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BMWKMS: Fördermöglichkeiten

BMWKMS: Fördermöglichkeiten

AUSSCHREIBUNGEN | laufend

Seit 1. Mai 2024 sind alle Förderanträge in der Sektion Kunst und Kultur des BMWKMS auf die Online-Einreichung umgestellt: Information Online-Anträge

Sonderförderungen

Hilfe für ukrainische Künstler*innen

Fair-Pay

  • Im Rahmen der bestehenden Förderungsprogramme der Sektion Kunst und Kultur kann im Jahr 2024 um einen Fair-Pay-Zuschuss für Vorhaben in der "Freien Szene" angesucht werden.
  • Fair-Pay

Klimafitte Kulturbetriebe - Schwerpunkt Energieeffizienz

  • Das BMK führt das Förderprogramm "Klimafitte Kulturbetriebe" des BMKÖS fort und fördert ab sofort gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben in Österreich
  • Klimafitte Kulturbetriebe

Fördermittel

Förderungen erfolgen nach Maßgabe der jeweils verfügbaren Mittel. Ein individueller Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Einreichtermine der Förderungsprogramme und Preise sind den jeweiligen Ausschreibungs- und Förderungsbedingungen zu entnehmen.

Die Förderungswerber:innen werden darauf hingewiesen, dass nur vollständige Anträge samt allen geforderten Unterlagen und Informationen bearbeitet werden können.

Wer und was wird gefördert?

Für Förderungen im Bereich Kunst sind antragsberechtigt:

  • Einzelpersonen
  • Gruppen von Kunstschaffenden
  • Kunstinstitutionen
    Gefördert werden registrierte Museen, öffentliche Büchereien sowie Bundesverbände (Dachverbände) und innovative Projekte der Volkskultur.
  • Firmen
    Die Förderung von Firmen erfolgt nur dann, wenn die Durchführung eines innovativen Vorhabens sonst nicht gewährleistet wäre.

Mehrjahresverträge - Österreichweite Voraussetzungen

Für Kunst- und Kulturförderungen der Bundesländer und des Bundes gelten österreichweite Voraussetzungen für Mehrjahresverträge:
  • Bereits erhaltene Jahresförderungen der jeweiligen Gebietskörperschaft im letzten Jahr
  • Professionelle, fachlich geeignete Geschäftsführung
  • Weitgehende Programm- und Kalkulationssicherheit für den beantragten Zeitraum
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens
  • Regelmäßige Berichtspflicht über das erfolgte Förderungsjahr

Unabhängig davon werden von jeder Gebietskörperschaft jeweils weitere formale Vorgaben und inhaltliche Bewertungskriterien festgelegt.

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