AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 9.9.2024, 16 Uhr
Erinnerungskultur ist mehr als Ansprachen und/oder Kranzniederlegungen an Gedenktagen. Sie fordert uns auf zur aktiven Auseinandersetzung mit unserer kollektiven und individuellen Geschichte als BürgerInnen und sollte Bezüge zwischen historischen und aktuellen Ereignissen und Entwicklungen sichtbar machen.
Die Stadt Innsbruck hat daher mit den gedenk_potenzialen eine mit 20.000 Euro dotierte Förderschiene zur Erinnerungskultur ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt der gedenk_potenziale steht die Entwicklung gegenwartsbezogener Formen des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus sowie von Gewalt, Rassismus und Antisemitismus an. Dabei werden innovative Projekte, die Gedenken als intensive Gesellschaftsforschung begreifen, besonders berücksichtigt.
Es werden ausschließlich vollständige und wahrheitsgetreue Einreichunterlagen zur
Jurysitzung zugelassen. Die Einreichung muss enthalten:
Die Projektreihe gedenk_potenziale ist mit € 20.000,-- dotiert. Ziel ist die Umsetzung jeweils eines einzigen Projektes in der eingereichten Form. Um (qualitativ hochwertige) Projekte, die mit geringeren finanziellen Mitteln umgesetzt werden, nicht auszuschließen, können
Einreichende auch um kleinere Fördersummen ansuchen. In Ausnahmefällen kann die Jury pro Einreichtermin zwei Projekte auswählen. Ziel ist es aber, dem sog. Gießkannenprinzip
entgegenzutreten und Qualität statt Quantität zu fördern. Andererseits steht es den ProjektwerberInnen im Bedarfsfalle frei, zusätzliche Förderungen zu lukrieren. Dies muss in der Einreichung klargemacht werden. Auch sind Förderungen durch Dritte schriftlich offenzulegen.
Eine unabhängige, regelmäßig wechselnde und überregional besetzte Fachjury aus fünf ExpertInnen entscheidet mit einfacher Mehrheit in einer nichtöffentlichen Jurysitzung über die Auswahl der Projekte und über die Höhe der Förderungen. Im Zweijahresrhythmus scheiden jeweils zwei Mitglieder aus der Jury aus. Die ausscheidenden Mitglieder nominieren eine
Nachfolgerin/einen Nachfolger. Dabei achten sie sowohl auf die fachliche Qualifikation und Eignung als auch auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter.
Die Jurysitzung findet jährlich im November statt. Die Jury behält sich vor, das
Auswahlverfahren auf zwei zeitlich getrennte Sitzungen aufzuteilen, um bei Projekten, die in die engere Wahl gezogen werden, Rückfragen an einzelne AntragstellerInnen richten zu
können. Tritt dieser Fall ein, wird im Rahmen der zweiten Sitzung (zwei bis drei Wochen später) das Siegerprojekt aus der engeren Auswahl gekürt. Die Entscheidung der Jury (inkl.
Begründung derselben) wird im Anschluss veröffentlicht. Auf expliziten Wunsch der
AntragstellerInnen können sie mit dem Titel ihres eingereichten Projektes auf der webpage gedenk_potenziale.at aufscheinen, auch wenn sie von der Jury nicht ausgewählt wurden.
einreichung@gedenkpotenziale.at
Bei technischen und/oder inhaltlichen Fragen kontaktieren Sie bitte das Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck unter post.stadtarchiv@innsbruck.gv.at oder: +43 512 /5360 – 1412.
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
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