AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 17.8.2025
SEELENSCHWITZEN
Seelenschwitzen beschreibt das Spannungsfeld zwischen Körperlichkeit, emotionaler Transformation, kollektiver Erfahrung und individueller Verarbeitung. Wie können soziale, psychische und politische Spannungsfelder sichtbar gemacht werden? Wer schwitzt – und warum? Wo brodelt Wut, Angst, Zuversicht, Hoffnung? Was bleibt zurück, wenn die Emotion verdampft? Und wie können wir uns über das gemeinsame „Schwitzen“ als Gesellschaft wieder näherkommen?
Kunst im öffentlichen Raum Tirol lädt unter dem Themenschwerpunkt Seelenschwitzen 2026 künstlerische Arbeiten aller Sparten – Intervention, Skulptur, Klang oder Performance – ein, den öffentlichen Raum in ein Spielfeld unterschiedlicher emotionaler und körperlicher Prozesse zu verwandeln.
Schlagwörter: Körperlichkeit – Emotionen – Spannungsfelder – Interventionen
Vereinfachte Zusammenfassung:
[erstellt mit Hilfe von Klar und Verständlich (K&V) von Multisprech]
„Seelenschwitzen“ bedeutet: Starke Gefühle wie zum Beispiel Wut, Angst oder Hoffnung. Diese Gefühle erleben wir allein und gemeinsam. Dabei stellen sich wichtige Fragen. Wer fühlt diese starken Emotionen – und warum? Wo entstehen Wut, Angst oder Zuversicht? Was bleibt übrig, wenn das Gefühl wieder verschwindet? Und wie können wir als Gesellschaft durch gemeinsames Fühlen wieder näher zusammenfinden?
Im Jahr 2026 lädt „Kunst im öffentlichen Raum Tirol“ Künstlerinnen und Künstler ein, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Dabei können sie mit verschiedenen Formen arbeiten, wie etwa mit Kunstaktionen im Freien, mit Skulpturen, Klang oder Performance. Die Kunst soll im öffentlichen Raum stattfinden.
Die Förderschiene Kunst im öffentlichen Raum wird seit 2008 in einer Kooperation zwischen dem Land Tirol und der Künstler*innen Vereinigung Tirol durchgeführt und aus Mitteln des Landes Tirol finanziert. Für das Jahr 2026 wird diese zum sechsten Mal unter einem von der Künstler*innen Vereinigung Tirol verfassten thematischen Schwerpunkt ausgeschrieben, der als inhaltliche Klammer beim Verfassen der Konzepte sowie bei der Umsetzung der Projekte dienen soll. Das Ziel des Förderschwerpunkts ist es, zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte im öffentlichen Raum zu fördern, um so die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und einen Dialog über kulturelle, soziale und politische Thematiken anzustoßen. Kunst im öffentlichen Raum soll Diskussionen auslösen und ein integrativer Bestandteil bei der Entwicklung von Perspektiven sein.
Den künstlerischen Formaten sind dabei keine Grenzen gesetzt. Es werden sowohl permanente skulpturale Kunstprojekte, temporäre Interventionen sowie partizipative, performative und dialogische Formate im öffentlichen ländlichen und städtischen Raum gefördert. Besondere Beachtung finden Projekteinreichungen, die ortsspezifisch angelegt sind, vermittelnde Formate berücksichtigen und denen eine nachhaltige Umsetzung inhärent ist. Um ein möglichst diverses Publikum erreichen zu können, sollten die Projekte eine Synergie zwischen künstlerischer Praxis und Alltagskultur darstellen. In diesem Sinne sind die Spielorte der Projekte so vielfältig wie die Projekte selbst und eröffnen die Möglichkeit, Kunst über die Grenzen von Kulturinstitutionen hinaus erfahrbar zu machen.
Die Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen, Künstler*innenkollektive, Architekt*innen und Kurator*innen, die im Bereich der zeitgenössischen Kunst tätig sind und ihren (Wohn-)Sitz im EWR oder der EFTA haben.
Die Aktion Kunst im öffentlichen Raum des Landes Tirol ist im Jahr 2026 mit EUR 80.000,- dotiert. Die Höhe der Förderung des Landes der zur Umsetzung empfohlenen Projekte aus dieser Aktion kann nach Empfehlung der Jury bis 100% der förderbaren Gesamtkosten betragen. Aus den eingereichten Projekten werden zwei bis vier Projekte zur Realisierung geladen.
Drei unabhängige Fachjuror*innen, die gemeinsam vom Land Tirol und der Künstler*innen Vereinigung Tirol bestellt werden, wählen aus den eingereichten Projekten aus und erarbeiten einen Fördervorschlag. Die Entscheidung über die Förderungen trifft das für kulturelle Angelegenheiten zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung.
Einreichungen bitte ausschließlich per E-Mail an koer-tirol@kuveti.at / Betreff: Einreichung KOER 2026
Aus der Einreichung entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheidung der Jury kann nicht beeinsprucht werden. Die Zuerkennung der Fördermittel und die Abwicklung des Förderverfahrens obliegen dem Land Tirol im Rahmen der geltenden Subventionsrichtlinien. Die Realisierung der geförderten Projekte muss entsprechend dem Projektzeitplan erfolgen.
Eigenleistungen können zu einem Stundensatz gemäß dem Honorarspiegel der Fair-Pay Richtlinien in Österreich (www.kuveti.at/kulturpolitik-paytheartistnow/) in der Kalkulation angeführt und entsprechend dem Leistungsblatt der Aktion Kunst im öffentlichen Raum abgerechnet werden. Diese Richtlinie ist nur auf Förderverfahren im Rahmen der Aktion Kunst im öffentlichen Raum bezogen.
Der/Die Einreicher*in erklärt sich damit einverstanden, dass ihr/sein Name sowie eingereichtes Bildmaterial, Skizzen oder andere Visualisierungen z.B. für Medienberichte oder die Homepage des Landes Tirols sowie die Homepage www.koer-tirol.at veröffentlicht werden dürfen.
Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen bei Konzeption und Umsetzung des Projekts wird erwartet.
Barrierefreie Zugänge zum jeweiligen Projekt sollen im Konzept bereits mitgedacht werden
Richten Sie Ihre Fragen gerne via koer-tirol@kuveti.at an Bettina Siegele und Cornelia Reinisch-Hofmann. Für eine Produktionsassistenz bzw. die technische Umsetzung vor Ort ist die/der Projektnehmer*in verantwortlich.
Die Künstler*innen Vereinigung Tirol ist für die inhaltliche Ausrichtung, Ausschreibung, Bewerbungen und Bestellung der Jury verantwortlich. Während der Realisierungsphase kümmert sie sich um die Öffentlichkeitsarbeit und steht den Projektnehmer*innen beratend bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit den Projekten zur Seite. www.koer-tirol.at/faq/
Die Künstler*innen Vereinigung Tirol (Bereich: Kunstpavillon & Neue Galerie) koordiniert und betreut die Förderschiene Kunst im öffentlichen Raum Tirol des Landes Tirol und unterstützt die Umsetzung der ausgewählten Projekte kuratorisch und produktionstechnisch.
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, MO: 14 - 16 Uhr
und nach Vereinbarung
Der TKI-Newsletter informiert einmal monatlich über Veranstaltungen, Aktivitäten und neue Mitglieder der TKI, über kulturpolitische Themen sowie über Ausschreibung und ausgewählte Projekte der Förderschiene TKI open. Er enthält außerdem Ausschreibungen und Jobs im Kulturbereich und Literaturtipps aus der TKI-Bibliothek.
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