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STEP: Reisekostenzuschüsse für internationale Kulturkooperationen

STEP: Reisekostenzuschüsse für internationale Kulturkooperationen

AUSSCHREIBUNGEN | laufend

Das „Supporting Travel for Engaged Partnerships“ Programm der European Cultural Foundation, kurz STEP genannt, vergibt laufend Reisekostenschüsse für die Vorbereitung einer internationalen Kooperation im Kulturbereich.

Zweck/Intention:

Unterstützung von Reisen zur Vorbereitung von internationalen Kooperationen im Kulturbereich, die zur Stärkung von solidarischen Gemeinschaften, Gleichberechtigung und sozialer Inklusion beitragen.

Zielgruppe / Voraussetzungen:

  • Einreichberechtigt sind KulturakteurInnen, die:In einem der folgenden Länder aktiv/niedergelassen sind: Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Jordanien, Kosovo, Kroatien, Lettland, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Palästina, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Weißrussland, Zypern
  • zum Zeitpunkt der Reise mindestens 18 Jahre alt sind
  • zum ersten Mal mit der Partnerorganisation kooperieren
  • aktuell in keinem Vertragsverhältnis mit der European Cultural Foundation stehen
  • Angtragsteller/innen können eine Organisation repräsentieren, sofern diese gemeinnützig ist.
  • Unternehmen, Studierenden-, Freiwilligen- und Amateurverbände sind nicht einreichberechtigt.

Der/die Antragsteller/in muss (mindestens) eine vereinbarte Partnerorganisation im Zielland haben, die

  • dem unabhängigen Kultur oder Sozialsektor (aber im Kulturbereich aktiv ist) angehört Unternehmen, Studierenden-, Freiwilligen- und Amateurverbände sind ausgeschlossen.
  • sich zu einem gegenseitigen Wissensaustausch und gleichberechtigten Partnerschaft mit dem/der Antragsteller/in verpflichtet hat
  • die STEP-Förderung in sämtlichen Mediensorten, die aus der Reise entstehen, anführt

Hinweise:

  • jede Partnerorganisation kann pro Kalenderjahr nur bis zu vier STEP-Zuschüsse erhalten.
  • Pro Initiative/Kooperationsprojekt können maximal zwei Personen einen STEP-Zuschuss erhalten, wobei jede Person einen eigenen Antrag zu stellen hat, der Ziel, Funktion und Reiseplan jeder angtragstellenden Person darlegt.
  • Einzelpersonen können nur ein Mal einen STEP-Reisekostenzuschuss erhalten.

Einreichfristen:

Einreichungen sind laufend möglich, müssen jedoch mindestens 60 Tage vor der geplanten Abreise eingebracht werden.

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