AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 27.5.2024 17 Uhr
Die Stadt Innsbruck schreibt zur Förderung von Streetart im Stadtgebiet von Innsbruck biennal ein Stipendium aus. Dieses Stipendium trägt die Bezeichnung „Streetart-Stipendium der Landeshauptstadt Innsbruck“ mit Angabe der Jahreszahl. Ziel ist es, urbane Kunst im öffentlichen Raum im Stadtgebiet von Innsbruck zu fördern und sichtbar zu machen.
Das Streetart-Stipendium ist mit € 6.000,– pro Ausschreibung dotiert und wird für die Gestaltung eines Murals (Wandgemäldes) im Innsbrucker Stadtgebiet vergeben. Das Stipendium ist nicht teilbar und wird in zwei Teilbeträgen ausbezahlt.
Einreichen können Sie Ihre Unterlagen über die Plattform kultur-innsbruck.vemap.com .
Die aktuelle Einreichfrist läuft von 18. März bis 27. Mai 2024 - 17.00 Uhr.
Einreichberechtigt sind KünstlerInnen, die zum Zeitpunkt der Einreichung jeweils
Mitglieder der Jury für das Streetart-Stipendium der Stadt Innsbruck sind für die Dauer ihrer Tätigkeit für die Stadt Innsbruck von der Einreichung für das Stipendium ausgeschlossen.
Folgende Unterlagen im PDF-Format in deutscher oder englischer Sprache sind für die Einreichung über die Plattform kultur-innsbruck.vemap.com zwingend notwendig:
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, welche vom Kulturamt der Stadt Innsbruck ausgewählt wird.
Die drei Personen der Jury wechseln alle zwei Jahre. Die Jury setzt sich nach Möglichkeit sowohl aus KünstlerInnen als auch aus VertreterInnen der Bereiche Kunstkritik, städtischer Verwaltung und Architektur zusammen. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt in einer nichtöffentlichen Jurysitzung.
Das Juryverfahren ist zweistufig angelegt. Im ersten Schritt wählt die Jury aus allen vollständigen und gültigen Anträgen fünf KünstlerInnen aus. Diese haben sodann eine Skizze für die ausgewählte Wand anzufertigen und zu einem von der Jury festgesetzten Termin binnen vier Wochen einzureichen. Im zweiten Schritt kürt die Jury das Siegerprojekt aus den eingereichten Skizzen. Die nicht umgesetzten Skizzen werden mit 150 Euro vergütet. Ein darüberhinausgehender finanzieller Aufwand wird nicht abgegolten.
Alle BewerberInnen werden nach der nicht-öffentlichen Jurysitzung verständigt.
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
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