Kunst, Kultur & COVID-19
Der Kunst- und Kulturbereich ist in besonderem Maß von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Für Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen und Kultureinrichtungen stellen sich viele Fragen.
Diese Seite soll helfen, den Überblick über die jeweils geltenden Bestimmungen, über die rechtlichen Grundlagen aber auch über Unterstützungsangebote zu wahren.
Lockdown II: November 2020
Vom 3.11.2020, 0:00 - 30.11.2020, 24:00 gilt die neue COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die alle öffentlichen Kulturveranstaltungen untersagt.
Auch Museen, Ausstellungen, Konzertsäle, Tanzschulen, Varietees und Kabaretts sowie Kinos bleiben für Besucher*innen geschlossen.
Nach dem 30. November tritt wieder die COVID-19-Maßnahmenverordnung, BGBl.II Nr.197/2020 in Kraft - wenn nicht aus epidemiologischer Notwendigkeit neue Einschränkungen beschlossen werden.
Die derzeit geltende COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung findet ihr hier.
Einen detaillierten Überblick, was derzeit erlaubt ist und was nicht, haben wir hier für euch zusammen gestellet.
Lockdown-Entschädigungen für den Kulturbereich
Die Bundesregierung hat weitere Unterstützung angekündigt, um den vom zweiten Lockdown schwer getroffenen Kunst- und Kulturbereich zu entlasten.
Die Details, soweit bis dato bekannt:
1) 80 % UMSATZ-ERSATZ
Der Umsatzersatz steht allen Unternehmen offen, die unmittelbar von den Einschränkungen durch den zweiten Lockdown betroffen sind. Es werden also auch alle direkt von der Schließung betroffenen Kultureinrichtungen, unabhängig von Unternehmensgröße und Rechtsform, unterstützt. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die mittelbar vom Lockdown betroffen sind wie z.B. Künstler*innen, Ton- und Lichttechniker*innen etc. Für sie sollen eigene Maßnahmen getroffen werden. Ausgenommen sind auch Bundestheater und -museen.
Für alle Kultureinrichtungen, die umsatzsteuerpflichtig sind, ist eine Antragstellung ab sofort über FinanzOnline möglich. Der Antrag muss bis spätestens 15. Dezember 2020 eingebracht werden.
Die meisten gemeinnützigen Kulturvereine sind jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig. Für sie werden derzeit andere Auszahlungswege erarbeitet, z.B. über den NPO-Fonds. Sobald die Richtlinien vorliegen, werden wir euch informieren.
Wie wird der Umsatzersatz berechnet?
FAQs zum Umsatz-Ersatz: hierFür alle Kultureinrichtungen, die umsatzsteuerpflichtig sind, ist eine Antragstellung ab sofort über FinanzOnline möglich. Der Antrag muss bis spätestens 15. Dezember 2020 eingebracht werden.
Die meisten gemeinnützigen Kulturvereine sind jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig. Für sie werden derzeit andere Auszahlungswege erarbeitet, z.B. über den NPO-Fonds. Sobald die Richtlinien vorliegen, werden wir euch informieren.
Wie wird der Umsatzersatz berechnet?
- Berechnungsgrundlage für den 80 % Umsatz-Ersatz ist die Umsatzsteuervoranmeldung des November 2019. Sollte diese nicht vorliegen, dann ist es ein Drittel des 4. Quartals 2019. Sollte diese auch nicht vorliegen, dann ein Zwölftel der letzten rechtskräftigen Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Die Mindestförderung beträgt 2.300 €, die Deckelung liegt bei 800.000 € pro Betrieb.
- Kurzarbeit und Fixkostenzuschuss müssen nicht gegengerechnet werden. Ebenso Abholung und Lieferservices von Gastronomie-Betrieben.
- Gegengerechnet werden nur 100% Garantien und COVID Förderungen der Länder.
