AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 30.6.2025
Der Arthur-Haidl-Preis fördert Projekte und Initiativen in den Bereichen Kultur, Jugend, Traditionspflege, Bildung und Geisteswissenschaften. Der geleistete Beitrag zum Wohl und Ansehen der Stadt Innsbruck steht bei der Vergabe des Arthur-Haidl-Preises im Vordergrund.
Reg.-Rat Arthur Haidl (✝ 1979) war Innsbrucker Vizebürgermeister und Landesjugendreferent. In Andenken an ihn stiftet seine Tochter Dr.in Roswitha Stiegner seit 2004 diesen Preis.
Dotierung: 10.000 EURO
Der Preis wird seit 2015 alle 2 Jahre vergeben.
Wie bewerbe ich mich?
Einreichen können Sie Ihre Unterlagen über die Plattform: kultur-innsbruck.vemap.com
Die aktuelle Einreichfrist läuft vom 22. April bis 30. Juni 2025 – 17.00 Uhr.
Wer kann sich bewerben?
Um den „Arthur-Haidl-Preis der Stadt Innsbruck“ können sich Einzelpersonen aber auch so genannte „juristische Personen“ bewerben (z. B. Vereine, Initiativen mit weitreichendem Wirkungskreis, u. ä.).
Folgende Voraussetzungen gelten für die Einreichenden:
Einzelpersonen:
Juristische Personen:
Die Einreichungen erfolgen ausschließlich digital über das Portal für Kunst- und Kulturwettbewerbe kultur-innsbruck.vemap.com.
Weitere Details zur Einreichung finden Sie unter:
https://www.innsbruck.gv.at/freizeit/kultur/kulturfoerderungen/auszeichnungen-preise/arthur-haidl-preis
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 16 Uhr
und nach Vereinbarung
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