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Künstler:innen Vereinigung und Land Tirol: Open Call "Kunst im öffentlichen Raum Tirol"

Künstler:innen Vereinigung und Land Tirol: Open Call "Kunst im öffentlichen Raum Tirol"

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 20.8.2024

STÖRFAKTOREN

“Eine Störung bezeichnet die Verschiebung einer Ordnung, eine verursachte Veränderung von Struktur, von Gleichgewicht, eine Beunruhigung, die sich in der Oberfläche dokumentiert.“
Esther Kinsky in Störungen

 

Störungen als oftmals unliebsame Beeinträchtigungen und Fehlstellen sind ein unvermeidlicher Teil unseres Lebens. Wenn sie sich vermeintliche Lücken und Leerstellen zu eigen machen, können Störungen auch als konstruktive Kraft gelesen werden.
Sie agieren im Verborgenen und werden oftmals erst in jenen Momenten evident, in denen sie sich selbst zu erkennen geben. Als Methode der Unterbrechung bestehender Ordnung können Störungen zu einer Notwendigkeit werden, indem sie systemische Missstände und Fehler sichtbar werden lassen.

Kunst im öffentlichen Raum Tirol sucht 2025 nach künstlerischen Projekten, die im Moment der Störung ihr Potenzial entfalten und so neue Räume öffnen. Störfaktoren, die unvermittelt konfrontieren, aufwirbeln und Problemstellen sichtbar machen.

 

Schlagwörter: Störfaktor – Störung – Glitch – Zerstörung – Lücken – Leerstellen – Möglichkeiten

Allgemeines

Die Förderschiene Kunst im öffentlichen Raum wird seit 2008 in einer Kooperation zwischen dem Land Tirol und der Künstler:innen Vereinigung Tirol durchgeführt und aus Mitteln des Landes Tirol finanziert. Für das Jahr 2025 wird diese zum fünften Mal unter einem von der Künstler:innen Vereinigung Tirol verfassten thematischen Schwerpunkt ausgeschrieben, der als inhaltliche Klammer beim Verfassen der Konzepte sowie bei der Umsetzung der Projekte dienen soll. Das Ziel des Förderschwerpunkts ist es, zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte im öffentlichen Raum zu fördern, um so die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und einen Dialog über kulturelle, soziale und politische Thematiken anzustoßen. Kunst im öffentlichen Raum soll Diskussionen auslösen und ein integrativer Bestandteil bei der Entwicklung von Perspektiven sein.

Den künstlerischen Formaten sind dabei keine Grenzen gesetzt. Es werden sowohl permanente skulpturale Kunstprojekte, temporäre Interventionen sowie partizipative, performative und dialogische Formate im öffentlichen ländlichen und städtischen Raum gefördert. Besondere Beachtung finden Projekteinreichungen, die ortsspezifisch angelegt sind, vermittelnde Formate berücksichtigen und denen eine nachhaltige Umsetzung inhärent ist. Um den Anteil an KÖR Projekten außerhalb von Innsbruck zu erhöhen, werden Projekteinreicher:innen ermutigt, Konzepte und Projekte auch außerhalb der Landeshauptstadt anzusiedeln. Um ein möglichst diverses Publikum erreichen zu können, sollten die Projekte eine Synergie zwischen künstlerischer Praxis und Alltagskultur darstellen. In diesem Sinne sind die Spielorte der Projekte so vielfältig wie die Projekte selbst und eröffnen die Möglichkeit, Kunst über die Grenzen von Kulturinstitutionen hinaus erfahrbar zu machen.

Formale Kriterien

  • Der Ausschreibungstext soll als Ausgangspunkt und inhaltliche Klammer für das eingereichte Projekt dienen.
  • Die Projekte müssen in Tirol, im öffentlichen ländlichen oder städtischen Raum, umgesetzt werden und sich mit den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen ausgewählten Ortes auseinandersetzen.
  • Ausgewählte Projekte müssen innerhalb des Zeitraums März bis November 2025 realisiert werden können.
  • Nach Jury-Zuspruch ist die Voraussetzung für die Förderung des Landes das Vorliegen allfälliger für die Realisierung notwendiger Genehmigungen sowie eine Zustimmung der Standortgemeinde(n) zum eingereichten Projekt. Für die Beschaffung der behördlichen Genehmigungen ist die:der Projektnehmer:in verantwortlich.
  • Ausgeschlossen sind die nachträgliche Förderung oder der Ankauf eines bereits realisierten Kunstwerks, klassische „Kunst am Bau“-Projekte, Publikationen, die nicht Teil eines Projekts sind sowie Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie Konzerte oder Theateraufführungen ohne inhaltlichen Zusammenhang mit der Förderaktion.

