Präzedenzfall im Burgenland: Land muss Kulturförderung zahlen
Das Landesgericht Eisenstadt fällte am 30. Jänner 2017 im Zivilprozess Arenaria gegen das Land Burgenland ein bahnbrechendes Urteil: der zu Esterhazy gehörende Kulturveranstalter Arenaria suchte für seine kulturellen Vorhaben beim Land Burgenland um Förderung an. Nach einer Ablehnung klagte Arenaria das Land - mit Erfolg!
Während andere kulturelle Aktivitäten im Land Burgenland mit Kultursubventionen rechnen konnten, allen voran die landeseigenen Kulturbetriebe, wurde der Antrag auf Förderung von Arenaria mit der Begründung abgelehnt, dass dem Land Burgenland die notwendigen Mittel dazu fehlen würden. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und verurteilte das Land zur Zahlung der beantragten Förderung samt 4 % Zinsen und Prozesskosten in der Höhe von ca. 50.000 Euro. Das Land will nun berufen.
Wie auch immer der Fall letztlich ausgeht, interessant ist das erstinstanzliche Urteil allemal, denn das Gericht argumentiert, dass nur sachliche Gründe eine Ablehnung rechtfertigen würden, nicht aber die Aussage, dass zu wenig Geld vorhanden sei. Dann nämlich würde sich die Frage stellen, wieso zum Beispiel für landeseigene Unternehmungen wesentlich höhere Beträge zur Verfügung stehen, während andere Kulturveranstalter leer ausgehen.
Wir Interessenvertretungen fordern seit Jahren qualifizierte inhaltliche und damit nachvollziehbare Begründungen im Fall von Absagen oder Kürzungen von Fördermitteln. Das Urteil in Eisenstadt könnte dieser Forderung nun Nachdruck verleihen.
Links:
Burgenland ORF.at
Land beruft gegen "Millionen-Urteil"
Zusammenfassung der Urteilsbegründung: hier
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