"Eigenhonorare"
Abrechnung von Honoraren von Einzelpersonen in der Kulturabteilung des Landes Tirol für Projekte
Wen betrifft die Eigenhonorar-Regelung?
Grundsätzlich alle Einzelpersonen, die nicht als Verein (oder andere Rechtsperson) um eine Förderung in der Kulturabteilung des Landes Tirol ansuchen (z.B. Künstler*innen, Arbeitsgemeinschaften ohne Vereinsstruktur...)
Was sind "Eigenhonorare"?
Die Kulturabteilung des Landes Tirol definiert Honorare von Einzelpersonen, die ohne Verein ein Kunst- oder Kulturprojekt umsetzen, als "Eigenhonorare". Das betrifft Honorare für künstlerische Leistungen (z.B. Regie) ebenso wie für konzeptuelle oder organisatorische Arbeiten (z.B. Öffentlichkeitsarbeit). "Fremdhonorare" für Leistungen Dritter (z.B. Grafik- und Druckkosten) sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Regelung ab TKI open 23
Laut den neuen Förderrichtlinien des Landes Tirol können ab TKI open 23 Honorare von Einzelpersonen (ohne Verein) als förderfähig anerkannt werden, wenn diese "wirtschaftlich nicht zumutbar sind und in einem angemessenen Verhältnis zu den förderbaren Gesamtkosten stehen."
Eigenleistungen müssen weiterhin in dem dafür vorgesehenen Leistungsblatt erfasst und nachgewiesen werden.
Regelung bis inklusive TKI open 22
"Eigenhonorare" können wie folgt abgerechnet werden:
- in der Höhe von max. 30 % der angesuchten Projektgesamtkosten,
- mit einem maximalen Stundensatz von 30 Euro brutto,
- und die Eigenhonorare müssen über ein "Leistungsblatt" abgerechnet werden.