Infothek
Kunst im öffentlichen Raum - Innsbruck

Kunst im öffentlichen Raum

There is a Politics of Space Because Space is Political.
(Henri Lefebvre)

Wir geben hier einen kurzen Überblick über Zuständigkeiten, behördliche Genehmigungen und Anmeldungsprozedere für Kunst im öffentlichen Raum von Innsbruck. Kontaktadressen und Ansprechpersonen für die verschiedenen Plätze sind ebenfalls in diesem Bereich zu finden.

INHALT

Kunst im öffentlichen Raum

Kunst im öffentlichen Raum, auch als Public Art bezeichnet, ist ein Sammelbegriff für künstlerische Arbeiten, die im kommunalen öffentlichen Raum – also auf Plätzen, Straßen, in städtischen Parks etc. – präsentiert werden bzw. stattfinden, wobei es sich um permanente Installationen oder um temporäre Eingriffe handeln kann. In den letzten Jahren unterliegt der öffentliche Raum einer zunehmenden Privatisierung sowie Ausgrenzungstendenzen gegenüber im Stadtbild nicht erwünschten Nutzer*innen. Die Auseinandersetzung damit, wie öffentlich ein öffentlicher Platz wirklich ist, wem er eigentlich „gehört“ und zu welchen Bedingungen ist auch im Kontext von Kunst im öffentlichen Raum elementar. Die Konfrontation mit diesen Fragen ist unausweichlich, wenn es um die behördliche Anmeldung und Genehmigung von Kunst im öffentlichen Raum geht. Dabei sind je nach Art der präsentierten künstlerischen Arbeiten und je nach Eigentumsverhältnissen des Platzes verschiedene Ämter und Einrichtungen involviert.

Plätze im Eigentum der Stadt Innsbruck

Die Stadt Innsbruck ist Eigentümerin folgender öffentlicher Plätze:

  • Domplatz und andere Plätze und Straßen in der Altstadt
  • Franziskanerplatz
  • Marktplatz
  • Maria-Theresien-Straße (bestehend aus fünf Zonen zwischen den Gastgärten)
  • Rapoldipark
  • Vorplatz Tiroler Landesmuseum
  • Ferdinandeum
  • Vorplatz Landestheater
  • Platz beim Brunnen vor dem Haus der Musik
  • Wiltener Platzl
  • Verkehrsinseln  

Wie funktioniert's in der Stadt Innsbruck?

Vorgehen

1. Handelt es sich um eine "statische Sache", eine temporäre Kunst im öffentlichen Raum (temporär meint in diesem Fall aber länger als ein paar Tage) ist die erste Anlaufstelle Referat Bildende Kunst und Kulturprojekte

2. Brauche ich eine Anmeldung? Wenn das Projekt öffentlich ist, grundsätzlich ja. Freier Eintritt oder eine nur kurze Dauer sind keine Ausnahmen. Bei Unklarheiten beim Referat Veranstaltungen und Erhebungsdienst - Veranstaltungen abklären.

3. Um in Erfahrung zu bringen, ob ein Platz in einem gewünschten Zeitraum genutzt werden kann, empfiehlt sich zunächst beim Referat für Wirtschaft und Tourismus - Veranstaltungen und Märkte im Stadtmagistrat Innsbruck nachzufragen. Für den Rapoldipark und andere öffentliche städtische Grünflächen (ausgenommen Verkehrsinseln) ist das zusätzlich das Referat Stadtgartenverwaltung zuständig. Um Auskünfte über Verkehrsinseln zu erhalten bzw. bei Straßensperren, Umleitungen, ist das Referat für Straßenverkehr und Verkehrsrecht zuständig. Bevor der Stadtmagistrat grundsätzlich das Okay zur Bespielung eines Platzes gibt, holt er die Bewilligung bzw. Zustimmung angrenzender Einrichtungen (wie der Diözese Innsbruck bzgl. Domplatz, des Tiroler Landesmuseums Ferdinandeum oder des Landestheaters bzgl. der jeweiligen Vorplätze etc.) ein.

