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BMWKMS: Stipendien für musikalische Komposition 2026

BMWKMS: Stipendien für musikalische Komposition 2026

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 15.4.2026

 

Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport schreibt im Bereich der musikalischen Komposition für das Jahr 2026 folgende Stipendien aus:

  • 20 Kompositionsstipendien mit einer Laufzeit von jeweils vier Monaten
  • 20 Kompositionsstipendien mit einer Laufzeit von jeweils zwei Monaten

Die Stipendien sind mit monatlich EUR 1.500,00 dotiert.

Die Einreichfrist endet mit 15. April 2026.

Die ausgeschriebenen Stipendien für musikalische Komposition würdigen und fördern freischaffende Künstler:innen, die sich professionell mit zeitgenössischen musikalischen Entwicklungen in Österreich auseinandersetzen, und dienen der Erarbeitung neuer kompositorischer Werke während der Laufzeit der Stipendien.

Dotierung

Die Stipendien sind mit monatlich 1.500,00 Euro dotiert:

  • 6.000,00 Euro je Kompositionsstipendium (Dauer: 4 Monate)
  • 3.000,00 Euro je Kompositionsstipendium (Dauer: 2 Monate)

Ein um den Betrag von 200,00 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht
Stipendiat:innen zu,

  • die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den  Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe,
    Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses
    Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten
    Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.

Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der
Familienbeihilfe vorzulegen. Der Bonus kann im Zuge der Online-Antragstellung
beantragt werden. Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten bei
Zuerkennung eines Stipendiums einen um 400,00 Euro pro Monat erhöhten
Stipendienbetrag.

Dauer und Zeitraum
Für die Kompositionsstipendien mit einer Dauer von zwei und vier Monaten ist der
Zeitraum innerhalb der zweiten Jahreshälfte (Juli-Dezember) 2026 frei wählbar.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen,

  • die ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können oder mehrjährig,
    kontinuierlich und hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind und
  • die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der
    Antragstellung und während des gesamten Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.

Nicht antragsberechtigt sind Personen,

  • die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule für
    ein Bachelor-, Diplom- oder Magister-Studium immatrikuliert und noch nicht
    professionell als Musikschaffende tätig sind;
  • die während der Laufzeit der Stipendien bereits ein anderes Stipendium des
    Bundes erhalten.

Antragstellung
Der Antrag ist per Online-Antrag vollständig und fristgerecht einzureichen.

 

Rückfragen richten Sie bitte an:

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Abteilung IV/A/2 – Musik und darstellende Kunst

Elisa Schacherreiter, BA Tel.: +43 1 71606 – 851025
E-Mail: elisa.schacherreiter@bmwkms.gv.at

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