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Stadt Innsbruck: Street Art Stipendium

Stadt Innsbruck: Street Art Stipendium

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 27.5.2025

Die Stadt Innsbruck macht mit dem Streetart Stipendium urbane Kunst im öffentlichen Raum sichtbarer.

Dotierung: 7.000 Euro

Was wird gefördert?

Alle zwei Jahre fördert die Stadt Innsbruck ein „Mural“ (Wandgemälde), um urbane Kunst im öffentlichen Raum sichtbar zu machen.

Wer vergibt den Preis?

Stadt Innsbruck

Wie bewerbe ich mich?

Einreichen können Sie Ihre Unterlagen über die Plattform kultur-innsbruck.vemap.com .

Die Einreichfrist war von 18. März bis 27. Mai 2024.

Wer kann sich bewerben?

Einreichberechtigt sind Künstler*innen, die zum Zeitpunkt der Einreichung jeweils

  • über die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs Großbritannien oder der Schweiz verfügen oder in einem dieser Staaten wohnhaft sind und
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Mitglieder der Jury für das Streetart-Stipendium der Stadt Innsbruck sind für die Dauer ihrer Tätigkeit für die Stadt Innsbruck von der Einreichung für das Stipendium ausgeschlossen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Folgende Unterlagen im PDF-Format in deutscher oder englischer Sprache sind für die Einreichung über die Plattform kultur-innsbruck.vemap.com zwingend notwendig:

  • Geburtsurkunde (Scan)
  • aktueller Meldezettel, wenn der/die BewerberIn nicht StaatsbürgerIn eines der oben genannten Länder ist
  • Datenblatt mit folgendem Inhalt:
    • Personendaten
    • Auflistung der künstlerischen Tätigkeiten
  • Aktuelles Werk-Portfolio (max. 20 DIN A4-Seiten) mit folgendem Inhalt:
    • Kurzlebenslauf des Bewerbers/der Bewerberin
    • Kurzbeschreibung zu den aktuellen Werken oder zum künstlerischen Schaffen
    • Fotos der aktuellen Werke bzw. des aktuellen künstlerischen Schaffens, v.a. von großflächigen Wandbildern/Murals (max. zehn im jpg-Format)

Wer entscheidet über die Vergabe?

Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, welche vom Kulturamt der Stadt Innsbruck ausgewählt wird.

Die drei Personen der Jury wechseln alle zwei Jahre. Die Jury setzt sich nach Möglichkeit sowohl aus Künstler*innen als auch aus VertreterInnen der Bereiche Kunstkritik, städtischer Verwaltung und Architektur zusammen. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt in einer nichtöffentlichen Jurysitzung.

Wie läuft das Juryverfahren ab?

Das Juryverfahren ist zweistufig angelegt. Im ersten Schritt wählt die Jury aus allen vollständigen und gültigen Anträgen fünf Künstler*innen aus. Diese haben sodann eine Skizze für die ausgewählte Wand anzufertigen und zu einem von der Jury festgesetzten Termin binnen vier Wochen einzureichen. Im zweiten Schritt kürt die Jury das Siegerprojekt aus den eingereichten Skizzen. Die nicht umgesetzten Skizzen werden mit 200 Euro vergütet. Ein darüberhinausgehender finanzieller Aufwand wird nicht abgegolten.

Alle BewerberInnen werden nach der nicht-öffentlichen Jurysitzung verständigt.

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