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Statuten

Statuten

Statuten sind die verschriftlichte Grundlage eines Vereins – und zentral für die rechtliche Sicherheit und Gemeinnützigkeit.

© John-Mark Kuznietsov / Pexels

Laut Vereinsgesetz müssen die Statuten folgende Punkte jedenfalls enthalten:

  • den Namen des Vereins
  • den Sitz des Vereins
  • den Zweck des Vereins
  • die zur Verwirklichung des Vereinszwecks vorgesehenen Tätigkeiten (ideelle Mittel) und die Art der Aufbringung der finanziellen Mittel (materielle Mittel)
  • die Regelung zum Erwerb und zur Beendigung der Mitgliedschaft
  • die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder
  • die Organe des Vereines und deren Aufgaben (mit Angabe, wer die Geschäfte des Vereins führt und wer den Verein nach außen vertritt)
  • die Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer Funktionsperiode
  • die Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen
  • die Regelung zu Streitigkeiten und Streitschlichtung
  • die Regelung zur Auflösung des Vereins

Kommentierte Musterstatuten

Aufbauend auf den Musterstatuten der IG Kultur Österreich, hat die TKI kommentierte Musterstatuten verfasst. Sie bieten Orientierung, um den eigenen Verein auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen.

Tatsächliche Geschäftsführung

Um als gemeinnütziger Verein anerkannt zu werden, muss das tägliche Handeln des Vereins mit den Statuten übereinstimmen.

Gemeinnützigkeit

Die Verfolgung von kulturellen und künstlerischen Zwecken ist nicht automatisch gemeinnützig. Um die Gemeinnützigkeit zu erlangen, müssen die Statuten einige wichtige Punkte enthalten (wir empfehlen, die kommentierten Musterstatuten der TKI zu verwenden).

Kommentierte Musterstatuten
How to Statuten-Schreiben

 

 

  • Bei Neugründung: Die ausgefüllten Statuten sowie das Formular Anzeige Vereinserrichtung bei der Vereinsbehörde einreichen (Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion Innsbruck) und – nach Bewilligung – in der Generalversammlung beschließen.

 

  • Bei einem bestehenden Verein: Statuten in der nächsten Generalversammlung beschließen und mitsamt dem Formular Anzeige Statutenänderung an die Vereinsbehörde melden.

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