Update Bundesförderungen
Neue Einreichfristen für Kulturinitiativen beim Bund

Achtung – die Einreichmodalitäten beim Bund haben sich geändert!

Im Bereich Kulturinitiativen fördert die Abteilung im Rahmen von Jahres- und Projektförderungen spartenübergreifende Vorhaben, die professionelles zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, überregional von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden. Für Fördereinreichungen bei der Abteilung Kulturinitiativen gelten nun neue Einreichfristen:

  • Jahresförderung: 1.-30.9. (zu beachten: Um eine Jahresförderung beantragen zu können, gelten neue Anforderungen, z. B. mindestens 9 Monate Tätigkeit sowie 40 Veranstaltungstage pro Jahr*)
  • Projektförderung: vier Einreichfristen: 1.-31.1. (Durchführungszeitraum: ab 1.4.), 1.-30.4. (Durchführungszeitraum: ab 1.7.), 1.-31.7. (Durchführungszeitraum: ab 1.10.) und 1.-31.10. (Durchführungszeitraum: ab 1.1.)
  • Investitionskostenzuschuss: derzeit keine Einreichmöglichkeit

Weitere Infos zu den Fördermöglichkeiten gibt es hier.

Zu beachten ist außerdem, dass Einreichungen von Förderungsanträgen inklusive aller Beilagen mittels Online-Förderantrag einzubringen sind. Alle Einreichfristen verstehen sich als spätestmögliche Einreichtermine. Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen, insbesondere bei Jahresförderungen.

* Die "Veranstaltungstage" hat der Bund nicht näher definiert. Die neue Regelung stellt besonders kleinere Kulturinitiativen vor Herausforderungen. Wir halten euch auf dem Laufenden!


Die IG Kultur Österreich bietet am 4.9. (14-15:30 Uhr via Zoom) ein Webinar zu Kriterien und Neuerungen an. Die Teilnahme ist kostenlos, weitere Infos und die Anmeldemöglichkeit gibt es auf der Website der IGKÖ (schnell sein – das Webinar ist heiß begehrt!).

Webinar: Bundesförderung für Kulturinitiativen – Kriterien, Neuerungen, Praxiseinblicke

Welche Kulturprojekte erhalten eine Bundesförderung – und warum? Was genau unterscheidet eine Projektförderung von einer Jahresförderung? Welche Neuerungen gelten ab Herbst 2025 für Einreichungen und Entscheidungsverfahren? Im Rahmen des Webinars am 4. September werfen wir gemeinsam mit der Leiterin der Kulturinitiativenabteilung im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), Mag. Karin Zizala, und ihre Stellvertreterin Mag. Sonja Olensky-Vorwalder, einen kompakten, praxisnahen Blick auf aktuelle Entwicklungen in der Bundesförderung für Kulturinitiativen.

 


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