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stadt_potenziale

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AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 3.7.2023, 12 Uhr

Der von der Stadt Innsbruck jährlich ausgeschriebene Fördertopf stadt_potenziale innsbruck richtet sich an Kunst- und Kulturschaffende der freien Kulturszenen. Es werden Projekte gefördert, die sich mit den Themen Stadt und Stadtentwicklung im Allgemeinen sowie mit Innsbruck im Besonderen beschäftigen.
Der Fördertopf ist mit EUR 70.000,00 dotiert.

Die Jury legt bei ihrer Auswahl besonderes Augenmerk auf Arbeiten und Projekte, die innovativ und qualitätvoll wichtige Aspekte und Fragen des aktuellen städtischen Lebens bearbeiten.

Dabei kann die Stadt sowohl unter künstlerisch-kulturellen als auch gesellschaftskritischen, sozialen, interkulturellen und entwicklungsbezogenen Gesichtspunkten beleuchtet werden.
Eine kritische Auseinandersetzung, verschiedene Sichtweisen und unterschiedliche Kulturauffassungen sind erwünscht und sollen den städtischen Kulturraum Innsbruck als einen lebendig öffentlichen und kommunikativen Ort forcieren.

stadt_potenziale innsbruck will künstlerische Potenziale aktivieren und fördern, um Innsbruck als kulturellen Lebensraum – mit all seinen Facetten – seinen BewohnerInnen noch näher zu bringen.

Art der Projekte

stadt_potenziale innsbruck ist ausgerichtet auf zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit. Besonders berücksichtigt werden experimentelle Projekte, die Kunst als intensive Gesellschaftsforschung mit offenem Ausgang begreifen.

stadt_potenziale innsbruck unterstützt Impulse aus den freien Kulturszenen und stellt Finanzmittel bereit, um so künstlerisches Experiment und Kulturforschung zu ermöglichen.

stadt_potenziale innsbruck zielt weiters auf Kooperation und Vernetzung ab. Gefördert werden vor allem spartenübergreifende bzw. interdisziplinäre Kunst- und Kulturprojekte, aber auch EinzelkünstlerInnen und -kulturschaffende sind zur Einreichung eingeladen.

Wer ist zur Einreichung berechtigt?

Einreichen können KünstlerInnen aus allen künstlerischen Sparten, KulturvermittlerInnen und Gruppierungen der freien Kunstund Kulturszenen (unabhängig von der Rechtsform).

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand, kommerzielle KulturveranstalterInnen sowie parteipolitische und religiöse Organisationen.

Kriterien

  • Inhaltlicher Innsbruckbezug des Projektes muss im Antrag begründet werden
  • Berücksichtigung fairer Honorar- und Arbeitsbedingungen in den Finanzplänen (vgl. die FAIR-Pay-Empfehlungen der IG Kultur unter: https://igkultur.at/projekt/fair-pay)
  • Geschlechtersensible Herangehensweise bei der Projektkonzeption und der Auswahl von projektbeteiligten Personen
  • Realisierung des Projektes innerhalb von zwei Jahren nach dessen Auswahl unter Einhaltung des abgegebenen Zeitplanes
  • Eine Projektumsetzung nach Aspekten der Nachhaltigkeit (z.B. als Green Event) wird empfohlen

Nicht gefördert werden:

  • Konventionelle Veranstaltungen (z.B. lose Reihe von Konzerten oder Lesungen ohne inhaltlichen Zusammenhang)
  • Jahresprogramme von Kultureinrichtungen
  • Kontinuierliche Strukturmaßnahmen (z.B. Instandhaltung von Veranstaltungslokalen oder technischer Ausstattung etc.)
  • Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind (z.B. reine CD- oder Katalogproduktionen, Websites ohne inhaltlichen Projektbezug etc.)
  • Personalien und Werkschauen ohne inhaltlichen Bezug zum Ausschreibungsthema

Jury

Eine unabhängige, jährlich wechselnde und überregional besetzte Fachjury aus drei ExpertInnen entscheidet in einer öffentlichen Jurysitzung über die Auswahl der Projekte und über die Höhe der Förderungen. Bei der Jury wird auf eine diverse Zusammensetzung geachtet.

Die öffentliche Jurysitzung findet am 14.09.2023 ab 10.00 Uhr statt und wird im Audio-Livestream übertragen. Nähere Details unter www.stadtpotenziale.at.

Es besteht keine Möglichkeit der Intervention seitens der Einreichenden. Die Jury gibt am Beginn der Sitzung ihre Beurteilungskriterien bekannt.

Bewerbungsverfahren

Die Einreichfrist läuft vom 24.04.2023 – 03.07.2023 (bis 12.00 Uhr). Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als PDFs über das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ kultur-innsbruck.vemap.com. Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mittels Name und E-Mail-Adresse nötig. Folgen Sie denangegebenen Schritten und laden Sie anschließend die geforderten Dokumente hoch.

Für technische Fragen zum Portal kontaktieren Sie bitte die Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0.

Zur Jurysitzung werden ausschließlich vollständige Einreichunterlagen zugelassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.500 Zeichen auf einer Seite)
  • Ausführliche Projektbeschreibung (max. sieben Seiten) inklusive einer kurzen Begründung des Innsbruckbezugs
  • Kunstbiografische Angaben zu den einreichenden Gruppierungen oder Personen
  • Realistischer Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe der gewünschten Förderhöhe durch stadt_potenziale innsbruck
  • Zeitplan der Projektumsetzung
  • Ausgefülltes Datenblatt (steht im Portal für Beschaffung und Wettbewerbe innsbruck.vemap.com zum Ausfüllen bereit)

Um den ausgewählten Projekten bei ihrer Realisierung möglichst viel Öffentlichkeit zu ermöglichen, sind die Umsetzungstermine mindestens acht Wochen vor Umsetzung zu übermitteln an: post.kommunikation.medien@innsbruck.gv.at.

KONTAKT & INFORMATION

Kulturamt der Stadt Innsbruck

Herzog-Friedrich-Straße 21/2. Stock

6020 Innsbruck

Tel.: +43 512 5360 8342

Email: post.kulturamt@innsbruck.gv.at

 

Technische Hilfe für das „Portal für

Beschaffung  und Wettbewerbe“

innsbruck.vemap.com:

Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0

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