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BMWKMS: Jahresförderung Kulturinitiativen

BMWKMS: Jahresförderung Kulturinitiativen

AUSSSCHREIBUNG | Einreichfrist: 30.9.2026

Ziel

Im Bereich Kulturinitiativen fördert Abteilung IV/7 die Jahrestätigkeit von spartenübergreifend arbeitenden Kunst- und Kultureinrichtungen, die professionelles zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, überregional von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden. Die Förderung inkludiert sowohl deren künstlerische Programmangebote, die Vermittlungstätigkeit als auch Verbreitungsmaßnahmen.

Kunst- und Kultureinrichtungen, die zur Förderung empfohlen werden,

  • haben einen Spielbetrieb von mindestens 9 Monaten und mindestens 40 Veranstaltungstage pro Jahr
  • präsentieren bzw. vermitteln österreichisches Kunst- und Kulturschaffen kontinuierlich, adäquat und in wesentlichem Ausmaß
  • sind von überregionalem Interesse und/oder beispielgebendem Charakter
  • entwickeln zeitbezogene und experimentelle Ideen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur und zeigen modellhafte Wege auf
  • bilden die Gesellschaft in ihrer kulturellen Vielfalt ab
  • begünstigen inklusive und interkulturelle Ansätze zu Kunst und Kultur
  • regen das soziale Miteinander an
  • bemühen sich um Publikumsschichten, die von bestehenden Kultureinrichtungen nicht erreicht werden und
  • berücksichtigen wirtschaftlich strukturschwache oder sonst benachteiligte Regionen

Wer kann einreichen

  • Kunst- und Kulturinitiativen mit Sitz in Österreich,
    • die zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf eine mehrjährige kontinuierliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Kultur verweisen können
    • deren Tätigkeit sich mindestens über 9 Monate des Jahres erstreckt und die zumindest 40 Veranstaltungstage vorweisen können
    • deren Tätigkeit nicht primär kommerziell ausgerichtet ist
    • die eine Jahresförderung des jeweiligen Bundeslandes zumindest aus dem Vorjahr vorweisen können

Was kann eingereicht werden

  • Ganzjährige, spartenübergreifende Kunst- und Kulturprogramme, die professionelles zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen in den Mittelpunkt stellen, überregional von Bedeutung sind und in den klassischen Kunstsparten keine ausreichende Berücksichtigung finden und den oben genannten Zielsetzungen entsprechen.

Was kann nicht eingereicht werden

  • Vorhaben, die aufgrund ihres überwiegenden künstlerischen Schwerpunkts den anderen Fachabteilungen zuzuordnen sind
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung der Sektion für Kunst und Kultur unterstützt werden
  • Vorhaben, die bereits von einer anderen Abteilung der Sektion für Kunst und Kultur eine Jahresförderung erhalten
  • Vorhaben, die vorwiegend einen wissenschaftlichen, religiösen oder sozialen Zweck erfüllen
  • Vorhaben von Einrichtungen der öffentlichen Hand

Dotation

Teilfinanzierung

Vergabemodus

Als Objektivierungsverfahren kann ein unabhängiger Beirat eingesetzt werden. Das Ergebnis der Sitzung wird schriftlich mitgeteilt.

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