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BMWKMS: Förderprogramm: Digitale Transformation

BMWKMS: Förderprogramm: Digitale Transformation

AUSSCHREIBUNG | Einreichfrist: 31.8.2026

Förderprogramm

Das BMWKMS startet am 15. Mai 2026 erneut eine Runde des Förderprogramms "Digitale Transformation".

2026 steht im Zeichen der digitalen Erfassung von Sammlungen und der Datenqualität. Gefördert werden Projekte zur digitalen Erfassung von Sammlungen des österreichischen Kulturerbes. Auch die digitale Erfassung von Nachlässen österreichischer Kunst- und Kulturschaffender soll dabei berücksichtigt werden. Bei schon bestehenden digitalen Sammlungen soll die Verbesserung der Datenqualität durch z.B. innovative KI-gestützte Datenanreicherung gefördert werden, um die bestehenden Datensätze fit für die Verwendung neuer Technologien zu machen.

Für das Förderprogramm "Digitale Transformation" werden im Jahr 2026 EUR 900.000,- ausgeschüttet.

Zielgruppen

  • Vereine, Institutionen oder sonstige juristische Personen mit Sitz in Österreich.
  • Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich.

Ausgeschlossen sind Dienststellen des Bundes, Universitäten und Bundesmuseen sowie Bundestheater.

Zielsetzung

Seit der Initiative "Kulturerbe digital" ist es gelungen, Institutionen aus dem GLAM-Sektor (Galeries, Libraries, Archives, Museums) in einem ersten Schritt zur Öffnung ihrer Sammlungen für den digitalen Raum zu gewinnen. Dieses Ziel, welches in der "Strategie Kulturerbe digital" strategisch verankert ist, soll durch das Förderprogramm "Digitale Transformation" nachhaltig unterstützt werden.

Förderhöhe

  • Förderhöhe: max. EUR 50.000
  • Nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Förderungswerber eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung zu erbringen.

Einreichzeitraum

15. Mai – 31. August 2026

Einreichmodalität

Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice abrufbar ist: Information Online-Förderantrag.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln.

Mehr Informationen unter: Digitale Transformation

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