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OeaD: Ausschreibung – Kunst ist Klasse!

OeaD: Ausschreibung – Kunst ist Klasse!

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 15.5.2024 mittels Online-Formular

Das BMKÖS und das BMBWF schreiben ein neues, gemeinsames Förderprogramm für Kunst- und Kultureinrichtungen aller Sparten mit Sitz in Österreich aus. Der OeAD setzt dieses operativ um.

Unterstützt werden partizipative Kunst- und Kulturprojekte mit und für Schulen, die jungen Menschen unterschiedliche Bereiche von Kunst und Kultur näherbringen, ihr Interesse und ihre Neugier wecken und zur Stärkung ihrer (kulturellen) Kompetenzen beitragen.

Allgemeines

Kulturelle Bildung – in der Familie und in der Schule – ist für ein nachhaltiges Interesse an Kunst und Kultur ausschlaggebend.

Kinder und Jugendliche sind nicht nur das Publikum von morgen, sondern vor allem von heute. Die beste Möglichkeit, sie chancengerecht und unabhängig von ihrer Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern mit Kunst- und Kulturangeboten zu erreichen, bietet die Bildungseinrichtung Schule.

Die Zusammenarbeit zwischen Kunst- und Kultureinrichtungen und Schulen stellt ein großes Potenzial dar. Durch die Unterstützung dieser Zusammenarbeit wird ein wichtiger Beitrag zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit in Österreich geleistet. Überdies soll mit diesen Projekten ein neuer Zugang zu Kunst- und Kultureinrichtungen eröffnet und neue Besuchergruppen für sie erschlossen werden.

Zeitablauf

Antragsphase: 22.3. bis 15.5.2024 mittels Online-Formular
Information an ausgewählte Organisationen: bis Anfang Juli 2024
Umsetzung der Projekte: Schuljahr 2024/2025
Abrechnung der Projekte: bis 30.9.2025

Was kann eingereicht werden?

  • Neuproduktionen aller Sparten,
  • personale und mediale Vermittlungsprojekte für neue und/oder bestehende Angebote,
  • Audience Development-Maßnahmen für die genannten Zielgruppen.

 

Die Einreichungen können bereits mit einer oder mehreren konkreten Schulen oder ohne vorherige Nennung einer bestimmten Schule – unter Angabe der Schulart und der Altersgruppe – erfolgen.

Was sind die Ziele?

  • Die Ermutigung kultureller Einrichtungen, ihr Angebot mit innovativen Ansätzen an Kinder und Jugendliche zu vermitteln. Unabhängig von der sozialen und kulturellen Herkunft soll kulturelle Teilhabe in dieser Lebensphase ermöglicht werden.
  • Besondere Ansätze zur Vernetzung, Teilhabe und Kooperation zu entwickeln und umzusetzen.
  • Die zielgruppenspezifische Entwicklung und Vermittlung von Inhalten, die den Zugang zu unterschiedlichen Kunstsparten und Kulturbereichen ermöglicht, einen Einblick in die künstlerische Arbeit eröffnet und die kulturellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler stärkt.

 

Eine ausgewogene Verteilung der Projekte über Kunstsparten, Altersgruppen und Regionen wird angestrebt. Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit und interkulturelle Öffnung sind integraler Bestandteil der Projekte.

Durchführungszeitraum

Schuljahr 2024/2025 mit Schwerpunkt auf den Umsetzungszeitraum Mai 2025.

Antragsberechtigte

  • Kultureinrichtungen, Kulturinitiativen und Kulturvereine aller Kunstsparten
  • Kulturvermittler/innen in Kooperation mit einer Kultureinrichtung
  • Bibliotheken und Büchereien in Kooperation mit einer Kultureinrichtung

Zielgruppe

Der Schwerpunkt liegt auf 10 bis 14Jährigen, d.h. Schüler/innen aus Mittelschulen, AHS-Unterstufe, Sonderschulen; Angebote für Polytechnische Schulen und Berufsschulen können berücksichtigt werden.

Förderhöhe

5.000 bis 30.000 Euro
Die Abgeltung erfolgt nach den Fair Pay Richtlinien. Für die eingereichten Vorhaben können keine weiteren Mittel aus der Kunstförderung oder vom OeAD zur Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Förderungen regionaler Gebietskörperschaften sind zulässig.

Wer entscheidet?

Eine fünfköpfige Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kunst- und Kulturbereich, dem pädagogischen Sektor und den ausschreibenden Stellen.

