Rechtsform Verein
Viele kulturelle Initiativen und KünstlerInnengruppen sind als Verein organisiert. Für die Abwicklung öffentlicher Förderungen bietet ein Verein viele Vorteile:
- Durch die Organisationsform Verein kann in den Statuten klar festgelegt werden, dass es sich um ein nicht-kommerzielles, gemeinnütziges Projekt handelt. Das ist insofern von Bedeutung, als es für gemeinnützige Vereine steuerliche Begünstigungen gibt.
- Ein Verein ist eine relativ umkomplizierte Rechtsform, und die Kosten für die Errichtung sind gering. Die Strukturen des Vereins können weitreichend selbst bestimmt werden. Das Vereinsgesetz schreibt lediglich vor, dass der Vereinsvorstand aus mindestens zwei Personen bestehen muss, und dass zwei unabhängige RechnungsprüferInnen gewählt werden müssen.
- Zwischen den Beteiligten (Vorstände, Mitglieder des Vereins) sind klare Spielregeln durch die Statuten vereinbart. Für den/die SubventionsgeberIn ist damit auch klar, wer formal AnsprechpartnerIn ist (zumeist Obfrau/mann und KassierIn). Über die Notwendigkeit von RechnungsprüferInnen ist eine interne Kontrolle der Finanzen im Verein gegeben.
- Die finanztechnische Handhabung ist getrennt von privaten Finanzen, da ein Verein eine eigene Buchhaltung führen muss (es genügt in der Regel eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung). Ein Verein sollte auch ein eigenes Konto einrichten. Das ist auch zu empfehlen, selbst wenn man/frau für ein zeitlich befristetes Projekt auf einen Verein verzichtet!.
- Es ist günstig, wenn private und die Kulturarbeit betreffende Finanzabläufe voneinander getrennt sind, denn Geldeingänge auf einem Privatkonto können unter Umständen für eine Privatperson einkommensteuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Es sollten keine Einnahmen oder Zahlungen des Vereins über private Konten von Vereinsmitgliedern abgewickelt werden, denn das kann zu Missverständnissen und einem massiven bürokratischen Aufwand führen.
- KünstlerInnen arbeiten (zumeist) als Neue Selbstständige. Doch auch viele EinzelkünstlerInnen schließen sich in Vereinen zusammen, aufgrund der oben genannten Vorteile.
FAQs zum Vereinsrecht
nähere Informationen zu
Statuten/Gemeinnützigkeit
Weitere Informationen über Vereine, Vereinsrecht, Vereinsgründung etc. finden sich u.a. auf folgenden Websites:
Bundesministeriums für Inneres
http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_vereinswesen/
help.gv des Bundeskanzleramtes
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/22/Seite.220000.html
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Statuten/Gemeinnützigkeit
Weitere Informationen über Vereine, Vereinsrecht, Vereinsgründung etc. finden sich u.a. auf folgenden Websites:
Bundesministeriums für Inneres
http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_vereinswesen/
help.gv des Bundeskanzleramtes
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/22/Seite.220000.html