Blackboard
BMKWMS: Projekte Kulturinitiativen, Durchführung ab 1.10.2026

BMKWMS: Projekte Kulturinitiativen, Durchführung ab 1.10.2026

AUSSSCHREIBUNG | Einreichfrist: 31.7.2026

Ziel

Im Bereich Kulturinitiativen fördert Abteilung IV/7 spartenübergreifende Vorhaben, die professionelles zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, überregional von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden.

Ziel dieses Förderprogramms ist die Unterstützung von künstlerischen Vorhaben, wie saisonalen Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Festivals und Einzelvorhaben, die

  • von überregionalem Interesse und/oder beispielgebendem Charakter sind,
  • zeitbezogene und experimentelle Ideen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur entwickeln und modellhafte Wege aufzeigen,
  • die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt abbilden,
  • inklusive und interkulturelle Ansätze zu Kunst und Kultur begünstigen
  • das soziale Miteinander anregen,
  • sich um Publikumsschichten bemühen, die von bestehenden Kultureinrichtungen nicht erreicht werden,
  • wirtschaftlich strukturschwache oder sonst benachteiligte Regionen berücksichtigen.

Wer kann einreichen

  • Kunst- und Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich,
    • die zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens ein volles Geschäftsjahr in Betrieb waren,
    • deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und
    • die eine Kofinanzierung durch die regionalen Gebietskörperschaften nachweisen können sowie
  • Kunst- und Kulturschaffende mit Wohnsitz in Österreich, die auf eine qualifizierte Tätigkeit auf dem Gebiet der Kunst und Kultur verweisen können

Was kann eingereicht werden

  • Spartenübergreifende Vorhaben, die professionelles zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, überregional von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden und den oben genannten Zielsetzungen entsprechen.
  • Die Vorhaben zeichnen sich durch einen klar definierten Projektzeitraum aus und müssen nicht an ein Kalenderjahr gebunden sein.

Was kann nicht eingereicht werden

  • Vorhaben, die aufgrund ihres überwiegenden künstlerischen Schwerpunkts den anderen Fachabteilungen zuzuordnen sind
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung der Sektion für Kunst und Kultur unterstützt werden
  • Vorhaben, die bereits im Rahmen von Jahresförderungen unterstützt werden
  • Wettbewerbe, Preise, Kurse, Seminare, Workshops, Galas, Benefizveranstaltungen
  • Vorhaben, die vorwiegend einen wissenschaftlichen, religiösen oder sozialen Zweck erfüllen
  • Vorhaben von Einrichtungen der öffentlichen Hand

Dotation

  • Teilfinanzierung

 Vergabemodus

  • Als Objektivierungsverfahren kann ein unabhängiger Beirat eingesetzt werden. Das Ergebnis der Sitzung wird schriftlich mitgeteilt.

LINKS

Alle Infos zu Kriterien, Einreichfristen, Links etc.

hier
Service

Newsletter

anmelden und auf dem Laufenden bleiben

Blackboard

Jobs, Calls, Weiterbildung, Suchen & Finden

Bibliothek

zum Online-Katalog der TKI-Bibliothek

Downloads

Logos, Jahresberichte und mehr

Glossar

Begriffe aus dem Kulturbereich, gesammelt und erklärt. In Arbeit!

Presse

Pressematerial und ‑aussendungen zum Download

TKI – Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck


+43 680 2109254
office@tki.at


Öffnungszeiten:
MO-DO: 9-12 Uhr, MI: 14-16 Uhr
und nach Vereinbarung

Folge uns auf
Gefördert durch Land Tirol und Stadt Innsbruck