AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 15.2.2025
Um kreative Arbeitsprozesse zu fördern, die Entwicklung neuer künstlerischer Konzepte und Projekte anzuregen und damit professionell arbeitende Kunst- und Kulturschaffende in ihrer Lebens- und Arbeitssituation zu unterstützen, vergibt das Land Tirol Arbeitsstipendien in diversen Kunstsparten.
Das Arbeitsstipendium wird innerhalb des Zeitraumes 15. April bis 15. Oktober 2025 für max. sechs Monate gewährt und ist mit € 1.500,- pro Monat dotiert (in Summe max. € 9.000,- pro Stipendium). Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung erfolgt mittels Arbeitsberichts (siehe Vorlage in der Anlage).
Arbeitsstipendien sind in folgenden Bereichen vorgesehen: „Bildende Kunst“, „Musik“ „Literatur“, „Darstellende Kunst“ und „Film“. Es werden insgesamt 50 Stipendien vergeben.
Antragsberechtigt sind freischaffend arbeitende Kunst- und Kulturschaffende (natürliche Personen, Einzelpersonen), die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Personen, die im Jahr 2024 ein Arbeitsstipendium des Landes Tirol erhalten haben, sowie Studierende einer Universität bzw. Hochschule sind von einer Antragstellung ausgeschlossen.
Elektronisches Antragsformular Kultur – Förderantrag allgemein (nähere Hinweise zum Ausfüllen des Formulars siehe unten) inklusive folgender 3 Beilagen:
Einreichfrist: ab sofort bis 15. Februar 2025
Zu beachten bei der Befüllung des elektronischen Antragformulars:
Abschnitt FörderwerberIn:
Abschnitt „Vorhaben“:
Abschnitt „Kosten“:
Abschnitt „Finanzierung“:
Abschnitt „Beilagen“: Die obgenannten erforderlichen Beilagen sind dort hochzuladen. Es ist KEINE Detailkalkulation und -finanzierungsplan hochzuladen.
Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin werden nicht berücksichtigt. Die Stipendiatinnen/Stipendiaten werden von einer qualifizierten Jury vorgeschlagen. Vom Juryergebnis werden die TeilnehmerInnen bis Mitte April 2025 schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass parallel zum Bezug eines Arbeitsstipendiums keine weiteren Projektförderungen an Stipendiatinnen/Stipendiaten seitens der Abteilung Kultur des Amtes der Tiroler Landesregierung zuerkannt werden können.
Vor der Vorlage an die Jury erfolgt eine formale Prüfung. Der Jury werden nur vollständige und rechtzeitig eingelangte Bewerbungen vorgelegt.
Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung erfolgt mittels Arbeitsbericht. Eine Vorlage für die Erstellung von Arbeitsberichten finden Sie unten angefügt.
Ausschreibung Arbeitsstipendium + Informationsblatt + Leistungsblatt
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 16 Uhr
und nach Vereinbarung
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