4. Nach der Klärung der Nutzungsmöglichkeiten und -bedingungen ist beim Referat für Wirtschaft und Tourismus ein Antrag auf Erteilung der privatrechtlichen Zustimmung zur Benützung von öffentlichen Grundflächen der Stadt Innsbruck einzubringen (Formulardownload hier). Bei Projekten, die aufgrund ihrer Größe und Dauer (über mehrere Tage) oder besonderen Örtlichkeit (Alt- bzw. Innenstadt) die Genehmigung durch den Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck erfordern, ist ein gesondertes schriftliches Ansuchen mit einer detaillierten Beschreibung bzw. einem Veranstaltungskonzept einzubringen.

5. Nach der Einholung der Zustimmung zur Überlassung der Fläche ist beim Referat für Straßen- und Verkehrsrecht schriftlich ein Antrag auf Benützung der Straße zu verkehrsfremdem Zweck (Antrag auf Bewilligung nach § 82 StVO) einzubringen (Formulardownload hier; eine Kurzvariante des Antrags ist im Anhang der Veranstaltungsanmeldung zu finden). Als Straße gelten die oben genannten öffentlichen Plätze, sämtliche Gehsteige, Fahrstraßen sowie Fußgängerzonen. Auch für private Plätze, die der Straßenverkehrsordnung unterliegen (wie z.B. der Sparkassenplatz, der Landhausplatz oder der Karl-Rahner-Platz), ist dieser Antrag beim Referat für Straßen- und Verkehrsrecht einzubringen. Der Antrag ist unabhängig von Dauer und Art des „verkehrsfremden Zwecks“ zu stellen. Dem Antrag ist die Zustimmung zur Überlassung der bespielten Fläche beizulegen sowie ein Plan der Aufstellsituation.

Was brauche ich für das Ansuchen?

Das Ansuchen muss

  • das ausgefüllte Veranstaltungsanmeldungsformular (enthält auch die Anträge auf Erteilung der privatrechtlichen Zustimmung zur Benützung von öffentlichen Grundflächen der Stadt Innsbruck und auf Benützung der Straße zu verkehrsfremdem Zweck;  Download) enthalten,
  • einen Lageplan mit Veranstaltungseinrichtungen (Maßstab 1:5000) sowie
  • die Zustimmung des*der Grundeigentümer*in zur Überlassung der Grundflächen.

Die Anmeldung einer Veranstaltung bis 1.000 Besucher*innen/Teilnehmer*innen muss spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, über 1.000 Besucher*innen spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Empfehlung: Möglichst früh abklären!

Welche Kosten fallen an?

Für die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung eines Bescheides fällt eine Verwaltungsabgabe je nach Besucher*innenzahl in Höhe von 50 bis 400 Euro zuzüglich Eingabegebühr bzw. Bundesstempelmarke (dzt. 14,30 Euro) an.

Darüber hinaus fallen für die Überlassung der Grundfläche bei Benützung von städtischem Eigentum Grundüberlassungskosten an. Die Kosten hängen vom Standort, der Größe des benutzten Platzes, der Dauer der Nutzung etc. ab (für nichtkommerzielle Veranstaltungen kann es Ausnahmen geben. (Siehe dazu den Entgeltkatalog der Stadt Innsbruck) Eventuell fallen noch weitere Abgaben an, wie z.B. die straßenverkehrsrechtiche Bewilligung (§82StVO), Kommissionsgebühr für die Abnahme der Veranstaltung durch die Veranstaltungsbehörde oder Überwachungskosten, z.B. der Feuerwehr.

Außerdem ist eine allfällige Anmeldung der Veranstaltung bei der AKM zu beachten.

