Haftpflichtversicherung für TKI-Mitglieder
Öffentliche Kulturveranstaltungen können mit juristischen Risiken verbunden sein, wenn zum Beispiel ein*e Besucher*in zu Schaden kommt. TKI-Mitglieder sind durch ihre Mitgliedschaft kostenlos mit einem Basispaket für ihre Veranstaltungen haftpflichtversichert.
Was deckt eine Haftpflichtversicherung?
Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die DRITTEN, also Außenstehenden, die nicht Mitglieder des Vereins sind, durch Verschulden des Vereins oder von im Namen des Vereins handelnden Personen zugefügt wurden. Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden durch eine beim Verein angestellte oder ehrenamtlich tätige Person verursacht wird.
ABER: Wenn der Schaden durch eine über Werkvertrag beschäftigte Person/Firma verursacht wird, dann ist deren Haftpflichtversicherung heranzuziehen (z.B. Firma für Ton- oder Lichttechnik).
Beispiele für die Vereinshaftpflichtversicherung:
Personenschaden: Bei einer Konzertveranstaltung stürzt eine Besucherin wegen eines schlecht verlegten Kabels (= Verschulden des Vereins) und verletzt sich. Die Gesundheitsschädigung von Personen ist durch die Versicherung abgedeckt.
Auch Sachschäden an Dritten sind gedeckt: Wenn z.B. durch einen Kabelbrand ein Kleindungsstück eines Besuchers beschädigt wird, ist dieser Schaden versichert.
WICHTIG:
Die Vereinshaftpflichtversicherung gilt für die Ausübung der statutengemäßen Vereinstätigkeit. Das heißt, dass die Aktivitäten des Kulturvereins in den Statuten abgebildet sein müssen, damit sie von der Vereinshaftpflichtversicherung erfasst sind!
Und: Der Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als hierfür nicht Versicherungsschutz durch eine andere Versicherung zu bieten ist (subsidäre Deckung).
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es:
- berechtigte Schadensersatzansprüche zu bezahlen und
- unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren
(= Rechtsbeistand für den Verein bei unberechtigen Schadensersatzansprüchen)
Was deckt eine Haftpflichtversicherung nicht?
Die Haftpflichtversicherung gilt grundsätzlich nicht für alles, das
- gemietet (Räumlichkeiten oder Gegenstände)
- geliehen oder
- überlassen (z.B. Ausstellungsgegenstände oder Lagergut)
Nicht versichert sind also Mietsachschäden:
Mit Mietsachschäden sind Schadenersatzansprüche von Verleiher*innen und Vermieter*innen von Sachen oder Räumlichkeiten an den Verein gemeint. Gemietete Räume oder Gegenstände werden bei Versicherungen wie "Eigentum" behandelt und fallen daher nicht unter die Haftpflichtversicherung.
Beispiel: Beschädigt ein Verein bei einer Veranstaltung eine gemietete Location, fällt dieser Schaden nicht unter die Haftpflichtversicherung!
Mit Mietsachschäden sind Schadenersatzansprüche von Verleiher*innen und Vermieter*innen von Sachen oder Räumlichkeiten an den Verein gemeint. Gemietete Räume oder Gegenstände werden bei Versicherungen wie "Eigentum" behandelt und fallen daher nicht unter die Haftpflichtversicherung.
Beispiel: Beschädigt ein Verein bei einer Veranstaltung eine gemietete Location, fällt dieser Schaden nicht unter die Haftpflichtversicherung!
Ebenfalls nicht versichert sind Ausstellungen:
Bei Ausstellungen von Sachen (z.B. Kunstwerke) werden dem/der Aussteller*in Gegenstände überlassen. Kunstausstellungen fallen daher auch nicht in die Haftpflichtversicherung. Dafür gibt es eine eigene Kunstversicherung, die im Falle von Ausstellungen zusätzlich abgeschlossen werden sollte!
Abklärung und Schadensfall
Klärung im Vorhinein bei außergewöhnlichen Vorhaben
Da das Versicherungsrecht sehr komplex ist und die Bandbreite der Veranstaltungen vielfältig, muss oft im Einzelfall beurteilt werden, ob ein geplantes Vorhaben durch die TKI-Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Wir empfehlen euch daher, bei großen Veranstaltungen oder ungewöhnlichen Vorhaben im Vorfeld bei uns nachzufragen. Wir können dann mit der UNIQA abklären, ob in dem speziellen Fall der Versicherungsschutz gegeben bzw. ausreichend ist. Bei manchen Vorhaben kann es notwendig sein, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen (z.B. bei Ausstellungen mit Kunstwerken etc.).
Was ist im Schadensfall zu tun?
Wenn ein Schaden eintritt, dann
- meldet euch bitte unverzüglich im Büro der TKI.
- dokumentiert den Schaden und schickt uns eine Schadensmeldung: Was genau ist passiert? Wer hat wann, wo und wie einen Schaden verursacht? Wer ist der/die Geschädigte (außenstehende Person)?
- schickt uns bitte eure aktuellen Statuten mit.
- Die Schadensmeldung an die Versicherung erfolgt über die TKI.
Die Abwicklung erfolgt dann direkt mit dem jeweiligen Verein.
ACHTUNG: Es ist grundsätzlich so, dass die Vereinshaftpflichtversicherung nur dann deckt, wenn es keinen anderen Versicherungsschutz durch eine andere Versicherung (z.B. private Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung) gibt = subsidiäre Deckung.
Weitere Infos zur TKI-Haftpflichtversicherung findet ihr auf dem Infoblatt und in der rechten Spalte.
Informationen zur Haftpflichtversicherung