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Fair-Pay-Gehaltsschema und TKI-Honorarspiegel

Fair-Pay-Gehaltsschema und TKI-Honorarspiegel

Fair Pay bezeichnet eine faire, angemessene Bezahlung von Kunst- und Kulturarbeit und stellt eine zentrale Forderung der Interessenvertretungen im Kulturbereich dar.

INHALT

Fair Pay praktisch

für Kultur in der Praxis

Im Kunst- und Kulturbereich existieren kaum Kollektivverträge und damit verbindliche Mindeststandards in der Bezahlung von Kulturarbeit. Ein zentrales Instrument in der Umsetzung von Fair Pay sind daher die Gehalts- und Honorarempfehlungen der Interessenvertretungen. Diese verstehen sich als unverbindliche Richtwerte und Kalkulationshilfen.

Wir empfehlen, bei politischen Gesprächen und bei Förderansuchen auf die Empfehlungen der Interessenvertretungen zu verweisen und die Gehalts- und Honorartabellen den Ansuchen beizulegen.

Empfehlungen der Interessenvertretungen

Freie Kulturarbeit, Kulturinitiativen:

  • Gehaltsschema 2026 der IG Kultur Österreich mit Erläuterungen für Angestellte in Kulturorganisationen und Musterverträge
  • Honorarspiegel 2026 der TKI für selbstständig tätige Kulturarbeiter*innen

Bildende Kunst:

  • Honorarspiegel 2026 der IG Bildende Kunst für bildende Künstler*innen

Darstellende Kunst, Tanz und Performance:

Literatur:

  • Honorare der IG Autorinnen Autoren für selbstständige Tätigkeiten von Literat*innen

Musik:

  • Honorarempfehlungen der IG Freie Musikschaffende für selbstständig tätige Musikschaffende

Alle Sparten – Fair Pay Reader:

  • Diese und weitere Gehalts- und Honorarschemata sowie Texte und praktische Tools zur Bezahlung im Kunst- und Kulturbereich sind im Fair-Pay-Reader zusammengefasst, der 2021 erstmals vom Kulturrat Österreich herausgegeben und 2024 aktualisiert wurde.

 

Die Berechnung von Fair Pay in der freien Kulturarbeit

 

  • Gehaltsschema der IG Kultur Österreich für Angestellte in Kulturorganisationen

Das Gehaltsschema der IG Kultur Österreich weist das Mindestbruttogehalt für Arbeitnehmer*innen für eine Vollzeit-Anstellung aus – 14 Gehälter pro Jahr, gestaffelt nach Art der Tätigkeit und Betriebszugehörigkeit nach Jahren. Erläuterungen zum Gehaltsschema der IGKÖ sind hier zu finden.

ACHTUNG: Das Gehaltsschema der IGKÖ weist Bruttolöhne für Arbeitnehmer*innen aus. Zur Berechnung der Jahresgesamtkosten für den/die Arbeitgeber*in inkl. Dienstgeber*innenkosten empfehlen wir diesen Online-Rechner.

Zur Berechnung des Fair-Pay-Gaps, also der Differenz zwischen tatsächlichem Gehalt und Fair Pay laut Gehaltsschema der IGKÖ, empfehlen wir den Fair-Pay-Rechner der KUPF.

Österreichs erste Sozialpartnerempfehlung für freie Kulturarbeit: 

Was für 98 % der Arbeitnehmenden selbstverständlich ist, fehlt in der freien Kulturarbeit in Österreich bis heute: kollektivvertragliche Sicherheit, die Mindeststandards im Arbeitsleben garantiert. Die Konsequenzen sind hinlänglich bekannt: Neben wenigen Großverdienenden grassieren Prekarität, Armutsgefährdung, mangelnde soziale Absicherung und Altersperspektiven. Im Schulterschluss treten GPA und IG Kultur an, einen Schritt in Richtung bessere Arbeitsbedingungen in der freien Kulturarbeit zu setzen und präsentieren die erste Sozialpartnerempfehlung für die freie Kulturarbeit in Österreich. Die Empfehlung definiert Standards der Entlohnung von Arbeitnehmer*innen, schafft einen gemeinsamen Referenzrahmen für die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und bietet Transparenz und Rechtssicherheit durch Klärung arbeitsrechtlicher Fragestellungen. Weitere Infos dazu gibt es hier.

