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Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck: gedenk_potenziale 2026

Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck: gedenk_potenziale 2026

AUSSCHREIBUNGEN | Einreichfrist: 9.9.2024, 16 Uhr

Erinnerungskultur ist mehr als Ansprachen und/oder Kranzniederlegungen an Gedenktagen. Sie fordert uns auf zur aktiven Auseinandersetzung mit unserer kollektiven und individuellen Geschichte als BürgerInnen und sollte Bezüge zwischen historischen und aktuellen Ereignissen und Entwicklungen sichtbar machen.

Die Stadt Innsbruck hat daher mit den gedenk_potenzialen eine mit 20.000 Euro dotierte Förderschiene zur Erinnerungskultur ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt der gedenk_potenziale steht die Entwicklung gegenwartsbezogener Formen des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus sowie von Gewalt, Rassismus und Antisemitismus an. Dabei werden innovative Projekte, die Gedenken als intensive Gesellschaftsforschung begreifen, besonders berücksichtigt.

Art der geförderten Projekte

  • gedenk_potenziale ist ausgerichtet auf die Entwicklung gegenwartsbezogener Formen des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und Opfer von Gewalt, Rassismus und
    Antisemitismus. Besonders berücksichtigt werden innovative Projekte, die Gedenken als
    intensive Gesellschaftsforschung begreifen.

 

  • gedenk_potenziale möchte Impulse zur Verankerung des 5. Mai als Gedenktag gegen
    Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus im öffentlichen Bewusstsein der Stadt Innsbruck und darüber hinaus setzen. Dementsprechend muss der 5. Mai „im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus als Gedenktag gegen Gewalt und
    Rassismus“ im Mittelpunkt der eingereichten Projekte stehen.

 

  • gedenk_potenziale zielt dabei auch auf Kooperation und Vernetzung ab. Gefördert werden vor allem Projekte, die spartenübergreifend bzw. interdisziplinär sind. Aber auch
    Einzelpersonen sind zur Einreichung von Projekten eingeladen.

Nicht gefördert werden

  • Konventionelle und/oder kommerzielle Veranstaltungen (z. B. lose Reihen von
    Konzerten oder Lesungen ohne inhaltlichen Zusammenhang)
  • Jahresprogramme von Kultureinrichtungen
  • Kontinuierliche Strukturmaßnahmen (z. B. Instandhaltung von
    Veranstaltungslokalen oder technischer Ausstattung etc.)
  • Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind (z. B. reine CD- oder Katalogproduktionen, Websites ohne inhaltlichen Projektbezug etc.)
  • Personalien und Werkschauen ohne inhaltlichen Bezug zum
    Ausschreibungsthema

Wer ist zur Einreichung berechtigt?

  • Einreichen können natürliche und juristische Personen des privaten Rechts.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck und des Landes Tirol, Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand, kommerzielle KulturveranstalterInnen sowie parteipolitische und religiöse Organisationen.

Inhaltliche Kriterien

  • Inhaltlicher Bezug des Projektes zu Innsbruck und/oder seiner Umgebung muss im
    Antrag dargelegt werden.
  • Geschlechtersensible Herangehensweise bei der Projektkonzeption und der Auswahl
    von projektbeteiligten Personen.
  • Nachhaltigkeit der Projekte (denkbar ist beispielsweise, dass mit einem Projekt etwas
    dauerhaft im Stadtbild sichtbar Bleibendes geschaffen wird).
  • Einreichungen, die auf eine temporäre Installation oder ein permanentes Denkmal im öffentlichen Raum abzielen, müssen neben dem Wunschstandort auch ein bis zwei
    Alternativstandorte in der Projektbeschreibung explizit ausweisen. Es sei denn, dem
    Antrag liegt eine Genehmigung für den Wunschstandort bei.

Formale Kriterien

Es werden ausschließlich vollständige und wahrheitsgetreue Einreichunterlagen zur
Jurysitzung zugelassen. Die Einreichung muss enthalten:

  • Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen).
  • Ausführliche Projektbeschreibung (max. 15.000 Zeichen inkl. Leerzeichen,
    Zeilenabstand 1,5) inklusive einer kurzen Darstellung des inhaltlichen Bezugs zu
    Innsbruck und/oder seiner Umgebung. Der 5. Mai muss in einer
    öffentlichkeitswirksamen Form in das Projekt einbezogen werden.
  • Beilagen zur Projektbeschreibung (z. B.: Visualisierungen, Skizzen) sind erwünscht
    (Umfang max. 10 Seiten).
  • Biografische Angaben zu den einreichenden Gruppierungen oder Personen sowie –
    falls vorhanden – zur persönlichen Website.
  • Realistischer Kosten- und Finanzierungsplan, ggf. mit Angabe der zusätzlichen
    FördergeberInnen.
  • Zeitplan der Projektumsetzung. Realisierung des Projektes bis zum 5. Mai des jeweils
    übernächsten Jahres (d.h. wird im November 2024 ein Projekt von der Jury
    ausgewählt, so muss der Hauptakt des Projektes am 5. Mai 2026 stattfinden. Der
    Hauptakt kann die Eröffnung einer Ausstellung, eine Filmpremiere, die Enthüllung einer
    Skulptur, eine Buchpräsentation, die Premiere eines Theaterstückes, etc. sein.)
  • Mit der Arbeit am eingereichten Projekt darf – bis auf die Vorarbeiten für die Recherche
    im Rahmen der Antragstellung – vor der Förderzusage nicht begonnen worden sein.
  • Ausgefülltes Datenblatt. Dieses steht im „Portal für Kunst- und Kulturwettbewerbe“
    (https://kultur-innsbruck.vemap.com/home/willkommen/) zum Ausfüllen bereit. Es muss heruntergeladen, ausgefüllt und sodann als PDF-Datei wieder hochgeladen
    werden.
  • Parallele Einreichungen des vorgeschlagenen Projekts sind grundsätzlich zulässig,
    müssen aber offengelegt werden.
  • Wird ein Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit einer neuerlichen Förderung nur dann, wenn hierfür eine Empfehlung des Beirats vorliegt oder das Projekt von der
    Antragstellerin/vom Antragsteller wesentlich geändert wurde. Maximal jedoch kann ein Projekt nur zweimal bei gedenk_potenziale eingereicht werden. Die maßgeblichen
    Änderungen im Vergleich zum vorangegangenen Ansuchen (z. B. Inhalt, Kalkulation,
    etc.) sind gesondert darzustellen.

Dotierung

Die Projektreihe gedenk_potenziale ist mit € 20.000,-- dotiert. Ziel ist die Umsetzung jeweils eines einzigen Projektes in der eingereichten Form. Um (qualitativ hochwertige) Projekte, die mit geringeren finanziellen Mitteln umgesetzt werden, nicht auszuschließen, können
Einreichende auch um kleinere Fördersummen ansuchen. In Ausnahmefällen kann die Jury pro Einreichtermin zwei Projekte auswählen. Ziel ist es aber, dem sog. Gießkannenprinzip
entgegenzutreten und Qualität statt Quantität zu fördern. Andererseits steht es den ProjektwerberInnen im Bedarfsfalle frei, zusätzliche Förderungen zu lukrieren. Dies muss in der Einreichung klargemacht werden. Auch sind Förderungen durch Dritte schriftlich offenzulegen.

Jury

Eine unabhängige, regelmäßig wechselnde und überregional besetzte Fachjury aus fünf  ExpertInnen entscheidet mit einfacher Mehrheit in einer nichtöffentlichen Jurysitzung über die Auswahl der Projekte und über die Höhe der Förderungen. Im Zweijahresrhythmus scheiden jeweils zwei Mitglieder aus der Jury aus. Die ausscheidenden Mitglieder nominieren eine
Nachfolgerin/einen Nachfolger. Dabei achten sie sowohl auf die fachliche Qualifikation und Eignung als auch auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter.
Die Jurysitzung findet jährlich im November statt. Die Jury behält sich vor, das
Auswahlverfahren auf zwei zeitlich getrennte Sitzungen aufzuteilen, um bei Projekten, die in die engere Wahl gezogen werden, Rückfragen an einzelne AntragstellerInnen richten zu
können. Tritt dieser Fall ein, wird im Rahmen der zweiten Sitzung (zwei bis drei Wochen später) das Siegerprojekt aus der engeren Auswahl gekürt. Die Entscheidung der Jury (inkl.
Begründung derselben) wird im Anschluss veröffentlicht. Auf expliziten Wunsch der
AntragstellerInnen können sie mit dem Titel ihres eingereichten Projektes auf der webpage gedenk_potenziale.at aufscheinen, auch wenn sie von der Jury nicht ausgewählt wurden.

Bewerbungsverfahren

  • Die Einreichfrist läuft vom 5. Mai bis zum 9. September 2024, 16 Uhr. Verspätete und
    unvollständige Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
  • Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als PDF-Dateien über die untenstehende E-Mail-Adresse:

einreichung@gedenkpotenziale.at

Bei technischen und/oder inhaltlichen Fragen kontaktieren Sie bitte das Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck unter post.stadtarchiv@innsbruck.gv.at oder: +43 512 /5360 – 1412.

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Ausschreibungstext gedenk_potenziale

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