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Stadt Innsbruck: Streetart-Stipendium 2026

Stadt Innsbruck: Streetart-Stipendium 2026

AUSSSCHREIBUNG | Einreichfrist 30.4.2026

Die Stadt Innsbruck schreibt zur Förderung von Streetart im Stadtgebiet von Innsbruck biennal das „Streetart-Stipendium“ aus – 2026 ist es wieder so weit. Ziel ist es, urbane Kunst im öffentlichen Raum sichtbar zu machen.
Das Streetart-Stipendium ist mit 7.000 Euro pro Ausschreibung dotiert und wird für die Gestaltung eines Murals (Wandgemäldes) im Innsbrucker Stadtgebiet vergeben.

Die Wandfläche für das „Streetart-Stipendium 2026“ steht bereits fest: Es handelt sich um die nach Südosten gerichtete Wand des Turnsaals der HTL Bau Informatik Design am Mitterweg 17. Die Fläche ist ca. 23,5 Meter breit und 14 Meter hoch. Daran anschließend verlaufen der Fuß- und Radweg entlang des Inn, von denen man einen freien Blick auf das Kunstwerk haben wird.

 

Wie hoch ist der Preis?
Dotierung: 7.000 Euro

Was wird gefördert?
Alle zwei Jahre fördert die Stadt Innsbruck ein „Mural“ (Wandgemälde), um urbane Kunst im öffentlichen Raum sichtbar zu machen.

Wer vergibt den Preis?
Stadt Innsbruck

Wie bewerbe ich mich?
Einreichen können Sie Ihre Unterlagen über die Plattform kultur-innsbruck.vemap.com. Die Einreichfrist läuft von 2. Februar bis 30. April 2026, 17.00 Uhr.

Wer kann sich bewerben?
Einreichberechtigt sind Künstler*innen, die zum Zeitpunkt der Einreichung jeweils über die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs Großbritannien oder der Schweiz verfügen oder in einem dieser Staaten wohnhaft sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Mitglieder der Jury für das Streetart-Stipendium der Stadt Innsbruck sind für die Dauer ihrer Tätigkeit für die Stadt Innsbruck von der Einreichung für das Stipendium ausgeschlossen.

Welche Unterlagen benötige ich?
Folgende Unterlagen im PDF-Format in deutscher oder englischer Sprache sind für die Einreichung über die Plattform kultur-innsbruck.vemap.com zwingend notwendig:

  • Geburtsurkunde (Scan)
  • aktueller Meldezettel, wenn der*die Bewerber*in nicht Staatsbürger*in eines der oben genannten Länder ist
  • Datenblatt mit folgendem Inhalt: Personendaten; Auflistung der künstlerischen Tätigkeiten
  • Aktuelles Werk-Portfolio (max. 20 DIN A4-Seiten) mit folgendem Inhalt: Kurzlebenslauf des*der Bewerber*in; Kurzbeschreibung zu den aktuellen Werken oder zum künstlerischen Schaffen; Fotos der aktuellen Werke bzw. des aktuellen künstlerischen Schaffens, v.a. von großflächigen Wandbildern/Murals (max. zehn im jpg-Format)
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