Pflichten der Projektbetreiber*innen
- Logo placement
Auf sämtlichen - das ausgewählte Projekt betreffenden - Werbematerialien ist das Logo von TKI open und das Logo des Landes Tirol sowie der Vermerk "Gefördert durch das Land Tirol im Rahmen von TKI open" anzubringen. - Informationspflicht gegenüber der Kulturabteilung des Landes
Sollten sich gravierende Änderungen im Projektkonzept und/oder im Finanzplan ergeben, ist unbedingt die Kulturabteilung des Landes Tirol darüber zu informieren.
Mail: Angelika Unterrainer - Informationspflicht gegenüber der TKI
Wir ersuchen alle Projektbetreiber*innen, die TKI in ihren Verteiler aufzunehmen und uns über Termine, Veranstaltungen im Rahmen des TKI open-Projekts zur informieren. Nach Möglichkeit posten wir Aktivitäten der Projekte auf unserer Homepage, im TKI-Newsletter und auf facebook. - Dokumentation
Für die Dokumentation des Projektes gelten die Bestimmungen des Landes Tirol.
Entstehen im Zuge der Projektumsetzung Publikationen oder DVDs ersuchen wir die Projektbetreiber*innen, uns je ein Exemplar für die Bibliothek der TKI zur Verfügung zu stellen.
Wir ersuchen die Projektbetreiber*innen weiters, uns nach Abschluss des Projektes einen digitalen Kurztext für das Online-Archiv zu den TKI open-Projekten zu mailen.
Mail: office(at)tki.at
Für die Umsetzung von Projekten im Rahmen von TKI open gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie das Tiroler Kulturförderungsgesetz und die Tiroler Kulturförderungsrichtlinien (beides hier zu finden).

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Für andere Dateiformate bitte einfach mit uns im Büro Kontakt aufnehmen.
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