"Eigenhonorare"
Wen betrifft die Eigenhonorar-Regelung?
Grundsätzlich alle Einzelpersonen, die nicht als Verein um eine Förderung in der Kulturabteilung des Landes Tirol ansuchen (z.B. Künstler*innen, Arbeitsgemeinschaften ohne Vereinsstruktur...)
Was sind "Eigenhonorare"?
Die Kulturabteilung des Landes Tirol definiert Honorare von Einzelpersonen, die ohne Verein ein Kunst- oder Kulturprojekt umsetzen, als "Eigenhonorare". Das betrifft Honorare für künstlerische Leistungen (z.B. Regie) ebenso wie für konzeptuelle oder organisatorische Arbeiten (z.B. Öffentlichkeitsarbeit). "Fremdhonorare" für Leistungen Dritter (z.B. Grafik- und Druckkosten) sind von dieser Regelung nicht betroffen.
"Eigenhonorare" können üblicherweise nicht über eine Förderung des Landes abgerechnet werden. Für TKI open gibt es eine Sonderregelung.
Sonderregelung für TKI open
Obwohl TKI open zu 100 % mit Mitteln des Landes Tirol dotiert ist, können "Eigenhonorare" in einem gewissen Umfang abgerechnet werden, nämlich:
- in der Höhe von max. 30 % der angesuchten Projektgesamtkosten,
- mit einem maximalen Stundensatz von 30 Euro brutto,
- und die Eigenhonorare müssen über ein "Leistungsblatt" abgerechnet werden.