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Land Tirol: Arbeitsstipendien 2025

Land Tirol: Arbeitsstipendien 2025

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 15.2.2025

Um kreative Arbeitsprozesse zu fördern, die Entwicklung neuer künstlerischer Konzepte und Projekte anzuregen und damit professionell arbeitende Kunst- und Kulturschaffende in ihrer Lebens- und Arbeitssituation zu unterstützen, vergibt das Land Tirol Arbeitsstipendien in diversen Kunstsparten.

Höhe des Stipendiums

Das Arbeitsstipendium wird innerhalb des Zeitraumes 15. April bis 15. Oktober 2025 für max. sechs Monate gewährt und ist mit € 1.500,- pro Monat dotiert (in Summe max. € 9.000,- pro Stipendium). Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung erfolgt mittels Arbeitsberichts (siehe Vorlage in der Anlage).

Arbeitsstipendien sind in folgenden Bereichen vorgesehen: „Bildende Kunst“„Musik“ „Literatur“„Darstellende Kunst“ und „Film“. Es werden insgesamt 50 Stipendien vergeben.

Einreichkriterien

Antragsberechtigt sind freischaffend arbeitende Kunst- und Kulturschaffende (natürliche Personen, Einzelpersonen), die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Lebensmittelpunkt Tirol ODER Herkunft Tirol und Vorhaben mit Tirolbezug
  • Professionelle freischaffende künstlerische/kulturelle Tätigkeit im Haupterwerb in einer der genannten Kunstsparten
  • Abschluss eines einschlägigen Studiums bzw. einer entsprechenden Berufsausbildung oder Nachweis mehrjähriger professioneller künstlerischer/kultureller Praxis
  • Konkretes künstlerisches/kulturelles Vorhaben/Projekt, das mit Hilfe des Stipendiums verwirklicht werden soll (ausgenommen Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung sowie Projekte, die bereits anderweitig gefördert werden)

Personen, die im Jahr 2024 ein Arbeitsstipendium des Landes Tirol erhalten haben, sowie Studierende einer Universität bzw. Hochschule sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.

Einreichunterlagen

Elektronisches Antragsformular Kultur – Förderantrag allgemein (nähere Hinweise zum Ausfüllen des Formulars siehe unten) inklusive folgender 3 Beilagen:

  • Beschreibung des Vorhabens, das mit diesem Stipendium umgesetzt werden soll inklusive detailliertem Zeit- und Arbeitsplan (max. zwei A4 Seiten, auch mehrere Vorhaben möglich)
  • Motivationsschreiben zum Projekt und zur Themenstellung
  • Lebenslauf (künstlerischer Werdegang, aktuelle berufliche Situation) sowie aussagekräftiges Referenzmaterial (Ausstellungsverzeichnis/Werkverzeichnis/Filmografie, bisherige Projekte)

Einreichfrist: ab sofort bis 15. Februar 2025

Zu beachten bei der Befüllung des elektronischen Antragformulars:

Abschnitt FörderwerberIn:

  • Im Feld „Personentyp“ nur „Privatperson“ auswählen
  • Im Feld „Vertretung“ „keine Vertretung“ auswählen, wenn der/die Kunst- und Kulturschaffende selbst den Antrag befüllt. Andernfalls die entsprechenden Vertretungsmöglichkeiten auswählen

Abschnitt „Vorhaben“:

  • Im Feld „Titel“ ist der inhaltliche Titel Ihres Vorhabens anzugeben. Zusätzlich dazu ist das Stichwort „Arbeitsstipendium“ und der jeweilige Bereich, also Bildende Kunst, Musik, Literatur, Darstellende Kunst oder Film, anzuführen. Bei Vorhaben mit interdisziplinärem Charakter ist diejenige Sparte anzugeben, dem Ihr Vorhaben am ehesten entspricht.
  • Im Feld „Art“ ist nur Projektförderung möglich.
  • In den Feldern „Beginn“ und „Ende“ ist der Zeitraum, für den das Stipendium beantragt wird, einzugeben. Dieser darf nur innerhalb des oben angeführten Zeitraums (15.04. bis 15.10.2025) liegen.

Abschnitt „Kosten“:

  • Es ist nur die Kostenposition „Arbeitsstipendium“ mit der beantragten Stipendienhöhe (max. € 9.000,- – entsprechend dem geplanten Durchführungszeitraum) zu befüllen. Es sind keine weiteren Positionen anrechenbar bzw. zulässig.

Abschnitt „Finanzierung“:

  • Es ist nur das Feld „Landesmittel – Abteilung Kultur“ mit der beantragten Stipendienhöhe (gleicher Betrag wie im Abschnitt „Kosten“) zu befüllen.

Abschnitt „Beilagen“: Die obgenannten erforderlichen Beilagen sind dort hochzuladen. Es ist KEINE Detailkalkulation und -finanzierungsplan hochzuladen.

Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin werden nicht berücksichtigt. Die Stipendiatinnen/Stipendiaten werden von einer qualifizierten Jury vorgeschlagen. Vom Juryergebnis werden die TeilnehmerInnen bis Mitte April 2025 schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass parallel zum Bezug eines Arbeitsstipendiums keine weiteren Projektförderungen an Stipendiatinnen/Stipendiaten seitens der Abteilung Kultur des Amtes der Tiroler Landesregierung zuerkannt werden können.

Vor der Vorlage an die Jury erfolgt eine formale Prüfung. Der Jury werden nur vollständige und rechtzeitig eingelangte Bewerbungen vorgelegt.

Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung erfolgt mittels Arbeitsbericht. Eine Vorlage für die Erstellung von Arbeitsberichten finden Sie unten angefügt.

 

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