Arbeitszeitaufzeichnung
ArbeitgeberInnen müssen für jede Arbeitnehmerin/jeden Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit aufzeichnen. Aus diesen Aufzeichnungen müssen neben der Tagesarbeitszeit hervorgehen:
- die Wochenarbeitszeit
- die tägliche Ruhezeit
- die wöchentliche Ruhezeit
Bei einer schriftlich festgehaltenen fixen Arbeitszeiteinteilung haben die ArbeitgeberInnen keine zusätzlichen Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, sondern lediglich die Einhaltung zumindest am Ende jeder Entgeltzahlungsperiode zu bestätigen. Abweichungen von dieser Einteilung sind laufend aufzuzeichnen.
Führung durch ArbeitnehmerInnen
Soll der/die ArbeitnehmerIn die Arbeitszeitaufzeichnungen selbst führen, bleibt der/die ArbeitgeberIn für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen und für die Aufzeichnungen verantwortlich.
Der/die ArbeitgeberIn muss
- die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer zur richtigen Führung anleiten,
- sich die Aufzeichnungen aushändigen lassen und
- die Aufzeichnungen kontrollieren.
Weitere Infos auf help.gv.at
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help.gv.at (alle Details und Rechtsgrundlagen)
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Broschüre Arbeitszeit - Arbeitsruhe (herausgegeben 2008 vom Sozialministerium)
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