WICHTIG zu wissen: Das Fair-Pay-Gehaltsschema der IG Kultur für Kulturarbeit wurde erstmals 2011 erstellt. Grundlage der Struktur ist das GPA-Schema für Vereine, adaptiert für die Praxis der Kulturarbeit. Im Jahr 2023 erfolgte ein Update in einem partizipativen Prozess mit Mitgliedern der IG Kultur unter Einbindung der Expertise der Gewerkschaft GPA. Daher werden die Gehaltsempfehlungen seit 2024 gemeinsam von GPA und IG Kultur veröffentlicht. Zu betonen ist, dass die jährlichen Erhöhungen nicht von der IG Kultur verhandelt werden, sondern strikt den Lohnabschlüssen der Handelsangestellten folgen, als jenem Kollektivvertrag, der in Österreich für die größte Personengruppe gilt und auch dem allgemeinen GPA-Vereinsschema zugrundeliegt.

 

  • Honorarspiegel der TKI für Selbstständige im Kulturbereich

Der jährlich indexierte Honorarspiegel der TKI für selbstständige Kulturarbeit (Werkverträge) bezieht sich auf konzeptuelle, administrative und managerielle Tätigkeiten im Kulturbereich.
Er versteht sich als unverbindliche Information zur Leistungserbringung im Kultursektor sowie als eine Kalkulationshilfe zur Ermittlung eines fairen Unternehmer*innenlohns.

Die angegebenen Honorare werden in Anlehnung an das IG Kultur Gehaltsschema errechnet. Die Richtsätze beinhalten reine Arbeitskosten (Honorar, Sozialversicherung, Steuern und Abgaben, durchschnittliche Urlaubs- und Krankentage), jedoch keine anteiligen Fixkosten (Infrastruktur, Miete usw.). Stundensätze exkl. MwSt.

Qualifikation und Erfahrung werden in der Aufstellung berücksichtigt, indem einerseits zwischen unterschiedlich komplexen Arbeitsfeldern differenziert und andererseits innerhalb eines Tätigkeitsbereiches ein Von-Bis-Betrag – je nach Anzahl der Berufsjahre – errechnet wird.

Die Hintergründe und die genaue Berechnung des TKI-Honorarspiegels sind in den Erläuterungen nachzulesen.

 

Die Umsetzung von Fair Pay bei diversen Förderstellen

Fair Pay beim Land Tirol 2026

Das Land Tirol stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um Kultureinrichtungen bei der Umsetzung von Fair-Pay-Maßnahmen zu unterstützen.

Förderungsnehmer*innen:

Ein Fair-Pay-Zuschuss kann für Beschäftigte auf Grundlage eines echten oder freien Dienstvertrages sowie für Werkverträge auf Honorarbasis gewährt werden.

Antragsberechtigt sind juristische Personen,

  • die in einer Kunst- und Kultursparte des Tiroler Kulturförderungsgesetzes 2010 tätig sind und die bereits in den Vorjahren eine Förderung erhalten haben.

Ausgenommen sind:

  • Organisationen, bei denen Kollektivverträge zur Anwendung kommen.

Die als Fair-Pay-Ausgleich zur Verfügung gestellten Mittel sind explizit für Fair-Pay-Maßnahmen zu verwenden.

Benötigte Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
  • Beschreibung der Fair-Pay-Maßnahmen und Erläuterung der Beschäftigungsverhältnisse, der Berechnungsgrundlage sowie der verwendeten Gehalts- und/oder Honorarempfehlungen der Interessensgemeinschaften

Es ist nicht mehr erforderlich, das Datenblatt zu befüllen!

Einreichzeitraum:

Der Förderantrag kann ab sofort für das Jahr 2026 gestellt werden.

