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Arthur-Haidl-Preis der Landeshauptstadt Innsbruck 2025

Arthur-Haidl-Preis der Landeshauptstadt Innsbruck 2025

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 30.6.2025

Der Arthur-Haidl-Preis fördert Projekte und Initiativen in den Bereichen Kultur, Jugend, Traditionspflege, Bildung und Geisteswissenschaften. Der geleistete Beitrag zum Wohl und Ansehen der Stadt Innsbruck steht bei der Vergabe des Arthur-Haidl-Preises im Vordergrund.

Reg.-Rat Arthur Haidl (✝ 1979) war Innsbrucker Vizebürgermeister und Landesjugendreferent. In Andenken an ihn stiftet seine Tochter Dr.in Roswitha Stiegner seit 2004 diesen Preis.

Dotierung: 10.000 EURO
Der Preis wird seit 2015 alle 2 Jahre vergeben.

 

Wie bewerbe ich mich?

Einreichen können Sie Ihre Unterlagen über die Plattform: kultur-innsbruck.vemap.com

Die aktuelle Einreichfrist läuft vom 22. April bis 30. Juni 2025 – 17.00 Uhr.

 

Wer kann sich bewerben?

Um den „Arthur-Haidl-Preis der Stadt Innsbruck“ können sich Einzelpersonen aber auch so genannte „juristische Personen“ bewerben (z. B. Vereine, Initiativen mit weitreichendem Wirkungskreis, u. ä.).
Folgende Voraussetzungen gelten für die Einreichenden:
Einzelpersonen:

  • 33. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Einreichschlusses noch nicht vollendet
  • EU-StaatsbürgerIn
  • Wohnsitz
    seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Gemeindegebiet der Stadt Innsbruck oder
    seit mindestens 10 Jahren im Gebiet von Tirol (Nord-, Süd- und Osttirol)

Juristische Personen:

  • Einreichungen ab dem 3. Bestandsjahr (Nachweis durch Vereinsregisterauszug)
  • Eine Einreichung durch Dritte ist möglich

Die Einreichungen erfolgen ausschließlich digital über das Portal für Kunst- und Kulturwettbewerbe kultur-innsbruck.vemap.com.

Weitere Details zur Einreichung finden Sie unter: 
https://www.innsbruck.gv.at/freizeit/kultur/kulturfoerderungen/auszeichnungen-preise/arthur-haidl-preis

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