Zielgruppe

Die Ausschreibung richtet sich an Künstler:innen, Künstler:innenkollektive, Architekt:innen und Kurator:innen, die im Bereich der zeitgenössischen Kunst tätig sind und ihren (Wohn-)Sitz im EWR oder der EFTA haben.

Dotierung

Die Aktion Kunst im öffentlichen Raum des Landes Tirol ist im Jahr 2025 mit EUR 80.000,- dotiert. Die Höhe der Förderung des Landes der zur Umsetzung empfohlenen Projekte aus dieser Aktion kann nach Empfehlung der Jury bis 100% der förderbaren Gesamtkosten betragen. Aus den eingereichten Projekten werden zwei bis drei Projekte zur Realisierung

Jury

Drei unabhängige Fachjuror:innen, die gemeinsam vom Land Tirol und der Künstler:innen Vereinigung Tirol bestellt werden, wählen aus den eingereichten Projekten aus und erarbeiten einen Fördervorschlag. Die Entscheidung über die Förderungen trifft das für kulturelle Angelegenheiten zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung.

Mitglieder der Jury

Catrin Bolt (Künstlerin, Wien)
Katharina Hölzl (Künstlerin, Wien)
Lino Lanzmaier (Architekt, Innsbruck)

Einreichungsunterlagen

Einreichungen bitte ausschließlich per E-Mail an koer-tirol@kuveti.at / Betreff: Einreichung KOER 2025

  • Ausführliche Projektbeschreibung inklusive Vermittlungsformate (max. 8 Seiten, DIN A4): Text, Visualisierung in Form von Skizzen, Renderings oder Modellfotos.
  • Kosten- und Finanzierungsplan (Material- und Produktionskosten, Reise- und Unterbringungskosten, Honorare, Recherchekosten, Kosten für Produktionsassistenz vor Ort, Kosten für technische Umsetzung, Auf- und Abbau bzw. Wartung, Vermittlungsformate, projektbezogene Kommunikationsmittel. Taggeld und Verpflegungskosten können nicht abgegolten werden.)
  • Zeitplan für die Umsetzung des Projekts
  • Ausgefülltes Datenblatt
  • Angaben zur/zu den Projekteinreicher:innen
  • Dokumentation bisheriger künstlerischer Tätigkeiten

Bekanntgabe Juryentscheidung

  • Herbst 2024

Rechtsgrundlagen

Aus der Einreichung entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheidung der Jury kann nicht beeinsprucht werden. Die Zuerkennung der Fördermittel und die Abwicklung des Förderverfahrens obliegen dem Land Tirol im Rahmen der geltenden Subventionsrichtlinien. Die Realisierung der geförderten Projekte muss entsprechend dem Projektzeitplan erfolgen.

Hinweis zur Projektkalkulation: Eigenleistungen können zu einem Stundensatz gemäß dem Honorarspiegel der Fair-Pay Richtlinien in Österreich (www.kuveti.at/kulturpolitik-paytheartistnow/) in der Kalkulation angeführt und entsprechend dem Leistungsblatt der Aktion Kunst im öffentlichen Raum abgerechnet werden. Diese Richtlinie ist nur auf Förderverfahren im Rahmen der Aktion Kunst im öffentlichen Raum bezogen.

Der/Die Einreicher:in erklärt sich damit einverstanden, dass ihr/sein Name sowie eingereichtes Bildmaterial, Skizzen oder andere Visualisierungen z.B. für Medienberichte oder die Homepage des Landes Tirols sowie die Homepage www.koer-tirol.at veröffentlicht werden dürfen

Augenmerk

Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen bei Konzeption und Umsetzung des Projekts wird erwartet.
Barrierefreie Zugänge zum jeweiligen Projekt sollen im Konzept bereits mitgedacht werden.

Kontakt

Richten Sie Ihre Fragen gerne via koer-tirol@kuveti.at an Bettina Siegele und Cornelia Reinisch-Hofmann. Für eine Produktionsassistenz bzw. die technische Umsetzung vor Ort ist die/der Projektnehmer: in verantwortlich.

Weitere Informationen

Die Künstler:innen Vereinigung Tirol ist für die inhaltliche Ausrichtung, Ausschreibung, Bewerbungen und Bestellung der Jury verantwortlich. Während der Realisierungsphase kümmert sie sich um die Öffentlichkeitsarbeit und steht den Projektnehmer: innen beratend bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit den Projekten zur Seite.

KONTAKT
Künstler:innen Vereinigung Tirol

Bettina Siegele
Rennweg 8a
6020 Innsbruck
+43 512 581133

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