Formulare und Ausfüllhilfen:

Fair Pay auf der Seite des Landes: www.tirol.gv.at

Fair-Pay-Maßnahmen der Stadt Innsbruck 2025

Die Stadt Innsbruck stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um Kultureinrichtungen bei der Umsetzung von Fair-Pay-Maßnahmen zu unterstützen.

Wann kann die Fair-Pay-Förderung beantragt werden?

Der Fair-Pay-Zuschuss kann nur im Zusammenhang mit einem künstlerischen/kulturellen Vorhaben beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt auf maximal 80 % Fair-Pay-Niveau. Ein Fair-Pay-Zuschuss kann für Angestellte mit echtem und freiem Dienstvertrag gewährt werden.

Antragsberechtigt sind in Innsbruck ansässige juristische Personen, die bereits in den Vorjahren eine Förderung für die allgemeine kulturelle Tätigkeit und die Schaffung und Aufrechterhaltung der für jene Tätigkeit notwendigen Strukturen durch das Kulturamt erhalten haben.

Die als Fair-Pay-Ausgleich zur Verfügung gestellten Mittel sind explizit für Fair-Pay-Maßnahmen zu verwenden.

Abgabefrist für Fair-Pay-Anträge: 8. Juni 2025

Welche Unterlagen benötige ich?

Fair Pay beim Bund – BMWKMS

Im Rahmen der bestehenden Förderungsprogramme der Sektion Kunst und Kultur (Jahres- und Projektförderungen) kann um einen Fair-Pay-Zuschuss für Vorhaben in der "Freien Szene" angesucht werden.

In einer gemeinsamen Fair-Pay-Strategie der Gebietskörperschaften hielten im Juni 2022 Bund, Länder, Städte- und Gemeindebund ihre gemeinsame Verantwortung für die Finanzierung von Kunst und Kultur fest, sowie ihre Bereitschaft, künftig einen größeren Beitrag zu fairer Bezahlung zu leisten.

Die zur Verfügung gestellten Fördermittel des Bundes sollen einen Beitrag zur fairen Bezahlung innerhalb der ansuchenden Organisation leisten. Die Zuschüsse werden explizit für Fair-Pay-Maßnahmen gewidmet. Berücksichtigung finden primär jene Honorare und/oder Gehälter, die einen hohen Fair-Pay-Gap aufweisen. Orientierung für die Kalkulationen bieten die Webseiten der Interessengemeinschaften.

Ausgenommen sind

  • Stipendien
  • Organisationen im Eigentum von Gebietskörperschaften
  • Organisationen, die ausschließlich Kollektivverträge anwenden

Erforderliche Einreichunterlagen

  • für Antragsteller*innen, die bereits einen Fair-Pay-Zuschuss erhalten haben und für Ersteinreichungen, die bisher noch keine Förderungen erhalten haben, sowie für nicht mit den Vorjahren vergleichbare Einzelprojekte
  • für Antragsteller*innen, die in den vergangenen Jahren Förderungen (Jahresförderungen, wiederkehrende Veranstaltungen, Festivals etc.), aber noch keinen Fair-Pay-Zuschuss erhalten haben:

 

Quelle, weitere Informationen und FAQs: BMWKMS

zuletzt aktualisiert: Oktober 2025


Richtlinien freie Kulturarbeit
TKI-Honorarspiegel
IG Kultur Österreich

Gehaltsschema 2026 für Kulturvereine inkl. Erläuterungen

 


Download

FAIR PAY READER

Kulturrat Österreich


Förderstellen

BMWKMS

Informationen zur Einreichung und Link zu den Fair-Pay-Datenblättern

Land Tirol / Kulturabteilung

Informationen zu Voraussetzungen und Antrag um Fair-Pay-Zuschuss

Stadt Innsbruck / Kulturamt

Förderansuchen der Stadt Innsbruck

Musterverträge und Vorlagen
der IG Kultur Österreich

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Weitere Informationen
Fair Pay für Kulturarbeit © IG Kultur
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