Straßenmusik in Innsbruck
Seit Ende 2021 ist die Straßenmusik in Innsbruck neu geregelt.
Welche Plätze stehen zur Verfügung?
Maria-Theresien-Straße:
1 Nordseitig vor der Annasäule
2 vor der Spitalskirche (nicht 18.00–19.00 Uhr auf Grund der Messfeier)
Altstadt:
3 vor dem Stadtturm
4 Kreuzung Kiebachgasse / Seilergasse
5 Franziskanerplatz
Weitere Plätze:
6 Waltherpark
7 Maria-Hilf-Park
8 Prof. Franz-Mair-Gasse (vor dem Brunnen)
9 Rapoldipark (Sillsteg)
10 Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen; nicht 20.00–21.00 Uhr)
11 Cool-Inn-Park (bei S-Bahn-Haltestelle Innsbruck-Messe)
12 Bozner Platz
13 Wiltener Platzl (nicht am Samstag von 11.00–12.00 Uhr, nicht am Sonntag)
Wann darf wo musiziert werden?
1. Feber bis 31. Oktober, Montag ist Ruhetag!
| Di-Do | Fr | Sa | So |
11-12 Uhr | 1-13 | 1-13 | 1-12 | 1-12 |
14-15 Uhr | 1-13 | 1-13 | 1-13 | 1-12 |
16-17 Uhr | 1-13 | 1-13 | 1-13 | 1-12 |
18-19 Uhr | 1, 3-13 | 1, 3-13 | 1,3-13 | 1,3-12 |
20-21 Uhr |
| 1-9, 11-13 | 1-9,11-13 |
|
Nach jeder Stunde ist ein Standortwechsel erforderlich!
Wo kann ich mich anmelden?
Mo-Fr im Bürgerservice der Stadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoß des Rathauses (Öffnungszeiten: www.innsbruck.gv.at)
Anmeldung/Kosten
Genehmigung für 1 Tag: € 10,-
Genehmigung für 1 Woche: € 50,-
Erhalt und Bezahlung
Die Tages- bzw. Wochenpauschale ist bei Abholung der Genehmigung zu entrichten.
Die Tickets (Tagesticket mit Name und Datum; Wochenticket mit Name und Kalenderwoche) sind bei Kontrolle in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Genehmigungsnachweis gültig. Eine Rückerstattung des Betrages ist nicht möglich.
Wichtig: Das ausgestellte Ticket ist unbedingt mitzuführen und auf Verlangen der Behörde
vorzuweisen.
Was ist zu beachten?
Da einige Plätze nahe beieinanderliegen bzw. in der Nähe weitere Veranstaltungen stattfinden, ist das Musizieren nur mit diesen Instrumenten erlaubt: Saiten-, Holzblas- und Tasteninstrumente, Digeridoos, Guiros, Maracas und Rasseln sind willkommene Instrumente.
Keine Genehmigung wird für das Musizieren mit Blechblas- und Schlagwerkinstrumenten (z.B. Drum-Set, Trommeln, Pauken) erteilt.
Nicht erlaubt sind Podeste und sonstige Aufbauten.
Pro Kalenderwoche werden 4 Wochentickets, pro Tag maximal 6 Tagestickets vergeben.
Verstärker
Verstärker können nach Vorlage des Tages- oder Wochentickets über eine Leihgebühr von € 10,- pro Tag und Hinterlegung einer Kaution (€ 200,-) gemietet werden. Kaution und Leihgebühr sind bei Abholung im Kulturamt der Stadt Innsbruck (Herzog-Friedrich-Str. 21, 2. Stock) bar zu entrichten. Es sind nur die gekennzeichneten Leihgeräte erlaubt. Pro Standort ist nur ein Gerät genehmigt.
Anfragen und Auskunft unter: post.kulturamt(at)innsbruck.gv.at .
Öffnungszeiten: Mo–Do 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Fr 08.00 – 12.00 Uhr.