AKM Autoren | Komponisten | Musikverleger
Die AKM ist eine österreichische Urheberrechtsgesellschaft. Die Urheber*innen bekommen von der AKM Entgelte für die Nutzung ihrer Werke, während Veranstalter*innen Entgelte der AKM bezahlen.
DAS WICHTIGSTE
- Es betrifft z.B. Musik und Texte bis 70 Jahre nach dem Tod aller an der Werkschaffung beteiligten Urheber*innen.
- AKM-pflichtig sind öffentliche Veranstaltungen. Auch Veranstaltungen mit „geschlossenem Teilnehmerkreis“, z.B. Veranstaltungen für Vereinsmitglieder gelten als öffentlich.
- Ein AKM-Entgelt muss nicht nur für Live-Darbietungen, sondern für jede öffentliche Wiedergabe von Musik und Texten bezahlt werden, wie etwa Lesungen oder das Abspielen von MP3s, CDs, Filmen, Radio, Fernsehen... und zwar auch dann, wenn nur wenige Sekunden gespielt werden oder die Musik im Hintergrund läuft, z.B. Hintergrundmusik in Lokalen.
- Auch Veranstaltungen bei freiem Eintritt bzw. mit freiwilligen Spenden sind AKM-pflichtig. Ausgenommen sind Benefizveranstaltungen für die genaue Bestimmungen gelten. Die Veranstaltung ist trotzdem anzumelden.
- Wenn Ton- oder/und Video-Aufnahmen der Veranstaltung im Internet veröffentlicht werden, muss dies der AKM gemeldet werden.
TIPPS
- Es gibt verschiedene Abrechnungsarten - nach dem Fassungsvermögen des Veranstaltungslokals, nach verkauften Tickets, nach Aufwand (Künstler*innenhonorare etc.). Erkundigt euch vor der Veranstaltung bei der AKM, welche Abrechnungsart für eure Veranstaltung am günstigsten ist.
- Manche Dachverbände haben mit der AKM Rahmenverträge ausgehandelt, wodurch ihre Mitglieder Ermäßigungen auf den Tarif erhalten (z.B. TKI / IG Kultur Österreich, Theaterverband Tirol, Veranstalterverband Österreich VVAT).
- Der*die Veranstalter*in muss die Veranstaltung bei der AKM anmelden. Bei einer Einzelveranstaltung bis 3 Werktage vor der Aufführung (mit Anmeldekarte, Anmeldeformular oder online) Achtung: Bei Vereinen muss eine zeichnungsberechtigte Person unterschreiben.
- Bestimmungen für Theater und Filmvorführungen beachten!
- Wenn nur nicht geschützte Werke aufgeführt werden, muss bei der Anmeldung eine formlose „Playlist“ (Titel, Name der UrheberInnen) übermittelt werden. Wenn ein Titel geschützt ist, dann ist die ganze Veranstaltung AKM-pflichtig.
- Bei Dauernutzung (Musik im Lokal, eine Reihe ähnlicher Veranstaltungen) ist im Vorhinein ein Lizenzvertrag mit der AKM, ein Pauschalvertrag, abzuschließen.
- Live-Musiker*innen müssen der AKM Musikprogramme übermitteln.
Was ist geschützt und wie lange?
Wann gilt die AKM-Abgabepflicht?
Sind Benefizveranstaltungen AKM-pflichtig?
Was sind die Pflichten von VeranstalterInnen und KünstlerInnen? Muss wirklich jede Veranstaltung angemeldet werden?
Welche Ermäßigung erhalten TKI-Mitglieder?
Wie hoch ist das AKM-Entgelt?
Welche Abrechnungsarten gibt es?
Wo finde ich Rechenbeispiele?
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AKM-Website mit vielen Infos und Services
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Zentrale in Innsbruck
Grabenweg 72
gest.innsbruck(at)akm.at
+43 (0) 50717-17588
Nutzung im Internet
Markus Baumgartner
AKM Wien
+43 (0) 50717-19504
markus.baumgartner(at)akm.at
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