Stadt Innsbruck - Kontaktadressen

Referat Wirtschaft und Tourismus - Veranstaltungen und Märkte

+43 512 5360 8332
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
post.wirtschaftsfoerderung@innsbruck.gv.at

Referat Veranstaltungen und Erhebungsdienst

Schlachthofgasse 1, 6020 Innsbruck
+43 512 5360 8175
post.veranstaltungen@innsbruck.gv.at

Referat Straßenverkehr und Straßenrecht

Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
+43 512 5360 8216
post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at

Referat Stadtgartenverwaltung

Trientlgasse 13, 6020 Innsbruck
+43 512 5360 8264
post.stadtgartenverwaltung@innsbruck.gv.at

Referat Bildende Kunst und Kulturprojekte

Herzog-Friedrich-Straße 21, 6020 Innsbruck
+43 512 5360 8345
post.bildende.kunst@innsbruck.gv.at

Land Tirol/Landhausplatz

Der Landhausplatz (Eduard-Wallnöfer-Platz) liegt in der Zuständigkeit der Abteilung Liegenschaftsverwaltung des Amtes der Tiroler Landesregierung. 2012 ist eine Platznutzungsregelung in Kraft getreten.

Vorgehen
Es ist eine schriftliche Mitteilung über die geplante Veranstaltung mit genauem Datum, Zweck usw. an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Liegenschaftsverwaltung, zu richten. Falls einer Bespielung zugesagt wird, wird zwischen dem Land Tirol und den Veranstalter*innen eine Benützungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung wird - gemeinsam mit genauen Benützungsbedingungen - schriftlich übermittelt.

Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Liegenschaftsverwaltung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
liegenschaftsverwaltung@tirol.gv.at
Ansprechperson: Thomas Huter, Tel. 0512/508-2300

Private Plätze

  • Sparkassenplatz

Der Sparkassenplatz in der Innsbruck Innenstadt (zwischen Maria-Theresien-Straße und Erlerstraße) ist Eigentum der Tiroler Sparkasse.
Ausführliche Informationen zum Platz und ein Anfrageformular zur Platznutzung sind hier zu finden: www.sparkassenplatz.info
Für nicht kommerzielle, soziale oder wohltätige Themen können die Mietkosten reduziert werden.

Da der Sparkassenplatz der Straßenverskehrsordnung unterliegt, muss im Fall der Platznutzung beim Referat für Straßen- und Verkehrsrecht schriftlich ein Antrag auf Benützung der Straße zu verkehrsfremdem Zweck (Antrag auf Bewilligung nach § 82 StVO) eingebracht werden (Formulardownload hier; eine Kurzvariante des Antrags ist im Anhang der Veranstaltungsanmeldung zu finden).


Tiroler Veranstaltungsgesetz
KöR - Kunst im öffentlichen Raum Tirol
Förderschiene des Landes Tirol

Das Ziel des Förderschwerpunkts ist es, zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte im öffentlichen Raum zu fördern, um so die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und einen Dialog über kulturelle, soziale und politische Thematiken anzustoßen. Kunst im öffentlichen Raum soll Diskussionen auslösen und ein integrativer Bestandteil bei der Entwicklung von Perspektiven sein.

Die Künstler:innen­vereinigung Tiroler Künstler:innenschaft koordiniert die Förderschiene Kunst im öffentlichen Raum Tirol im Auftrag des Landes Tirol und unterstützt die Umsetzung der ausgewählten Projekte kuratorisch und produktionstechnisch.

Dotierung 2024: 80.000 €; Einreichfrist: 10.9.2023

www.koer-tirol.at


Service

Newsletter

anmelden und auf dem Laufenden bleiben

Blackboard

Jobs, Calls, Weiterbildung, Suchen & Finden

Bibliothek

zum Online-Katalog der TKI-Bibliothek

Downloads

Logos, Jahresberichte und mehr

Glossar

Begriffe aus dem Kulturbereich, gesammelt und erklärt. In Arbeit!

Presse

Pressematerial und ‑aussendungen zum Download

TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck


0680 2109254
office@tki.at


Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung

Folge uns auf
Gefördert durch Land Tirol und Stadt Innsbruck
Top arrow-right