Update Bundesförderungen für Kulturinitiativen
Neuerungen bei Bundesförderungen

Achtung – die Einreichmodalitäten beim Bund haben sich geändert!

Im Bereich Kulturinitiativen fördert die Abteilung im Rahmen von Jahres- und Projektförderungen spartenübergreifende Vorhaben, die professionelles zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, überregional von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden.

Seit 1. Juli 2025 gelten neue Richtlinien des BMWKMS für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz – kurz Kunstförderungsrichtlinie. Die IG Kultur Österreich hat einen genaueren Blick auf „das Kleingedruckte“ geworfen – relevant für alle Kulturinitiativen, die Förderungen vom Bund erhalten oder dort ansuchen wollen!

Das Wichtigste dazu in aller Kürze:

Projekt- oder Jahresförderung?

Voraussetzung für eine Jahresförderung in der Abteilung Kulturinitiativen sind eine kontinuierliche Jahrestätigkeit von mind. 9 Monaten/Jahr und mind. 40 Veranstaltungstage. Organisationen, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden künftig auf Projektförderungen umgestellt. Es ist aber möglich, für sämtliche Aktivitäten im kommenden Jahr nur einen Projektförderantrag für eine "Projektreihe" zu stellen. Einen Unterschied gibt es bei der Abrechnung von Verwaltungs- bzw. Overhead- und Personalkosten – diese können bei Projektförderungen als sogenannte „Gemeinkosten“ mit bis zu 20 % der Gesamtfördersumme abgerechnet werden, bei Jahresförderungen gibt es keine formale Obergrenze für Gemeinkosten.

40 Veranstaltungstage

Als Veranstaltungstag gilt jeder Tag, an dem eine Veranstaltung öffentlich bzw. vereinsfremden Personen zugänglich ist. Wenn z. B. eine Ausstellung einen Monat hängt, aber nur an vier Tagen geöffnet ist, zählt dies als vier Veranstaltungstage.

Fristen

Anträge für Jahresförderungen müssen bis 30.9.25 eingereicht werden. Wenn ihr das vollständige Programm für 2026 bis Ende September noch nicht finalisiert habt, kann dies heuer im Antrag vermerkt und bis spätestens 15.10. nachgereicht werden (das gilt z. B. auch für das Präventionskonzept). (Achtung! Diese Fristen betreffen Anträge für die Abteilung Kulturinitiativen! Die Einreichfristen in anderen Abteilungen können abweichen, wie z. B. bei Musik oder Bildende Kunst (15.10.)!)

  • Jahresförderung: 1.-30.9. (zu beachten, siehe oben: Um eine Jahresförderung beantragen zu können, gelten neue Anforderungen, z. B. mindestens 9 Monate Tätigkeit sowie 40 Veranstaltungstage pro Jahr.)
  • Projektförderung: vier Einreichfristen: 1.-31.1. (Durchführungszeitraum: ab 1.4.), 1.-30.4. (Durchführungszeitraum: ab 1.7.), 1.-31.7. (Durchführungszeitraum: ab 1.10.) und 1.-31.10. (Durchführungszeitraum: ab 1.1.)
  • Investitionskostenzuschuss: derzeit keine Einreichmöglichkeit

Weitere Infos zu den Fördermöglichkeiten gibt es hier.

Zu beachten ist außerdem, dass Einreichungen von Förderungsanträgen inklusive aller Beilagen mittels Online-Förderantrag einzubringen sind. Alle Einreichfristen verstehen sich als spätestmögliche Einreichtermine. Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen, insbesondere bei Jahresförderungen.

Präventionskonzept

Ab einer Fördersumme von EUR 50.000 für Jahrestätigkeiten ist verpflichtend (in allen Abteilungen!) ein „Konzept zur Prävention von Machtmissbrauch“ vorzulegen! Diese Bestimmung gilt grundsätzlich schon für Einreichungen für das Jahr 2026. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das ausgearbeitete Konzept bis Mitte Oktober nachzureichen. Ein „How to Präventionskonzept“ wird in Kürze von der Vertrauensstelle vera* veröffentlicht und soll Hilfestellung anhand der Vorgaben des Ministeriums bieten. Ihr findet dort auch weiterführende Materialien, ein Glossar etc.

Für Projekte und Vorhaben, an denen Kinder und/oder Jugendliche beteiligt sind, ist unabhängig von der Fördersumme auch ein Kinderschutzkonzept verpflichtend.


Die IG Kultur Österreich bot am 4.9. (14-15:30 Uhr via Zoom) ein Webinar zu Kriterien und Neuerungen an. Weitere Infos gibt es auf der Website der IGKÖ.

Webinar: Bundesförderung für Kulturinitiativen – Kriterien, Neuerungen, Praxiseinblicke

Welche Kulturprojekte erhalten eine Bundesförderung – und warum? Was genau unterscheidet eine Projektförderung von einer Jahresförderung? Welche Neuerungen gelten ab Herbst 2025 für Einreichungen und Entscheidungsverfahren? Im Rahmen des Webinars am 4. September werfen wir gemeinsam mit der Leiterin der Kulturinitiativenabteilung im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), Mag. Karin Zizala, und ihre Stellvertreterin Mag. Sonja Olensky-Vorwalder, einen kompakten, praxisnahen Blick auf aktuelle Entwicklungen in der Bundesförderung für Kulturinitiativen.

Wer das Webinar verpasst hat: Die IGKÖ hat eine Nachlese zum Webinar mit Mag. Karin Zizala und Mag. Sonja Olensky-Vorwalder (Abteilung Kulturinitiativen/BMWKMS) verfasst, die die häufigsten Fragen und Antworten zusammenfasst.


Service

Newsletter

anmelden und auf dem Laufenden bleiben

Blackboard

Jobs, Calls, Weiterbildung, Suchen & Finden

Bibliothek

zum Online-Katalog der TKI-Bibliothek

Downloads

Logos, Jahresberichte und mehr

Glossar

Begriffe aus dem Kulturbereich, gesammelt und erklärt. In Arbeit!

Presse

Pressematerial und ‑aussendungen zum Download

TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck


0680 2109254
office@tki.at


Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, MO: 14 - 16 Uhr
und nach Vereinbarung

Folge uns auf
Gefördert durch Land Tirol und Stadt Innsbruck