 Euro zur Verfügung, die in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Auszahlung kommen. Die Förderung und der Fördersatz sind abhängig von der Höhe der anerkennbaren förderfähigen Investitionskosten:

  • Projekte mit Investitionskosten bis 75.000 €: max. 75 % der Kosten
  • Projekte mit Investitionskosten ab 75.001 €: max. 50 % der Kosten
  • Die Förderung "Klimafitte Kulturbetriebe" ist mit weiteren Co-Finanzierungen kombinierbar.

Weitere Informationen sind im Programmleitfaden oder in den FAQs zu finden.

Voraussetzungen

  • Vor Antragstellung ist eine unabhängige Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für die Energieberatung können mit dem Antrag eingereicht werden.
    Wir bemühen uns, in Tirol zeitnahe Beratungstermine für Kulturvereine bei Energie Tirol 2050 zu bekommen. Bei Interesse meldet euch bei uns!
  • Es muss ein Nachhaltigkeitskonzept für das Unternehmen erstellt werden.
  • Das Volumen der umweltrelevanten Investitionskosten beträgt mindestens 3.000 Euro.
  • Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden. Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind, können nicht anerkannt werden. Davon ausgenommen sind Kosten für die Energieberatung.

Abwicklung und Fristen

Das Programm wird in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds abgewickelt. Anträge können innerhalb von zwei Ausschreibungszeiträumen online unter kultur.klimafonds.gv.at gestellt werden:

  1. Ausschreibung: 10.10.2022 – 15.03.2023, 24 Uhr
  2. Ausschreibung: 16.03.2023 – 29.09.2023, 12 Uhr
Förderverträge im Rahmen der Maßnahme „Klimafitte Kulturbetriebe“ können bis spätestens 30.9.2025 abgeschlossen werden. Die geförderten Projekte sind bis spätestens 31.12.2025 abzuschließen.

Nach einer Formalprüfung durch die KPC – Kommunalkredit Public Consulting werden die Anträge unter Vorsitz des BMKÖS von einem Beirat beurteilt. Die Förderentscheidungen werden im BMKÖS getroffen.

Benötigte Unterlagen

  • Projektbeschreibung gemäß Formblatt und Beschreibung des Kulturbetriebes
  • Beschreibung der beantragten Maßnahmen
  • Nachweis der Inanspruchnahme einer Energieberatung
  • Umsetzungskonzept (inkl. Kostenschätzung und Energieeinsparung)
    Einzureichen ist auch ein Kostenvoranschlag pro geplanter Maßnahme.
  • Nachhaltigkeitskonzept
  • Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan
  • Kostenaufstellung
  • Wärme- bzw. Kälteliefervertrag
  • Genehmigungen, Bescheide
  • Firmenbuchauszüge bzw. Vereinsregisterauszüge und Vereinsstatuten

Zielsetzungen des Förderprogramms

Der Investitionsfonds setzt Anreize für die ökologische Transformation von Unternehmen aus dem Kultursektor und unterstützt diese auf ihrem Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Ziel des Programms ist es, Nachhaltigkeit zu fördern und speziell zur Erreichung von Umwelt- und Klimaschutzzielen im Rahmen des European Green Deal beizutragen.
Die Fördermittel dienen letztlich dem Erhalt von kultureller Infrastruktur in Österreich und mittelfristigen, auch kostensparenden Energieeffizienz-Maßnahmen.

Aufbau- und Resilienzplan

Der Fonds ist Teil des österreichischen Aufbau- und Resilienzplan und wird aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union finanziert. Das Förderangebot steht allen in Österreich ansässigen Unternehmen und Vereinen aus dem Bereich Kunst und Kultur offen.

Rechtsgrundlage und Informationen

Ausführliche Informationen zu den Ausschreibungen, den förderfähigen Kosten, den Fördervoraussetzungen und -bedingungen, der Förderhöhe und -intensität, den Auswahlkriterien und zur Abwicklung der Förderungen sind auf der Website des Klima- und Energiefonds abrufbar.

Rechtliche Grundlage für das Förderprogramm sind Sonderrichtlinien (PDF, 652 KB) des Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS).

Weiterführende Informationen

Webseite des BMKÖS
Webseite: kultur klimafit
Zu den FAQs

Webseite des Klimafonds
Klimafonds
Leitfaden des Klimafonds: hier

Online-Antrag: hier

Links

FAQs & Leitfaden

Kultur klimafit

Webseite des Klimafonds (Empfehlung!)
Detaillierter Leitfaden mit konkreten Beispielen: hier

Klimafonds

Beratungsstelle in Tirol

Energie Tirol 2050

Tel. 0512 589913

office@energie-tirol.at

Zur Website
Fragen zum Programm

Serviceteam „Klimafitte Kulturbetriebe“
Tel +43 1 316 31 723
umwelt@kommunalkredit.at

Zur Website

Abteilung IV/A/10 – Europäische und internationale Kulturpolitik
international-kultur@bmkoes.gv.at

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