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Stadt Innsbruck: Hilde-Zach-Literaturstipendien 2023

Stadt Innsbruck: Hilde-Zach-Literaturstipendien 2023

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 19.6.2023, 17 Uhr

Die Stadt Innsbruck schreibt zur Förderung literarischen Schaffens jedes Jahr einen Wettbewerb zur Vergabe von zwei Stipendien aus. Das Hilde-Zach-Literaturstipendium ist jährlich mit € 7.000 das Hilde-Zach-Förderstipendium Literatur jährlich mit € 3.000 dotiert. Ziel ist es, hierbei Werke sowohl etablierter als auch unbekannter LiteratInnen zu würdigen. Die Stipendien sind nicht teilbar und werden in einem Einmalbetrag ausbezahlt.

Dotierung

  • Literaturstipendium: 7.000 Euro
  • Literaturförderstipendium: 3.000 Euro

Die gesamte Fördersumme von 10.000 Euro wird in ein großes Stipendium und in ein Förderstipendium unterteilt. Diese Aufteilung gewährleistet, dass sowohl etablierte LiteratInnen der heimischen Szene als auch neue Talente gefördert werden.

Was wird gefördert?

Die Hilde-Zach-Literaturstipendien sollen es Innsbrucker SchriftstellerInnen ermöglichen, sich intensiv ihrer schriftstellerischen Arbeit zu widmen. 2013 wurden die Literaturstipendien in Anerkennung und Erinnerung an Innsbrucks ehemalige Bürgermeisterin in Hilde-Zach-Literaturstipendien umbenannt.

Wie kann ich mich bewerben?

Einreichen können Sie Ihre Unterlagen jährlich ab April über die Plattform kultur-innsbruck.vemap.com. Die aktuelle Einreichfrist läuft von Montag, 3. April 2023, ab 8.00 Uhr bis Montag, 19. Juni 2023, 17.00 Uhr.

Wer kann sich bewerben?

Bewerbungsberechtigt sind BewerberInnen, die

  • in Tirol geboren oder in Innsbruck wohnhaft und
  • in Innsbruck kreativ oder künstlerisch tätig sind und
  • zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Mitglieder der Jury für Kunstankäufe der Stadt Innsbruck sind für die Dauer ihrer Tätigkeit für die Stadt Innsbruck von der Einreichung für die beiden Stipendien ausgeschlossen.

Ausschreibung und Einreichung

Die Ausschreibung erfolgt über das amtliche Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck – „Innsbruck informiert“ und die Homepage der Stadt Innsbruck.

Zur Ausschreibung gelangen folgende Sparten:

  • Prosa (max. 50 Seiten + max. ½ Seite Kurzbeschreibung/Klappentext) oder
  • Drama (max. 50 Seiten + max. ½ Seite Kurzbeschreibung/Klappentext) oder
  • Lyrik (max. 10 Gedichte)

Die Einreichunterlagen sind von 01. April, 08:00 Uhr bis 04. Juli 2022, 17:00 Uhr über das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ unter der Internetadresse kultur-innsbruck.vemap.com einzureichen. Die Texte müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Es werden keine ausgedruckten Unterlagen, Datenträger, Mails oder andere als ausschließlich über das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ eingereichte Unterlagen angenommen.
Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mittels Name und E-Mail-Adresse am „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ nötig. Folgen Sie den angegebenen Schritten und laden Sie anschließend die Dokumente hoch.

Auswahlverfahren

Die Entscheidung über die Vergabe der beiden Stipendien erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, welche vom Kulturamt der Stadt Innsbruck ausgewählt wird. In einer nicht-öffentlichen Jurysitzung nach dem Begutachtungszeitraum nach Fristende werden die PreisträgerInnen ausgewählt. Alle Einreichenden werden nach der Jurysitzung verständigt.

Übergabe und Urheberrecht

Die Stipendien werden von der amtsführenden Stadträtin für Kultur in Form einer Urkunde bei einem Festakt am Ende des Ausschreibungsjahres übergben. Das Fördergeld wird den PreisträgerInnen überwiesen. Die Namen der StipendiatInnen werden im amtlichen Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt Innsbruck – „Innsbruck informiert“ und auf der Homepage der Stadt Innsbruck veröffentlicht.
Die Urheberrechte bleiben bei den StipendiatInnen. Die Stadt Innsbruck behält sich jedoch vor, unter Angabe des Autors/der Autorin die preisgekrönten Werke ganz oder teilweise öffentlich vorzustellen (z.B. Lesung beim Festakt).

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