Fair Pay bezeichnet eine faire, angemessene Bezahlung von Kunst- und Kulturarbeit und stellt eine zentrale Forderung der Interessenvertretungen im Kulturbereich dar.
Im Kunst- und Kulturbereich existieren kaum Kollektivverträge und damit verbindliche Mindeststandards in der Bezahlung von Kulturarbeit. Ein zentrales Instrument in der Umsetzung von Fair Pay sind daher die Gehalts- und Honorarempfehlungen der Interessenvertretungen. Diese verstehen sich als unverbindliche Richtwerte und Kalkulationshilfen.
Wir empfehlen, bei politischen Gesprächen und bei Förderansuchen auf die Empfehlungen der Interessenvertretungen zu verweisen und die Gehalts- und Honorartabellen den Ansuchen beizulegen.
Freie Kulturarbeit, Kulturinitiativen:
Bildende Kunst:
Darstellende Kunst, Tanz und Performance:
Literatur:
Musik:
Alle Sparten – Fair Pay Reader:
Das Gehaltsschema der IG Kultur Österreich weist das Mindestbruttogehalt für Arbeitnehmer*innen für eine Vollzeit-Anstellung aus – 14 Gehälter pro Jahr, gestaffelt nach Art der Tätigkeit und Betriebszugehörigkeit nach Jahren. Erläuterungen zum Gehaltsschema der IGKÖ sind hier zu finden.
ACHTUNG: Das Gehaltsschema der IGKÖ weist Bruttolöhne für Arbeitnehmer*innen aus. Zur Berechnung der Jahresgesamtkosten für den/die Arbeitgeber*in inkl. Dienstgeber*innenkosten empfehlen wir diesen Online-Rechner.
Zur Berechnung des Fair-Pay-Gaps, also der Differenz zwischen tatsächlichem Gehalt und Fair Pay laut Gehaltsschema der IGKÖ, empfehlen wir den Fair-Pay-Rechner der KUPF.
Österreichs erste Sozialpartnerempfehlung für freie Kulturarbeit:
Was für 98 % der Arbeitnehmenden selbstverständlich ist, fehlt in der freien Kulturarbeit in Österreich bis heute: kollektivvertragliche Sicherheit, die Mindeststandards im Arbeitsleben garantiert. Die Konsequenzen sind hinlänglich bekannt: Neben wenigen Großverdienenden grassieren Prekarität, Armutsgefährdung, mangelnde soziale Absicherung und Altersperspektiven. Im Schulterschluss treten GPA und IG Kultur an, einen Schritt in Richtung bessere Arbeitsbedingungen in der freien Kulturarbeit zu setzen und präsentieren die erste Sozialpartnerempfehlung für die freie Kulturarbeit in Österreich. Die Empfehlung definiert Standards der Entlohnung von Arbeitnehmer*innen, schafft einen gemeinsamen Referenzrahmen für die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und bietet Transparenz und Rechtssicherheit durch Klärung arbeitsrechtlicher Fragestellungen. Weitere Infos dazu gibt es hier.
WICHTIG zu wissen: Das Fair-Pay-Gehaltsschema der IG Kultur für Kulturarbeit wurde erstmals 2011 erstellt. Grundlage der Struktur ist das GPA-Schema für Vereine, adaptiert für die Praxis der Kulturarbeit. Im Jahr 2023 erfolgte ein Update in einem partizipativen Prozess mit Mitgliedern der IG Kultur unter Einbindung der Expertise der Gewerkschaft GPA. Daher werden die Gehaltsempfehlungen seit 2024 gemeinsam von GPA und IG Kultur veröffentlicht. Zu betonen ist, dass die jährlichen Erhöhungen nicht von der IG Kultur verhandelt werden, sondern strikt den Lohnabschlüssen der Handelsangestellten folgen, als jenem Kollektivvertrag, der in Österreich für die größte Personengruppe gilt und auch dem allgemeinen GPA-Vereinsschema zugrundeliegt.
Der jährlich indexierte Honorarspiegel der TKI für selbstständige Kulturarbeit (Werkverträge) bezieht sich auf konzeptuelle, administrative und managerielle Tätigkeiten im Kulturbereich.
Er versteht sich als unverbindliche Information zur Leistungserbringung im Kultursektor sowie als eine Kalkulationshilfe zur Ermittlung eines fairen Unternehmer*innenlohns.
Die angegebenen Honorare werden in Anlehnung an das IG Kultur Gehaltsschema errechnet. Die Richtsätze beinhalten reine Arbeitskosten (Honorar, Sozialversicherung, Steuern und Abgaben, durchschnittliche Urlaubs- und Krankentage), jedoch keine anteiligen Fixkosten (Infrastruktur, Miete usw.). Stundensätze exkl. MwSt.
