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Künstler:innen Vereinigung Tirol: AUSSCHREIBUNG PROGRAMM 2025 | KUNSTPAVILLON & NEUE GALERIE

Künstler:innen Vereinigung Tirol: AUSSCHREIBUNG PROGRAMM 2025 | KUNSTPAVILLON & NEUE GALERIE

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 23.6.2024

Chronopolitische Erkundungen

Mit dem Jahresthema Chronopolitische Erkundungen widmet sich die Künstler:innen Vereinigung Tirol 2025 der Annahme, dass Narrative und Entwicklungen von sozialen, politischen und ökonomischen (Macht)Strukturen beeinflusst werden. Je nach Verortung eines Individuums oder einer Gruppe verlaufen diese Entwicklungen unterschiedlich und können daher keiner linearen Erzählweise unterworfen werden.

Das kuratorische Konzept hinter dem Jahresprogramm 2025 möchte sich den Beziehungen, die sich zwischen Gesellschaften, Zeit und Wissen konstant neu formulieren, widmen, und stellt Raum und Mittel für Ausstellungsprojekte und künstlerische Interventionen zur Verfügung, die anhand komplexer Intersektionalität die Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft kritisch hinterfragen.

Schlagwörter: Zeitlichkeiten – Klasse – Gegenwartsbewältigung – Possible Futures – Utopien – Intersektionalität

Die Institution

Die Künstler:innen Vereinigung Tirol (ehemals Tiroler Künstler:innenschaft) wurde 1946 gegründet und versteht sich als Forum für zeitgenössische Kunst in Tirol. Neben der Interessenvertretung für bildende Künstler:innen betreut die Künstler:innen Vereinigung Tirol kuratorisch, organisatorisch und produktionstechnisch Ausstellungsprojekte und künstlerische Interventionen in den Ausstellungsorten Kunstpavillon und Neue Galerie. Das Ausstellungsprogramm, dass sich größtenteils aus einer offenen, internationalen Ausschreibung zusammenstellt, umfasst sämtliche Formen der zeitgenössischen Kunst.

Mit diesen vielfältigen Agenden fördert die Künstler:innen Vereinigung Tirol eine hochwertige Auseinandersetzung zu Kunst und Gesellschaft, internationale Diskurse sowie ein qualitativ hochwertiges Ausstellungsprogramm. Die Jury wählt für das Jahresprogramm 2025 bis zu fünf Ausstellungen aus den Einreichungen aus.

Ausstellungsorte

  • Der Kunstpavillon liegt wenige Gehminuten vom Innsbrucker Stadtzentrum entfernt, im so genannten „Kleinen Hofgarten“. Das Haus wurde 1842 als Sommerhaus des Landesgouverneurs erbaut und 1950 zu einer Oberlichtgalerie adaptiert. Der Raum hat ca. 175 m2.
  • Die Neue Galerie umfasst 95m2 Ausstellungsfläche und befindet sich im Erdgeschoß der Hofburg am Eingang der Innsbrucker Altstadt. Die historischen Gewölbe wurden 2011 generalsaniert. Die Räume sind im Gegensatz zum Kunstpavillon für Projektionen einfach abzudunkeln.
  • Zusätzliches Bildmaterial und Grundrisse zum Download finden Sie auf unserer Homepage: www.kuveti.at/verein/raeume-und-plaene/

Kuratorische und Produktionstechnische Begleitung

Die Umsetzung der Projekte wird kuratorisch und produktionstechnisch begleitet. Dies beinhaltet die Ausstellungsproduktion, Erstellung von Drucksorten, Bewerbung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungsbroschüren, Textarbeiten, etc. Die Künstler:innen Vereinigung Tirol behält sich dabei vor, eigene, auf das Ausstellungsprojekt zugeschnittene Vermittlungsprogramme durchzuführen.

