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Straßenmusik in Innsbruck

Straßenmusik in Innsbruck

Seit Ende 2023 gibt es neue Regelungen für Straßenmusik in Innsbruck. Das Bespielen ist nur an ausgewählten Plätzen zu vorgegebenen Zeiten erlaubt. Für das Ausüben von Straßenmusik benötigt man eine Platzkarte.

Die Platzkarten können entweder über das Referat Bürgerservice und Fundservice der Stadt Innsbruck (Öffnungszeiten Mo-Fr, Maria-Theresien-Straße 18) oder online bezogen werden. Die Platzkarte muss in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitgeführt werden.

Die Platzkarten werden für 1 Tag oder 1 Woche vergeben. Pro Kalenderwoche werden zwei Wochentickets, pro Tag maximal fünf Tagestickets vergeben.

Was kostet es?

Auf welchen Plätzen kann in Innsbruck Straßenmusik gespielt werden?

Wann darf gespielt werden?

Nur bestimmte Instrumente sind erlaubt:

Bild: Georg Arthur Pflueger/Unsplash
Kontakt
Platzkarten

Referat Bürgerservice und Fundservice

Maria-Theresienstraße 18, 6020 Innsbruck
+43 512 5360 8000
post.buergerservice@innsbruck.gv.at

Mo-Do: 8-17 Uhr
Fr: 8-12 Uhr

Online


Kontakt
Alle anderen Fragen (Standorte, Zeiten, Regeln, Verstärker, ..)

Amt Kultur

Herzog-Friedrich-Straße 21, 6020 Innsbruck
+43 512 5360 8341
post.kulturamt@innsbruck.gv.at

Mo-Do: 8-12 Uhr, 14-16 Uhr
Fr: 8-12 Uhr


Informationen zu Straßenmusik
auf der Seite der Stadt Innsbruck
innsbruck.gv.at
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