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Stadt Innsbruck: Streetart Stipendium

Stadt Innsbruck: Streetart Stipendium

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 27.5.2024 17 Uhr

Die Stadt Innsbruck schreibt zur Förderung von Streetart im Stadtgebiet von Innsbruck biennal ein Stipendium aus. Dieses Stipendium trägt die Bezeichnung „Streetart-Stipendium der Landeshauptstadt Innsbruck“ mit Angabe der Jahreszahl. Ziel ist es, urbane Kunst im öffentlichen Raum im Stadtgebiet von Innsbruck zu fördern und sichtbar zu machen.

Das Streetart-Stipendium ist mit € 6.000,– pro Ausschreibung dotiert und wird für die Gestaltung eines Murals (Wandgemäldes) im Innsbrucker Stadtgebiet vergeben. Das Stipendium ist nicht teilbar und wird in zwei Teilbeträgen ausbezahlt.

Ein Ausschnitt des Gewinner-Murals aus dem Jahr 2022
© Video.Sckre

Wie bewerbe ich mich?

Einreichen können Sie Ihre Unterlagen über die Plattform kultur-innsbruck.vemap.com .
Die aktuelle Einreichfrist läuft von 18. März bis 27. Mai 2024 - 17.00 Uhr.

Wer kann sich bewerben?

Einreichberechtigt sind KünstlerInnen, die zum Zeitpunkt der Einreichung jeweils

  • über die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs Großbritannien oder der Schweiz verfügen oder in einem dieser Staaten wohnhaft sind und
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Mitglieder der Jury für das Streetart-Stipendium der Stadt Innsbruck sind für die Dauer ihrer Tätigkeit für die Stadt Innsbruck von der Einreichung für das Stipendium ausgeschlossen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen im PDF-Format in deutscher oder englischer Sprache sind für die Einreichung über die Plattform kultur-innsbruck.vemap.com zwingend notwendig:

  • Geburtsurkunde (Scan)
  • aktueller Meldezettel, wenn der/die BewerberIn nicht StaatsbürgerIn eines der oben genannten Länder ist
  • Datenblatt mit folgendem Inhalt:
    • Personendaten
    • Auflistung der künstlerischen Tätigkeiten
  • Aktuelles Werk-Portfolio (max. 20 DIN A4-Seiten) mit folgendem Inhalt:
    • Kurzlebenslauf des Bewerbers/der Bewerberin
    • Kurzbeschreibung zu den aktuellen Werken oder zum künstlerischen Schaffen
    • Fotos der aktuellen Werke bzw. des aktuellen künstlerischen Schaffens, v.a. von großflächigen Wandbildern/Murals (max. zehn im jpg-Format)

Wer entscheidet über die Vergabe?

Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, welche vom Kulturamt der Stadt Innsbruck ausgewählt wird.

Die drei Personen der Jury wechseln alle zwei Jahre. Die Jury setzt sich nach Möglichkeit sowohl aus KünstlerInnen als auch aus VertreterInnen der Bereiche Kunstkritik, städtischer Verwaltung und Architektur zusammen. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt in einer nichtöffentlichen Jurysitzung.

Wie läuft das Juryverfahren ab?

Das Juryverfahren ist zweistufig angelegt. Im ersten Schritt wählt die Jury aus allen vollständigen und gültigen Anträgen fünf KünstlerInnen aus. Diese haben sodann eine Skizze für die ausgewählte Wand anzufertigen und zu einem von der Jury festgesetzten Termin binnen vier Wochen einzureichen. Im zweiten Schritt kürt die Jury das Siegerprojekt aus den eingereichten Skizzen. Die nicht umgesetzten Skizzen werden mit 150 Euro vergütet. Ein darüberhinausgehender finanzieller Aufwand wird nicht abgegolten.

Alle BewerberInnen werden nach der nicht-öffentlichen Jurysitzung verständigt.

KONTAKT

Kulturamt Innsbruck
Herzog-Friedrich-Straße 21
6020 Innsbruck

+43 512 5360 8342

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