Technik & Materialien

Technik und Materialien aus dem Depot der beiden Ausstellungshäuser stehen nach Rücksprache kostenfrei zur Verfügung. Auf- und Abbau werden vom technischen Team vor Ort unterstützt. Die Technikliste wird auf Anfrage via office@kuveti.at zur Verfügung gestellt.

Budget

Das Budget pro eingereichtem Projekt beträgt max. EUR 3.500,- für den Kunstpavillon und EUR 3.000,- für die Neue Galerie. Dies beinhaltet anfallende Produktionskosten für die Neuproduktion von künstlerischen Arbeiten, Ausstellungsarchitektur und Raumwiederherstellung, Leihgebühren, Technik, Material-, Reise-, Unterbringungs- und Transportkosten.

Von der Institution werden folgende Kosten übernommen: Druckkosten (Flyer, Poster, Ausstellungsbroschüre, etc.); Übersetzungskosten, Aufbauteam, Marketing, Bewerbung & Öffentlichkeitsarbeit, Versicherungen, etc.

Honorare

Zusätzlich zum Produktionsbudget werden auch Kosten für Honorare von der Künstler:innen Vereinigung Tirol übernommen. Hierfür steht ein Maximalbetrag von EUR 2.000,- (inkl. USt.) pro Ausstellung zur Verfügung. Bitte weisen Sie diese in der Kalkulation gesondert aus. Für die Berechnung der Honorare empfehlen wir den Leitfaden und Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst: https://www.kuveti.at/kulturpolitik-paytheartistnow/

Jury

  • Andrea Popelka (Kuratorin und Kulturarbeiterin, Wien)
    Eine Vertreter:in aus dem Vorstand der Künstler:innen Vereinigung Tirol
  • Bettina Siegele (Künstlerische Leiterin und Geschäftsleiterin Künstler:innen Vereinigung Tirol, Kunstpavillon, Neue Galerie und Interessenvertretung)

Einzureichende Unterlagen

Die internationale Ausschreibung richtet sich an Künstler:innen aus allen künstlerischen Sparten, Medien und Praktiken. Eingereicht werden können konkrete Ausstellungsprojekte, Konzepte, künstlerische Interventionen, sowie Portfolios. Die Bewerbungen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden und müssen folgende Punkte beinhalten:

  • ausgefülltes Datenblatt (siehe oben)
  • Angabe des bevorzugten Ausstellungsortes (Kunstpavillon oder Neue Galerie)
  • Konzeptbeschreibung (max. 500 Wörter)
  • Bildmaterial, Skizzen, Visualisierung und ähnliches
  • Technische Angaben
  • Ein Portfolio bzw. Dokumentation der Arbeit (Filme und Videoarbeiten via Vimeo- oder Youtube oder Dropboxlinks; WeTransfer Links können nicht berücksichtigt werden!). Bei Arbeiten die länger als 15 Minuten sind, wird geraten einen Ausschnitt zur Verfügung zu stellen.
  • Kurz CVs der beteiligten Künstler:innen
  • Kostenkalkulation unter Berücksichtigung des unten genannten max. Projektbudgets plus Honorare

Pro Bewerber:in kann nur eine PDF Datei mit max. 10 MB hochgeladen werden. Die Bewerbungen erfolgen schriftlich in deutscher oder englischer Sprache. Die Einreichung per E-Mail ist nicht möglich

 

EINREICHFRIST 23.06.2024

Wichtige Hinweise

Den Einreichenden entsteht aus der Teilnahme kein Rechtsanspruch. Die Juryentscheidung kann nicht beeinsprucht werden. Die Jury behält sich vor, aus Gruppeneinreichungen einzelne Positionen auszuwählen bzw. aus Solo-Einreichungen Gruppenausstellungen vorzuschlagen. Zu spät eingelangte sowie nicht vollständige ausgefüllte Einreichungen werden in den Auswahlprozess nicht einbezogen. Alle Einreicher:innen werden per E-Mail über das Ergebnis der Auswahl informiert.

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