Die Richtlinien gibt es: hier
2) VERBESSERTE KURZARBEIT
Seit 1.10.2020 kann die Kurzarbeit für maximal 6 Monate beantragt werden. Die vorgesehene Mindestarbeitszeit von 30% kann unter bestimmten Voraussetzungen unterschritten werden.
Für den Lockdown II gilt:
- Im November 2020 ist eine Arbeitszeitreduktion auf bis zu 0% möglich.
- Betroffene Mitarbeiter*innen erhalten weiterhin 80-90% ihres Nettoeinkommens.
- Dieses Modell der Kurzarbeit kann im Laufe des Novembers auch rückwirkend für Start mit 1.11. bis längstens 20.11. beantragt werden.
- Bereits beantragte Kurzarbeit muss nicht neuerlich beantragt werden.
Informationen zur COVID-19-Kurzarbeit: hier
3) SONDERFÖRDERUNG FÜR NOTFÄLLEFür Kultureinrichtungen, die trotz Inanspruchnahme aller möglichen Hilfsmaßnahmen immer noch existenzielle Probleme haben, wird im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport eine mit insgesamt 10 Mio € dotierte Notfall-Förderschiene eingerichtet. Richtlinien in Arbeit.
Wichtig: Es besteht eine Informationspflicht gebenüber den Förderstellen, wenn Projekte nicht oder nicht wie geplant umgesetzt werden können. Informiert die Fördergeber*innen auch, wenn eure Kulturinitiative in finanzielle Schwierigkeiten gerät! In dem Zusammenhang ist eine gute Dokumentation wichtig: was musste abgesagt, verschoben, umgeplant... werden, welche frustrierte Kosten sind dafür entstanden (z.B. Folder, die nicht mehr verwendet werden können), welche Zahlungsverpflichtungen bestehen etc.
4) LOCKDOWN-BONUS FÜR KÜNSTLER*INNEN
Für selbständige Künstler*innen gibt es im Monat November eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von 1.300 Euro. Sie steht jenen offen, die Unterstützung beim Härtefallfonds oder der SVS Überbrückungsfinanzierung beziehen. (Nicht antragsberechtigt sind jene Künstler*innen, die nur beim COVID-19 Fonds der KSVF antragsberechtigt sind.)
Die Beantragung soll über die SVS Überbrückungsfianzierung für Künstler*innen erfolgen (noch nicht realisiert).
5) VERLÄNGERUNG UND AUFSTOCKUNG DES FONDS FÜR KÜNSTLER*INNEN
Die SVS-Überbrückungsfinanzierung der SVS wird auf 110 Mio. € aufgestockt und der COVID-19-Fonds der Künstler-Sozialversicherung (KSVF) auf 20 Mio. € verdoppelt. Beide Fonds werden bis mind. März 2021 verlängert.
Allgemeine Informationen zu Covid-19
FAQs
Zahlreiche Interessenvertretungen und Organisationen haben für ihre jeweiligen Bereiche und Zielgruppen spezifische FAQs angelegt: hier
Informationen für Veranstalter*innen und Kulturvereine
COVID-19 Maßnahmenverordnung und Empfehlungen
Kulturveranstalter*innen sind in diesen Tagen besonders gefordert - was ist aktuell erlaubt und was nicht? Darf ich Veranstaltungen überhaupt durchführen und wenn ja unter welchen Bedingungen?
Einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Grundlagen sowie Empfehlungen der Ministerien gibt es: hier
Kultur im Lockdown II
Die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sieht vom 2. bis 30.11.2020 ein neuerliches Veranstaltungsverbot vor. Unter diesen Voraussetzungen könnten Kultureinrichtungen neuerdings prüfen, ob eine Mietreduktion oder ein Mieterlass für ihre Betriebesstätte in Frage kommt: hier
Contact Tracing & Datenschutz
Um bei neuen Infektionsfällen ein rasches Ausbreiten des Corona-Virus zu verhindern, sind Veranstalter*innen laut COVID-19 Lockerungsverordnung dazu angehalten, Daten von Besucher*innen auf freiwilliger Basis zu erheben und vier Wochen lang aufzubewahren.
