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Kulturamt Stadt Innsbruck: Arthur-Haidl-Preis 2023

Kulturamt Stadt Innsbruck: Arthur-Haidl-Preis 2023

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 10.7.2023, 17 Uhr

Die Stadt Innsbruck schreibt bereits zum 15. Mal den „Arthur-Haidl-Preis“ aus. Der Preis wurde im Jahr 2004 von Frau Dr.in Roswitha Stiegner, Tochter des ehemaligen Innsbrucker Vizebürgermeisters und Landesjugendreferenten Reg.-Rat Arthur Haidl, gestiftet und erstmals vergeben.

Zum Andenken an Reg.-Rat Arthur Haidl

Die Preisstifterin Dr.in Roswitha Stiegner legte 2004 fest, dass der „Arthur-Haidl-Preis“ in Andenken an ihren Vater ausschließlich auf Projekte und Initiativen in den Bereichen Kultur, Jugend,Traditionspflege, Bildung und Geisteswissenschaften abzielt. Voraussetzung für die Preiswürdigkeit von eingereichten Projekten und Initiativen ist, dass diese zum Wohl und Ansehen der Stadt Innsbruck einen außerordentlichen Beitrag leisten.
Die äußerst großzügige Schenkung der Preisstifterin in der Höhe von € 250.000,-- wurde von der Stadt Innsbruck zinsengünstig angelegt. Die Zinsen dienen dem Willen der Stifterin entsprechend als jährliches Preisgeld. Bis in das Jahr 2013 war durch die Veranlagungsform die Ausschüttung des gleich bleibenden Gesamtbetrags von € 9.000,-- garantiert. Im Jahr 2014 lief diese Veranlagung aus, was eine Neuberechnung der Preishöhe nötig machte. Der „Arthur-HaidlPreis“ wird daher ab 2015 alle zwei Jahre vergeben und die neue Fördersumme beträgt nun € 10.000,--, um den Wertverlust der Inflation teilweise auszugleichen und die Lebensdauer des Preises zu erhöhen. Im Jahr 2014 erschien zudem die Sonderpublikation „10 Jahre Arthur-HaidlPreis“, welche den Preis und die ausgezeichneten Projekte der letzten 10 Jahre nochmals in den Fokus rückte.

Wer kann sich bewerben?

Um den „Arthur-Haidl-Preis der Stadt Innsbruck“ können sich Einzelpersonen, aber auch juristische Personen bewerben (z.B.: Vereine, Initiativen mit weit reichendem Wirkungskreis u.ä.).

Einzelpersonen dürfen das 33. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Einreichschlusses noch nicht vollendet haben. Sie müssen EU-StaatsbürgerInnen sein und ihren ordentlichen Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Gemeindegebiet der Stadt Innsbruck oder seit mindestens zehn Jahren im Gebiet von Tirol (Nord-, Süd- und Osttirol) haben. Vereine, Initiativen u. ä. können ab ihrem 3. Bestandsjahr Projekte oder Vorhaben zur Einreichung bringen. Die Einreichung für einen Dritten / eine Dritte ist möglich.

Ausschreibung und Einreichung

Die Ausschreibung erfolgt über das amtliche Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck –„Innsbruck informiert“ und die Homepage der Stadt Innsbruck.
Die Einreichunterlagen sind vom 08. Mai 2023, 08:00 Uhr bis 10. Juli 2023, 17:00 Uhr über das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ unter der Internetadresse kultur-innsbruck.vemap.comeinzureichen. Es werden keine ausgedruckten Unterlagen, Datenträger, Mails oder andere als ausschließlich über das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ eingereichte Unterlagen angenommen.
Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mittels Name und E-Mail-Adresse am „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ nötig. Folgen Sie den angegebenen Schritten und laden Sie anschließend die Dokumente hoch.

Folgende Unterlagen sind als PDF-Format für die Einreichung notwendig:

  • Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes (z.B. Kopie ReisepassDatenseite, Staatsbürgerschaftsnachweis)
  • Aktueller Nachweis des Hauptwohnsitzes (Meldezettel 2023) in Innsbruck bzw. in Tirol (Nord-, Süd- und Osttirol)
  • für Vereine: Nachweis der Bestandsdauer durch Vereinsregisterauszug (2023)
  • Dokumentation bisher geleisteter Projekte und Arbeiten (z.B. in Form von Publikationen, Exponaten, Werken, Presseartikeln, etc.)
  • Motivationsschreiben, warum sich der/die Bewerber/in für den Preis bewirbt
  • ½ Seite Projektbeschreibung

Wer entscheidet über die Vergabe?

Die Preisvergabe wird von einer Jury bestehend aus der Magistratsdirektorin, der amtierenden Leiterin des Kulturamtes und der derzeitigen Rektorin der Leopold-Franzens-Universität diskutiert.

Die Jury hat beratenden Charakter, über die endgültige Vergabe entscheidet die amtsführende Stadträtin für Kultur der Stadt Innsbruck. Die Überreichung des Arthur-Haidl-Preises erfolgt im Rahmen eines Festaktes im Herbst 2023.

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+43 512 5360 8342

Technische Hilfe für das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ innsbruck.vemap.com:

Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-14.30 Uhr)

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