Inhaltliche Beurteilungskriterien

  • Das künstlerische Konzept bzw. Vermittlungsangebot zeichnet sich durch Originalität, Professionalität und einen hohen Qualitätsanspruch aus.
  • Das Vorhaben hat einen Modellcharakter und ist in Zukunft dauerhaft umsetzbar.
  • Der thematische Zugang und die Projektumsetzung sind zielgruppengerecht bzw. weisen einen Bezug zur Lebenswelt der Zielgruppen in ihrer Vielfalt auf.
  • Die Projekte fördern eine Teilhabe unterschiedlicher Gruppen sowie ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander und werden möglichst klimaverträglich umgesetzt.
  • Im Sinne der Chancengerechtigkeit wird der Zugang von Schüler/innen zu Kunst und Kultur in Österreich, vor allem in den Regionen, erweitert und deren Teilhabe an kulturellen Prozessen gestärkt.
  • Grad der Partizipation der Schüler/innen in der Umsetzung der Projektvorhaben.
  • Berücksichtigung von Diversitätsfaktoren wie Mehrsprachigkeit, Gender etc. ist erforderlich.
  • Die Kalkulation ist nachvollziehbar und folgt den Regeln der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Honorare und Personalkosten sind angemessen kalkuliert.

Formale Beurteilungskriterien

  • Das eingereichte Projekt ist ein Einzelprojekt (in sich abgeschlossenes Vorhaben).
  • Die Einreichung erfolgt fristgerecht und enthält alle erforderlichen Unterlagen.
  • Pro Kultureinrichtung kann nur eine Einreichung erfolgen.

Nicht gefördert werden

  • Projekte von Laien und Personen, die sich noch in Ausbildung befinden
  • Projekte von Gebietskörperschaften
  • Preisgestaltungsmaßnahmen
  • Einzelpersonen

Antragstellung

  • Die Antragstellung erfolgt per Online-Formular.
  • Das Förderantragsformular wird mit ID Austria unterzeichnet, wodurch die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird.
  • Antragsteller/innen erhalten eine Eingangsbestätigung.

Antragsunterlagen

  • ordnungsgemäß vom Bevollmächtigten oder der Bevollmächtigten unterzeichnetes Antragsformular
  • Angaben zur Rechtsperson (z.B. Vereinsregisterauszug, Vereinsstatuten)
  • Kurzbeschreibung des Projekts
  • ausführliche Beschreibung des Projekts
  • Inhalte, Ziele und Methoden (zielgruppengerechte Umsetzung)
  • Zeitplan
  • Veranstaltungsort(e)
  • ggf. Angaben zu interessierten bzw. kooperierenden Schulen
  • Angaben zu den beteiligten Institutionen und Personen sowie Referenzen zu bisher umgesetzten Kunst- und Kulturvermittlungsprojekten, insbesondere für junges Publikum
  • Angabe zur Öffentlichkeitsarbeit zum Vorhaben
  • detaillierte Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • Angabe der Förderungen der öffentlichen Hand in den letzten fünf Jahren

Vergabemodus

  • Die Abwicklung und Vergabe der Förderungen erfolgt durch den OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung.
  • Nach der formalen Vorprüfung werden die Unterlagen einer Jury zur Begutachtung vorgelegt. Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte trifft eine unabhängige Jury in nicht öffentlicher Sitzung. Die Vergabeentscheidung orientiert sich an den genannten Kriterien.
  • Die ausgewählten Einrichtungen erhalten einen Fördervertrag auf Grundlage der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz.
  • Es ist uns ein Anliegen, in unseren Förderprogrammen die Vielfalt unserer Gesellschaft und des künstlerischen Schaffens widerzuspiegeln. Die Jurymitglieder werden daher auch dazu aufgefordert, Diversitätsfaktoren wie Herkunft, Sprache, Gender, Schularten u.a. zu berücksichtigen sowie auf eine ausgewogene regionale Verteilung in Österreich und in den verschiedenen Sparten zu achten.
  • Sollte Ihre Bewerbung nicht erfolgreich sein, bedeutet dies nicht, dass Ihre Arbeit Mängel aufweist. Die Vergabe von Förderungen im Rahmen von Ausschreibungen ist ein wettbewerbsorientierter Prozess, der in einem jeweils spezifischen Setting von Mitbewerber/innen und mit beschränkten Budgetmitteln stattfindet.

Abrechnungsmodalitäten

Der Verwendungsnachweis hat aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu bestehen und erfolgt über ein Online-Formular.

Downloads

Ausschreibungstext Kunst ist Klasse

Allgemeine Förderrichtlinie BMKÖS

FAQ Kunst ist Klasse!

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