Qualifikation und Erfahrung werden in der Aufstellung berücksichtigt, indem einerseits zwischen unterschiedlich komplexen Arbeitsfeldern differenziert und andererseits innerhalb eines Tätigkeitsbereiches ein Von-Bis-Betrag – je nach Anzahl der Berufsjahre – errechnet wird.
Die Hintergründe und die genaue Berechnung des TKI-Honorarspiegels sind in den Erläuterungen nachzulesen.
Das Land Tirol stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um Kultureinrichtungen bei der Umsetzung von Fair-Pay-Maßnahmen zu unterstützen.
Förderungsnehmer*innen:
Ein Fair-Pay-Zuschuss kann für Beschäftigte auf Grundlage eines echten oder freien Dienstvertrages sowie für Werkverträge auf Honorarbasis gewährt werden.
Antragsberechtigt sind juristische Personen,
Ausgenommen sind:
Die als Fair-Pay-Ausgleich zur Verfügung gestellten Mittel sind explizit für Fair-Pay-Maßnahmen zu verwenden.
Benötigte Unterlagen:
Es ist nicht mehr erforderlich, das Datenblatt zu befüllen!
Einreichzeitraum:
Der Förderantrag kann ab sofort für das Jahr 2026 gestellt werden.
Formulare und Ausfüllhilfen:
Fair Pay auf der Seite des Landes: www.tirol.gv.at
Die Stadt Innsbruck stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um Kultureinrichtungen bei der Umsetzung von Fair-Pay-Maßnahmen zu unterstützen.
Wann kann die Fair-Pay-Förderung beantragt werden?
Der Fair-Pay-Zuschuss kann nur im Zusammenhang mit einem künstlerischen/kulturellen Vorhaben beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt auf maximal 80 % Fair-Pay-Niveau. Ein Fair-Pay-Zuschuss kann für Angestellte mit echtem und freiem Dienstvertrag gewährt werden.
Antragsberechtigt sind in Innsbruck ansässige juristische Personen, die bereits in den Vorjahren eine Förderung für die allgemeine kulturelle Tätigkeit und die Schaffung und Aufrechterhaltung der für jene Tätigkeit notwendigen Strukturen durch das Kulturamt erhalten haben.
Die als Fair-Pay-Ausgleich zur Verfügung gestellten Mittel sind explizit für Fair-Pay-Maßnahmen zu verwenden.
Abgabefrist für Fair-Pay-Anträge: 8. Juni 2025
Welche Unterlagen benötige ich?
Wo finde ich weitere Informationen?
Fair Pay auf der Seite der Stadt Innsbruck
Im Rahmen der bestehenden Förderungsprogramme der Sektion Kunst und Kultur (Jahres- und Projektförderungen) kann um einen Fair-Pay-Zuschuss für Vorhaben in der "Freien Szene" angesucht werden.
In einer gemeinsamen Fair-Pay-Strategie der Gebietskörperschaften hielten im Juni 2022 Bund, Länder, Städte- und Gemeindebund ihre gemeinsame Verantwortung für die Finanzierung von Kunst und Kultur fest, sowie ihre Bereitschaft, künftig einen größeren Beitrag zu fairer Bezahlung zu leisten.
Die zur Verfügung gestellten Fördermittel des Bundes sollen einen Beitrag zur fairen Bezahlung innerhalb der ansuchenden Organisation leisten. Die Zuschüsse werden explizit für Fair-Pay-Maßnahmen gewidmet. Berücksichtigung finden primär jene Honorare und/oder Gehälter, die einen hohen Fair-Pay-Gap aufweisen. Orientierung für die Kalkulationen bieten die Webseiten der Interessengemeinschaften.
Ausgenommen sind
Erforderliche Einreichunterlagen
Quelle, weitere Informationen und FAQs: BMWKMS
zuletzt aktualisiert: Oktober 2025

für selbstständige Kulturarbeit
Honorarspiegel 2026 und Honorarspiegel 2026 mit Erläuterungen
Honorarspiegel 2025 und Honorarspiegel 2025 mit Erläuterungen
Gehaltsschema 2026 für Kulturvereine inkl. Erläuterungen
Kulturrat Österreich
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenTKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, MO: 14 - 16 Uhr
und nach Vereinbarung

Der TKI-Newsletter informiert einmal monatlich über Veranstaltungen, Aktivitäten und neue Mitglieder der TKI, über kulturpolitische Themen sowie über Ausschreibung und ausgewählte Projekte der Förderschiene TKI open. Er enthält außerdem Ausschreibungen und Jobs im Kulturbereich und Literaturtipps aus der TKI-Bibliothek.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Cleverreach, welches ebenfalls eine Verbindung zu Google, u.a. reCAPTCHA aufbaut. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenMit Ihrer Anmeldung erlauben Sie uns, Ihnen regelmäßig unseren Newsletter an die genannte E-Mail-Adresse zu senden. Sobald Sie sich für den Newsletter angemeldet haben, senden wir Ihnen ein E-Mail, in dem Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Hier können Sie unsere Datenschutzerklärung nachlesen.