Wie das datenschutzkonform funktionieren kann, hat uns Datenschutzexperte Werner Pilgermair gesagt: hier
Covid-19 und das Arbeitsleben
Für Kulturorganisationen als Arbeitgeber*innen aber auch für Arbeitnehmer*innen stellen sich in der Corona-Phase neue Fragen. Was muss ich im Falle von Home Office beachten? Wie können in dieser schwierigen Situation Personalkosten reduziert werden?
Antworten auf Fragen zu Arbeitsrecht und Sozialversicherung gibt es: hier
Vereinsleben im Netz
Laut aktueller Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung sind reale "Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen", also z.B. Vorstandssitzungen in Vereinen nur erlaubt, wenn diese nicht online stattfinden können. Daher gibt es vorerst bis Ende des Jahres die Möglichkeit von Online-Zusammenkünften.
Näheres dazu gibt es: hier
Informationen für Besucher*innen
Kann ich ruhigen Gewissens wieder Kunst- und Kulturveranstaltungen besuchen?
Covid-19 hat auch viele Menschen verunsichert, die gerne Konzerte, Lesungen und andere Kulturveranstaltungen besuchen. Der Veranstaltungsbereich ist - neben dem Gesundheitsbereich - der am stärksten reglementierte Sektor. Veranstalter*innen müssen eine Reihe an Sicherheitsauflagen erfüllen, sodass der Besuch einer Kulturveranstaltung safe ist. Es ist aber auch die Eigenverantwortung des Publikums gefragt.
Zwischen 2. und 30. November 2020 sind öffentliche Kulturveranstaltungen leider wieder gänzlich untersagt.
Unterstützung für den Kultursektor
Hilfsmaßnahmen für Kunst und Kultur
Künstler*innen, Kulturvermittler*innen, Kulturvereine, EPUs im Kreativsektor oder Kulturarbeiter*innen - sie alle sind auf unterschiedliche Weise von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Seit dem Lockdown im März 2020 sind Veranstaltungen, und damit auch Auftritte, Ausstellungen etc., nicht oder nicht in gewohntem Umfang möglich. Der zweite Lockdown im November 2020 verschärft die Lage. Das kann zu einem Totalausfall der Einnahmen und damit zu existenzbedrohenden Situationen führen.
Mittlerweile gibt es einige staatliche Unterstützungsangebote. Einen aktuellen Überblick darüber gibt es: hier
Hilfe zur Selbsthilfe
Einige unserer Mitgliedsinitiativen sind selbst aktiv geworden und haben für ihre Kulturvereine oder für Künstler*innen Hilfsaktionen gestartet. Denn die staatlichen Hilfsmaßnahmen erreichen lang nicht alle Betroffenen oder reichen einfach nicht aus, um die prekäre Situation zu meistern.
Wenn Sie diese Initiativen unterstützen möchten, finden Sie hier Informationen dazu. Oder Sie verzichten auf die Rückerstattung bereits gekaufter Tickets für Kulturveranstaltungen und unterstützen damit die Aktion #norefundvorculture. Oder Sie kontaktieren uns und besprechen mit uns, wem oder wie Sie helfen möchten.
Informationen für Fördernehmer*innen
Corona und Kulturförderungen
Viele Kulturprojekte, Festivals und Aktivitäten, die für 2020 geplant waren, konnten und können nicht in der projektierten Weise stattfinden oder müssen gänzlich abgesagt werden. Für Kulturschaffende stellt sich die Frage, ob sie bereits erhaltene oder zugesagte Förderungen zurückzahlen müssen, ob Vorleistungen für abgesagte Veranstaltungen bezahlt werden können oder ob stattdessen andere Formate umgesetzt werden dürfen.
Antworten von diversen Förderstellen gibt es: hier
INFOS & LINKS
Land Tirol
Kulturabteilung des Landes Tirol
Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung eines Covid-19 Präventionskonzeptes für Veranstaltungen im Bereich Kunst und Kultur des Sozialministeriums
IG Kultur Österreich